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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#30
Moin Abs,

Du solltes Dich dringend mit Möglichkeiten und Regeln des SGB II vertraut machen!

Nach SGB II gilt -streng genommen- jeder Tag, an dem sich das Kind min. 12 Stunden bei Dir aufhält, als voller Tag! Die Jobcenter sehen das aber auch schon mal großzügig.

Umgang stellt ein sehr hohes Rechtsgut dar. Daher erhält selbst der Berechtigte Mittel zur Darstellung, der völlig mittellos ist bzw. kein Erwerbseinkommen hat bzw. die Kinder erhalten diese Mittel.
Die Umgangskosten umfassen den täglichen Grundbedarf des Kindes, die Reisekosten und die anteilige Miete. Bei den Reisen werden stets die tatsächlichen (günstigstmöglichen!) Kosten berücksichtigt. Bei großen Distanzen wird idR nur ein Umgang/Monat bewilligt.
In meiner obigen Rechnung hatte ich diese Kosten im Bedarf grundsätzlich berücksichtigt. Bei Unklarheiten dazu frag bitte.

Hat ein Pflichtiger Einkommen, dann darf er nach SGB II titutlierten Unterhalt vom Einkommen bereinigend abziehen.

Nach Leitlinien bist Du mit großer Wahrscheinlichkeit kein Mangelfall und müßtest der KM sogar BU zahlen, nach SGB II aber bedürftig, wie Du aus meiner Kontrollrechnung entnehmen kannst.

Es macht aus meine Sicht wenig Sinn, mit dem Beistand zu feilschen und sich im teuren Klagefall ggf. der Willkür eines Familiengerichts zu unterwerfen, wenn das SGB II bessere Möglichkeiten bietet.

Kennen sollte man die jeweiligen Systeme schon, um vernünftige Entscheidungen treffen zu können, in denen jeder frei ist.

___
Dzombo,
Du bist im falschen Tröt !!!Wink

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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:40
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 08-04-2012, 10:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 14:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 17:10
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 11:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Skipper - 09-04-2012, 10:09
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 13:07
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 15:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 16:08
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 10-04-2012, 14:33
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 00:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von karlma - 11-04-2012, 14:00
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 14:50
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 11-04-2012, 14:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 20-04-2012, 18:06
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 14:14
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 23:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 28-04-2012, 13:08

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