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Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen
#7
Wenn man nach dem Aktenzeichen sucht, dann erhält man als Treffer die Nachricht in unterschiedlichsten Zeitungen. Trotzdem sind der Sachverhalt und die Argumentation der Richterin nicht ganz klar dargestellt.

Soweit ich es verstehe sollte sich vereinfacht folgendes Ergebnis ergeben. Fakten ergänze ich mal so wie es plausibel ist. Und es wird nur eines der Kinder betrachtet.

1. Das Kind ist selbstverständlich "unschuldig" daran, dass es auf die Welt gekommen ist. Also hat es einen Anspruch gegen den Vater auf KU. Mit der Folge, dass sich das Kind auch nicht an jemand anderen verweisen lassen muss. Der andere wären hier die Ärzte. Außerdem wird sich der KU auch am Einkommen des Vaters orientieren und nicht an dem der Ärzte!

2. Der Vater hat vermutlich einen Vertrag mit der "Samenbank" geschlossen. Das sind hier die Ärzte mit ihrem Kühlschrank. Da sie den Samen nach einem Jahr noch ohne Zustimmung des "Spenders" (=Vater) eingesetzt haben, haben sie gegen den Vetrag verstoßen (=Pflichtverletzung). Außerdem haben sie gegen das Gesetzt verstoßen, dass der "Spender" anwesend sein muss (dass es so ein Gesetz gibt, schließe ich aus den Nachrichten).

Also verlangt der Vater jetzt seinerseits Schadensersatz von den Ärzten.

3. Das Problem besteht darin, dass der Vater doch noch zugestimmt haben könnte. Zum Beispiel, wenn er wieder mit seiner Ex und den Kindern (zeitweilig) eine Familienbeziehung gehabt hätte. Hier wäre es mehr oder weniger absurd, wenn die Ärzte den (Teil-) KU zahlen.

Dies wurde jedoch zu Lasten der Ärzte entschieden.

4. Ergänzung: Könnten die Ärzte sich wiederum an der Mutter schadlos halten?

Ich denke nicht, denn wenn die Ärzte diese Dienstleitung anbieten, dann sollten diese zuerst ihren Vertrag und das Gesetz kennen. Außerdem ist es klar, dass bei diesem quasi Kreisschluss das Kind am Ende um seinen väterlichen KU betrogen wird. (Im krassen Fall, dass die Mutter mit der Pistole gekommen wäre, würde man das vielleicht bejahen. Aber wenn sie nur "bitte einsetzten, aber plötzlich" fordert, das wird nie und nimmer reichen.)

Also ist die Wahrscheinlichkeit so gut wie Null, dass es an der Mutter hängen bleibt. Ich meine hier auch zu Recht.

5. Ich finde es richtig, wenn hier eine harte gesetzliche Grenze zwischen der "ärztlichen Samenbank" und dem "Spender" gezogen wird. Es sollte sogar Pflicht sein, dass der "Spender" unmittelbar vor dem Einsetzen nochmal alleine (also ohne dass jemand Druck ausüben kann) zustimmen muss. Ggf. kann das wie bei der Blutspende geregelt werden. Wenn der Spender NEIN (=ich will doch nicht) ankreuzt, dann bekommt die Frau ein Placebo aus Salzwasser eingesetzt. Wird das missachtet, dann müssen halt die Ärzte für ihren Fehler geradestehen.
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RE: Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen - von Nappo - 19-04-2012, 17:31
RE: Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen - von Hagen von Tronje - 19-04-2012, 22:40
RE: Frauenärzte müssen Unterhalt zahlen - von Kasimir - 20-04-2012, 04:33

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