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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#57
Moin Abs.
Nach OLG-Leitlinien mußt Du die Mutter mit BU füttern.
Im SGB II ist das -auf Deiner Seite- nicht vorgesehen.
Einerseits bist Du leistungsfähig, anderseits aber bedürftig.

Frag doch die SGB-Trulla einfach 'mal, was sie denn täte, wenn Du aufstocktest, wenn also beide Seiten Leistungen erhielten?
Shy
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Skipper - 26-06-2012, 09:44

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