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Verfahren über Kindesunterhalt
#91
Ob es den einen richtigen Weg gibt weiß ich nicht.
Ich hatte bisher mit GV zu tun.
Der erste war ein älterer.
Der hatte bei mir geklingelt, mich nicht angetroffen und einen Zettel mit Terminvorschlag in den Briefkasten geworfen.
Den habe ich wahrgenommen, ihn höflich herein gebeten und ihm erklärt, dass ich die Forderung nicht anerkenne (Ich hatte Unterhaltssenkung beantragt, das Gericht döst aber seit 2 Jahren vor sich hin) und deswegen auch seinen Schrieb (EV) nicht unterschreiben werde.

Er dürfe gerne die Wohnung nach Schätzen durchsuchen, aber er soll von mir keine Hinweise erwarten.
Auch wenn ich noch einen Kobo unter der Matratze hätte, würde ich ihm das nicht sagen, da ich ja die Forderung nicht anerkenne und das Geld selbst im Falle des Obsiegens nicht zurückerhalten würde.

Er nahm das verwundert aber emotionslos zu Kenntnis, erläuterte mir den weiteren Ablauf und gab mir noch Tipps und Hinweise, wie meinen Widerspruch richtig formuliere und bot mir an, diesen an das Vollstreckungsgericht weiterzuleiten.
Er erklärte mir auch die möglichen Folgen mit Knast und so und schlug mir vor, mir sein Formular da zu lassen, damit ich das in Ruhe durchlesen und überdenken kann.
Ich könne ihn dann ja in 2 Wochen in seinem Büro besuchen.
Das tat ich auch und übergab ihm meinen Widerspruch.
Den nahm er auch an und leitete ihn weiter.
Dann verabschiedete er sich in seinen Ruhestand.

Einige Monate hörte ich nix mehr.
Nachdem das Famgericht einen Teil der Forderung bestätigt hat, bekam ich wieder Post von seiner Nachfolgerin, die mich gleich in ihr Büro bat.
Die war auch sehr nett und hörte sich meine Story sehr geduldig und voller Mitgefühl an. Ob gespielt oder nicht kann ich nicht sagen.
Sie versuchte, mir den Knast auszureden, weil der ja so fürchterlich sei und ich versprach ihr, dass ich, wenn es mir da doch nicht gefallen sollte, gleich unterschreiben würde.
Meine Frage, ob das denn dann auch sofort ginge, bejahte sie.
Also kündigte ich ihr an, dass ich das dann man versuchen wolle und sie versprach mir, die Verhaftung noch einige zeit aufzuhalten, bis mein Sommerurlaub mit meinen Kindern durch sei.
Seit dem habe ich auch davon nichts mehr gehört.

Da es bei mir nichts zu pfänden gibt und ich seit kurzem wieder einen Job habe, von dem ich zumindest einen Teil des Unterhalts bezahlen kann (und vom Jobcenter wiederbekomme), würde ich mich sehr wundern, wenn sie mich noch einbuchten.

Ich habe bisher mit allen Gerichten außerhalb der Familienmafia sehr gute Erfahrungen gemacht.
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RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 24-04-2012, 18:55
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von p__ - 26-04-2012, 12:17
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RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von Jessy - 08-12-2012, 18:26
RE: Verfahren über Kindesunterhalt - von beppo - 08-12-2012, 19:32

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