Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#63
Sei mal nicht so streng!
Ich hatte mich ja auch erst von allgemeinen Rechtsgrundsätzen und dem SBG X leiten lassen, bevor ich nach spezialgesetzlichen Regelungen (§ 6 UVG) gesucht habe ...

Lies mal
Zitat:Zu § 6 – Auskunfts- und Anzeigepflicht
6.1. Auskunftspflicht des familienfernen Elternteils und dessen Arbeitgebers (§ 6 Abs. 1 bis 3 UVG)

6.1.1. Grundsätzliches

Die Auskunft beim Arbeitgeber kommt erst nach Bewilligung der Leistung in Betracht.
Darüber hinaus ist der Arbeitgeber erst dann um Auskunft zu bitten, wenn der andere Elternteil die verlangten Angaben und Auskünfte nach § 6 Abs. 1 UVG nicht fristgerecht oder nicht vollständig erteilt hat.

Allerdings kann auf die vorherige Befragung des anderen Elternteils verzichtet werden, wenn dieser bereits vor oder nach dem Erlass des Bewilligungsbescheides seine Auskunftsunwilligkeit deutlich zum Ausdruck gebracht hat.

Auch der Auskunftsanspruch nach § 1605 BGB steht nunmehr gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 UVG dem Land zu. Insoweit bedarf es also keines Verwaltungsaktes. Im Übrigen ist nach Rechtsprechung der Auskunftsanspruch nach § 6 Absatz 1 – 3 UVG mit einem Verwaltungsakt durchzusetzen.
Bei der Aufforderung zur Auskunftserteilung ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei einem Verstoß gegen die nach § 6 Abs. 1 und 2 UVG bestehende Verpflichtung zur Auskunftserteilung um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die nach § 10 UVG mit einer Geldbuße geahndet werden kann. ....

Quelle: http://buergerservice.bremen.de/sixcms/m...202011.pdf
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:40
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 08-04-2012, 10:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 14:09
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 08-04-2012, 17:10
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 11:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 11:32
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 09-04-2012, 11:48
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 12:44
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 09-04-2012, 12:58
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 13:07
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 15:05
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 09-04-2012, 16:08
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 10-04-2012, 14:33
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 00:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von karlma - 11-04-2012, 14:00
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 14:50
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von p__ - 11-04-2012, 14:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 20-04-2012, 18:06
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 14:14
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 23:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 28-04-2012, 13:08

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste