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§ 69 Auskunft vom Arbeitgeber
#67
175 Euro ist doch schon unter Mindestunterhalt. 50 Euro die mir vom Arbeitgeber überwiesen werden sind für Reparaturkosten damit die kein Dienstrad stellen müssen. Die braucht man auch wenn man den ganzen Tag beruflich Rad fährt.

Zur Wohnung. Wenn ich die Untervermiete warum muss ich die trotzdem loswerden? Vor meiner Umschulung hatte ich eine 1 Zimmerwohnung die hatte 440 warm gekostet und die haben die auch bezahlt. Warum sollten die jetzt nicht 370 ausgeben wenn ich auch noch ein Zimmer für meine Tochter brauche? Sie übernachtet schließlich einmal die Woche da. Wozu wurde in einer Umgangsverhandlung beschlossen 1 mal die Woche wenn man mir und meiner Tochter den Tag jetzt wieder nimmt. Heute Chefin gefragt. Bei 35 Stunden die Woche würde das nicht mehr klappen. Habe eigentlich überlegt noch mehr Umgang zu bekommen weil die Mutter sich einen Kontinuitätsvorteil verschafft. ( Wenn das nicht total naiv von mir ist das das klappen könnte)

Und selbst wenn. Es geht um jetzt. Jetzt hab ich die Wohnung und den Umgang. Ich kann nicht so mir nichts dir nichts eine neue Wohnung herzaubern und einen neuen Job der mehr bezahlt und besser Umgangsmöglichkeiten hat.
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 06-04-2012, 12:40
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 10-04-2012, 14:33
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 00:26
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von karlma - 11-04-2012, 14:00
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 11-04-2012, 14:50
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RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Ibykus - 20-04-2012, 18:06
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 14:14
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von Absurdistan - 27-04-2012, 23:22
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 27-04-2012, 23:36
RE: § 69 Auskunft vom Arbeitgeber - von beppo - 28-04-2012, 13:08

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