18-11-2012, 20:36
@DUS
Da ein Titel besteht, laufen auf jeden Fall Schulden auf. (rechtskräftiges Urteil ist ja Titel.)
Die Frist ist glaube ich 3 Jahre. Wenn er sich in der Zwischenzeit nicht mehr rührt, hast Du Glück gehabt.
Die Drei-Jahresfrist beginnt aber erst am 01.01.2013, soviel ich informiert bin. Da hier nicht das Datum zählt, sondern das Kalenderjahr.
lg
Robert
Da ein Titel besteht, laufen auf jeden Fall Schulden auf. (rechtskräftiges Urteil ist ja Titel.)
Die Frist ist glaube ich 3 Jahre. Wenn er sich in der Zwischenzeit nicht mehr rührt, hast Du Glück gehabt.
Die Drei-Jahresfrist beginnt aber erst am 01.01.2013, soviel ich informiert bin. Da hier nicht das Datum zählt, sondern das Kalenderjahr.
lg
Robert
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.