Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#1
So, muss bis zum 15. den Mindestunterhalt titulieren. Beabsichtige dann eine Aufstockung bei der Arge zu beantragen. Habe zu Titulierung und Aufstockung noch so einige Fragen.

Titulierung:
1. Wollte ich beim JA machen. Is bei mir um die Ecke und ist ja kostenlos. Welche Nachteile gegenüber dem Notar hat das konkret?

2. Titulierung bis zum 18. Geburtstag meiner Tochter oder erstmal bis zur nächsten Stufe der Erhöhung? Wenn wir uns wie ja eigentlich mal mit der Ex abgesprochen nach der Elternzeit auf Wechselmodell oder 40/60 Betreuung einigen will ich wegen Unterhalt verhandeln können. Es sei denn die Arge macht es mit das ich die kleine betreue und weniger Arbeite. (Aktuell sind wir noch im Sorgerechtsstreit, habe alleinige Sorge beantragt, bin nicht sorgeberechtigt).
Anwalt meinte ich müsste bis zum 18. titulieren!?

3.Wie läuft das mit der Titulierung ab? Gehe ich mit einem vorgefertigten Schreiben dorthin oder wird das da verfasst und aufgenommen?

4. Was ist mit den Schulden bei der Vorschusskasse. Habe immer die 133 Euro bezahlt. Sollte jetzt aber schon seit ein paar Monaten die 225 Euro zahlen. Habe die 133 weiterbezahlt und letzten Monat nix. Meine Ex hat mich ja mit der gesamten Miete sitzen lassen. Zusätzlich muss ich riesige Summen an Nachzahlungen für Gas, Strom und Nebenkosten leisten. (Jahresabrechnung alles Sachen die meine Ex mit verursacht hat) Habe ab 1.5. eine Untermieterin und kann diese 225 nunmal erst ab 1.5. zahlen.
Kann ich das bei der Titulierung so mit angeben oder verlangen die dann 225 Euro rückwirkend?


Aufstockung:
1.Habe gehört man darf sich nicht durch den Unterhalt in die Bedürftigkeit bringen. Bzw. der Unterhalt ist selbst zu zahlen und wird nicht von der Arge übernommen. Das heisst wenn ich ihn tituliert habe muss ich zahlen und er wird vom Einkommen abgezogen. Wie ist das zu verstehen? Daraus schließe ich: Ich sollte den Antrag auf jeden Fall erst nach der Titulierung stellen. Richtig?

2. Wieviele Lohnabrechnungen muss ich hinblättern? Die letzten 6 Monate oder 12 Monate. Verdiene jetzt nämlich etwas weniger weil keine Überstunden mehr.
Hab so ca. 1200 - 1300 Euro netto. Zahle 677 Euro Miete warm. Meine Untermieterin steuert 220 inkl. für ein halbes Zimmer dazu.
Meine Tochter (15 Monate) ist von Mittwochs 11 Uhr bis Do. 14 Uhr bei mir. Das macht 2 Tage die Woche also 8 Tage im Monat. Damit müsste sie doch zur Bedarfsgemeinschaft gehören oder?

Skipper hatte schon mal was vorkalkuliert und meinte es hängt ab ob die kleine in die Bedarfsgemeinschaft mit einberechnet werde und das ich nicht zu viel verdiene. Überstunden mache ich aus dem Grund schon nicht weil ich ja jeden Mittwoch frei habe. Ach ja, arbeite nur 30 Stunden die Woche. Offiziell natürlich. Unbezahlte Überstunden sind immer dabei.

Puh, das wird anstrengend. Hoffe ich bekomme von euch wie immer viele Tipps. Danke schon im Vorraus
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Absurdistan - 10-05-2012, 07:53
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltstitulierung (unbefristet) auch bei Amtsgericht möglich Sixteen Tons 1 3.140 21-05-2017, 12:42
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste