08-12-2012, 02:10
(08-12-2012, 00:22)p schrieb: Das ist die übliche Drohkulisse, auf der die Schuldner auch oft hereinfallen. Solange der Gläubiger aber keinen Vorschuss zahlt, ist nichts mit Haft.Ein privater Gläubiger würde wohl nicht etwas dafür zahlen. Hier ist der, der sich anmaßt, Gläubiger zu sein, aber der Rechtsstaat. Und der hat möglicherweise ein Interesse daran, Exempel zu statuieren. Allerdings darf er es nicht übertreiben, denn er verliert dadurch seinen Heiligenschein.