16-04-2012, 05:14
@verwundert
Du klingst genauso wie die Familienrichter.
Wie heisst es immer so schön.
"Mit vollen Hosen ist gut stinken."
In vielen Fällen wirst Du heraus lesen können, dass es nicht um die Ex und auch nicht um deren Kinder geht, sondern darum, dass Deutsche Richter weder das Grundgesetz, noch den § 1603 Abs. 1 BGB kennen.
All das muss ihnen erst mühsam beigebracht werden, obwohl sie jahrelang deswegen auf Kosten der Steuerzahler studieren durften und angeblich mindestens 2 juristische Staatsexamen haben.
Camper
Du klingst genauso wie die Familienrichter.
Wie heisst es immer so schön.
"Mit vollen Hosen ist gut stinken."
In vielen Fällen wirst Du heraus lesen können, dass es nicht um die Ex und auch nicht um deren Kinder geht, sondern darum, dass Deutsche Richter weder das Grundgesetz, noch den § 1603 Abs. 1 BGB kennen.
All das muss ihnen erst mühsam beigebracht werden, obwohl sie jahrelang deswegen auf Kosten der Steuerzahler studieren durften und angeblich mindestens 2 juristische Staatsexamen haben.
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.