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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#6
Nun, um mich mal wieder etwas weiter zu bilden, beschäftige ich mich derzeit sehr mit den SGB II Threads. Vielleicht kann ich als weitgehend Fachunkundiger aber einen Hab-Acht-Tipp geben!
Ich war nämlich gestern bei der ARGE. Zuerst Abtlg ALG I . Sehr nett. Die hat mich dann um Leistungsanspruch fest zu stellen an die ALG II Abtlg. verwiesen. Ebenfalls netter Mensch dort.
Er rechnete vorab bißchen auf einem Zettel rum (Antrag hatte Er ja noch nicht) und meinte zu mir, ich solle mal auf jeden Fall einen Antrag stellen.
Ich fasse mich kurz, denn es geht ja hier um Absurdistan und nicht um mich. Dann wurde ich an eine "Eingangstante" verwiesen, die erst mal die Daten und Lebenslauf und Bla Bla aufnimmt bevor man den Antrag kriegt.
Die war ziemlich gereizt und überfordert. Als mir der Faden fast riß und ich sie gerade fragen wollte, ob sie nicht mal den Ton langsam zurück fahren wolle.... merkte ich, dass die mit dem Programm mehr Streß hatte und es mit mir nichts zu tun hatte. Wir kamen dann gut aus.

Nun zu Dir: Ich sagte, dass ich titulierten Unterhalt habe (100% Mindestunterhalt, dass sind im Moment ca. 600 €) und 300 € zahle.
Das müsse ich nachweisen und die 300 € nähmen die dann in die Berechnung mit auf. Richtig so?

Zweitens : Von Umgangskosten hat da keiner geredet. Ich glaube, die wollen da drum herum oder wissen es gar nicht. Das heißt, hier wird ein Streitpunkt entstehen. Insofern, achte bitte darauf, denn ich habe den Eindruck, das versuchen die gerne unter den Tisch fallen zu lassen.

Vielleicht kann jemand sagen, auf welchen § man sich diesbezüglich beziehen kann, denn dies ist immer ausschlagggebend.
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41

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