Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ein Tipp für Unterhaltspreller im Ausland
#26
Es stellt sich auch die Frage, was so ein DLand STA macht, wenn er eine §170 Strafanzeige zur Bearbeitung bekommt und sich sowohl der Pflichtige als auch die Berechtigte im Ausland befinden. Vermutlich wird er im ersten Rechtszug den Strafantrag an seinen Kollegen ins Ausland weiterleiten, sofern es ein Rechtshilfeabkommen diesbzgl. zwischen DLand und dem betroffenen Land gibt. Andernfalls hängt das Verfahren in DLand, bis
a) der STA das Verfahren aus irgendeinem Grund einstellt
b) eine Verjährungsfrist greift oder
c) der Pflichtige zur Hauptverhandlung erscheint.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#27
Das ist eine schöne Frage an die Rechtsabteilung der deutschen Botschaft. Die haben sogar Sprechstunden Smile
Zitieren
#28
@Petrus:
es passiert gar nichts, solange der StA keine zustellungsfähige Anschrift im Inland hat. Punkt.
Zitieren
#29
@Clint
Gut zu hören - dann kann ich mich beruhigt zurücklehnen.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#30
Hallo Leidgenossen.

Bin Neu hier. Lebe seit einigen Jahren im Ausland (in einem anderen Kontinent).
Jugendamt weiss wo ich wohne und ich bezahle jedes Jahr brav an das JA, aber nicht
den Betrag, den Sie gerne haetten, sondern den, den ich kann!
Hier bekommen die Leute selten den Mindestlohn, den der Staat vorschreibt.
Da ich ein wenig mehr bekomme als der ML., bezahle ich den Ueberschuss!
Ist wenig, aber besser als nichts!
Der Mindestlohn reicht hier gerade aus um sich ueber Wasser zu halten, aber immer noch besser
als die Probleme mit EX oder JA in D.
Am Anfang als ich hier war hat ein "Freund" aus D. mich beim JA angeschwaerzt und Sie haben
die Botschaft eingeschaltet. Die Botschaft hat mich angeschrieben und ich hatte mich dann
beim JA in D. per Mail gemeldet! Das JA hat sich daraufhin wieder bei der Botschaft gemeldet und wollte dass Sie sich weiterhin einmischen! Wieder bekam ich eine Mail von der Botschaft. Ich sendete Ihnen dann die Mail, die ich an das JA gesendet habe.
Zurueck kam dann nur:

Sehr geehrter Herr ....,

das Jugendamt hatte die Botschaft gebeten, Kontakt mit Ihnen herzustellen, da man Sie nicht erreichen konnte. Da Sie angeben, zwischenzeitlich mit dem Jugendamt in Kontakt gewesen zu sein, hat sich diese Anfrage erledigt. Ihr direkter Ansprechpartner ist auf jeden Fall das Jugendamt.

Mit freundlichen Grüßen
............

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland

MfG binweg
Zitieren
#31
(21-05-2012, 19:05)binweg schrieb: Die Botschaft hat mich angeschrieben und ich hatte mich dann beim JA in D. per Mail gemeldet!

Den Kommunikationsweg Email würde ich umstellen auf Brief per Einschreiben. Die Fristen der Gegenseite erhöhen sich schlagartig auf 2 Monate und das verschafft einem richtig viel Zeit. Und die Briefe sind auch nicht so zahlreich wie die Emails.
Zitieren
#32
@Dino
Emails bekomme ich hoechstens 2mal im Jahr (meistens wann es wieder ums zahlen geht).
Einschreiben ist hier zu teuer!!!
Zitieren
#33
@binweg

Willkommen,

wurde in den EMails auf deine Verpflichtung des Mindestunterhalts hingewiesen und vielleicht sogar verlangt, das du dir einen besseren Job suchen sollst? Es gab sogar, wie mir berichtet wurde und auch selbst erlebt habe, die schriftliche Aufforderung, wieder nach Deutschland zu kommen und dort den Mindesunterhalt zu erwirtschaften, da man dazu verpflichtet wäre.

Ist das bei dir auch schon angesprochen worden?

Gruss gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#34
@gleichgesinnter
Dein Spruch:" Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?" ist gut, sollte aber auch noch heissen:" Wenn die Politiker und Beamten nicht fuer Ihre Steuerverschwendungen einstehen ....!"

Zu Frage 1.Wurde in den EMails auf deine Verpflichtung des Mindestunterhalts hingewiesen: Ja
Zu Frage 2: Nein
Koennte ich auch gar nicht, da man hier gluecklich sein muss, wenn man den Mindestlohn, bzw.
mehr bekommen sollte!
Sie koennen mich ja holen, wenn Sie meinen, aber an Kohle kommen Sie nicht, da es nichts zu holen gibt!
Verpflichtet sind doch die Politiker auch " Dem Deutschen Volke", aber die Wirklichkeit sieht doch ganz anders aus!!!!!Angry

Eine Frage haette ich noch:
Wieviel zahlt eigentlich das JA an Kindesunterhalt an die Kindesmutter und wie lange?
Nehme mal nicht an den ausgerechneten Betrag!

Besten Dank
MfG binweg
Zitieren
#35
@binweg:

Deine Erfahrung mit der Botschaft deckt sich mit meiner. Die haben gar nichts zu melden.

Das JA zahlt m.W. 133 Euro für Kinder bis 6 und 180 Euro pro Monat für Kinder ab 6, allerdings nur max. 12 Jahre.
Zitieren
#36
@Clint Eastwood: Maximal bis zum 12. Lebensjahr, aber auch maximal nur 6 Jahre lang. Dann entzieht sich der Staat seiner Verantwortung. Sauerei.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
Zitieren
#37
(22-05-2012, 04:44)Armer Tropf schrieb: @Clint Eastwood: Maximal bis zum 12. Lebensjahr, aber auch maximal nur 6 Jahre lang. Dann entzieht sich der Staat seiner Verantwortung. Sauerei.

Stimmt doch gar nicht. Dann gibt es halt (ergänzendes) ALG II, wenn der Betreuungselternteil und ein(e) eventuell vorhandene® Next zu wenig Einkommen haben, um das Kind durchzufüttern.

Warum soll der Steuerzahler für das Kind aufkommen, wenn die BG über ein Einkommen verfügt, dass es für das eigene und auch für das Existenzminimum des Kindes ausreicht?

Ich würde sogar schon den UHV einstellen, sobald eine BG zustande gekommen ist, nicht erst bei der Heirat von Eltern- und Stiefelternteil.

Spätestens ab diesem Zeitpunkt gehört meinem Dafürhalten nach auch jeglicher EU/TU/BU gesetzlich versagt und nicht erst nach 2 - 3 Jahren, wie das Familienrecht immer noch urteilt.

Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.

Zitieren
#38
Jugendamt weiss wo ich wohne und ich bezahle jedes Jahr brav an das JA, aber nicht
den Betrag, den Sie gerne haetten
, sondern den, den ich kann!


Das kann böse enden. Am Anfang habe ich auch nur das bezahlt was ich konnte (obwohl ich nicht begeistert davon war, aber na gut wie du gesagt hast: lieber kein Trouble mit dem JA... dachte ich, lieber wenig als gar nix...), aber nach einer Weile habe ich durch Zufall entdeckt, dass es dann gar nicht zählt (zumindest bei mir war es so), oder anders formuliert, am Ende muss man doch DAS zahlen was sie verlangen und zwar rückwirkend - und das was man bisher geleistet hast kann auf einmal schnell vergessen werden, im schlimmsten Fall wird das also gar nicht mit deinen Gesamtschulden verrechnet, u. a. weil es sich um verschiedenen Vorgänge handelt, ich formuliere mal so: wenn du ein 100 seitiges Buch beim Händler bestellst, aber der Händler nur 10 Seiten davon liefert, dann war das rein rechtlich gar keine Lieferung, Ergebnis: Er muss nachliefern, oder genauer gesagt überhaupt liefern und zwar ein verflixtes ganzes Buch mit 100 Seiten gebunden an einander, die bereits "gelieferten" zehn Seiten interessiert niemanden mehr, sie können höchstens als freiwilliges Geschenk gelten oder entsorgt werden.
Das ist auch einer der vielen Gründe warum ich dann nix mehr zahlen wollte und auf Konfrontationskurs ging.
Musst aber nicht immer so sein, vielleicht bist du ein Glückspilz und wird von einem JA betreut, der auch zählen kann Big Grin und vor allen dein Engagement schätzen kann (beides in meinem Fall fehl am Platz). Als ich regelmäßig zahlte, hatte ich TROTZDEM statt "Toll dass Sie überhaupt etwas zahlen, vielleicht können Sie irgendwann mal die ganze Summe zahlen, wir danken im Voraus!" immer wieder nur undankbare Vorwürfe und Drohungen gehört. WTF? Vorwürfe und Drohungen ob man zahlt (auch wenn wenig) oder nicht zahlt , na dann gar nicht zahlen.
Das ist schon ein paar Jahren her und aus den vielen gemeinen Drohungen und Klagen ist nichts mehr viel geblieben.
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
Zitieren
#39
AlterSchwede - völlig richtig. Mit dem Jugendamt gibt es weder Deals noch kann auf Fairness gehofft werden. Das geht nur auf die harte Tour und zwar nach dem Gesetz. Auf eine andere Ebene sollte man sich nicht einlassen. Wer das macht, wird es lernen. Ich habe dazu auch ein wenig gebraucht. Ein Emailkontakt kommt bei mir nicht in die Tüte und permanente Auskünfte schon garnicht. Formular nicht ausgefüllt und schon kommt die Drohung mit dem §170 STGB. Auch kein Problem ... mein 170er Verfahren läuft gegen mich und das wird wohl sehr lange laufen.
Zitieren
#40
(22-05-2012, 13:10)Leutnant Dino schrieb: ... mein 170er Verfahren läuft gegen mich und das wird wohl sehr lange laufen.

Seit wann läuft Deins denn? Hat das JA Dich angezeigt? Oder die Exe?
Zitieren
#41
jetzt kommt es zum Show- Down!
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#42
Das Verfahren läuft seit ca. 3 Monaten. Ausser eine nette Vernehmung bei einem Polizeihauptkommissar ist nichts passiert. Ich kann mich entspannt zurück lehnen. Kein Konto, kein Auto, keine Wertsachen, keinen Kleiderschrank, keine Lampen an der Wand ... aber ich verdiene meinen Lebensunterhalt. Mit der Strafanzeige ist nun auch die letzte Munition von denen verschossen.

(22-05-2012, 14:29)Fluechtling schrieb: jetzt kommt es zum Show- Down!

Da wird nicht viel bei rauskommen. In die nächste Instanz gehe ich sowieso, wenn sie mich "abstrafen" wollen.
Zitieren
#43
wäre es nicht sinnvoller zuerst zu pfänden?
Live or Die...Make Your Choice
Zitieren
#44
(22-05-2012, 15:13)Fluechtling schrieb: wäre es nicht sinnvoller zuerst zu pfänden?

Das ist eine Frage ans Jugendamt. Ich habe letztes Jahr im Juli darum gebeten, weil mir die Pfändungsdrohung auf die Sacknaht ging. Bis heute kam keiner. Vielleicht kommt morgen einer? Wer weiss das schon.
Zitieren
#45
(22-05-2012, 06:34)Camper1955 schrieb:
(22-05-2012, 04:44)Armer Tropf schrieb: @Clint Eastwood: Maximal bis zum 12. Lebensjahr, aber auch maximal nur 6 Jahre lang. Dann entzieht sich der Staat seiner Verantwortung. Sauerei.

Stimmt doch gar nicht. Dann gibt es halt (ergänzendes) ALG II, wenn der Betreuungselternteil und ein(e) eventuell vorhandene® Next zu wenig Einkommen haben, um das Kind durchzufüttern.

Lies mal richtig, die Frage war nach "Unterhaltsvorschuss" und den gibts vom Staat nun mal nur max. 6 Jahre. Was dann kommt, ist kein Unterhaltsvorschuss und ich kenne mich auch nicht aus was Transferleistungen betrifft, da ich niemals selber beansprucht habe und auch nicht werde, selbst als ich gesetzlich gesehen Anspruch hatte, weil ich mich selber ernähren kann und will. Selbst jetzt könnte ich aufstocken, da ich nur noch 400 Euro netto verdiene pro Monat. Hab ich nicht nötig.


(22-05-2012, 06:34)Camper1955 schrieb: Warum soll der Steuerzahler für das Kind aufkommen, wenn die BG über ein Einkommen verfügt, dass es für das eigene und auch für das Existenzminimum des Kindes ausreicht?

Weil wir einen Sozialstaat haben? Aber weisst du was? Mir persönlich ist das Latte, da ich 1. keine Steuern zahle und 2. niemanden auf der Tasche liege.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
Zitieren
#46
Tja, Leutnant,

wenn es tatsächlich zu einem Prozess kommen sollte bei dir, hast du DIE Trumpfkarte in der Hand und lässt den ganzen Prozess warscheinlich platzen mit einem Freipruch, weil das JA oder die Ex vorher einen Pfändungsversuch starten MUSS, das ist bei einem Prozess beim Strafgericht nachzuweisen. Haben die das nicht getan und verlangt dein Strafverteidiger diesen Nachweis, ist der Prozess schon wieder makulatur denn die Anzeige ist somit mutwillig.

Also, Cocktail fertig machen und ihn dort im Gerichtssaal hinstellen, Fähnchen nicht vergessen hinzumachen! Nach dem urteil dann gemütlich schlürfen.

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
Zitieren
#47
@gleichgesinnter
Falls es zu einem Strafverfahren kommt, wird ein emotional geladener Richter mir einen Ordnungsgong erteilen wollen. Davon gehe ich aus. Ich denke, dass deutsches Recht in der nächsten Instanz gesprochen wird. Mich wundert es, dass keine Pfändung erfolgte und auf die Hausdurchsuchung warte ich auch.
Zitieren
#48
Vor Gericht und auf hoher See befindet man sich in Gottes Hand - da hilft manchmal auch die nächste Instanz nicht viel:
R e c h t u n d g e r e c h t i g k e i t . d e - Fallsammlung / Gefängnis für Worte
H.Baumgartner aus ÖReich ist nicht aufgelistet. Und aus eigener Erfahrung kann ich zweierlei beitragen:
1. Man wundert sich, wie Deutsche und ausländische Behörden manchmal gemeinsam den gleichen schmutzigen Unsinn produzieren
2. Es ist nichts sicher - ausser, dass nichts sicher ist. Heutzutage ist nicht einmal sicher gestellt, dass man von einem Gericht ein Urteil bekommt.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#49
Ich glaube auch, dass bei Dino ein deutsches Gericht nach somalischen oder nordkoreanischem Recht urteilen wird.
Wir werden darüber sicherlich berichtet bekommen..
Zitieren
#50
(23-05-2012, 10:27)Clint Eastwood schrieb: Ich glaube auch, dass bei Dino ein deutsches Gericht nach somalischen oder nordkoreanischem Recht urteilen wird.
Wir werden darüber sicherlich berichtet bekommen..

Ich denke auch, dass ein Strafrichter meinen Werdegang emotional sehen wird. Thailand unter Palmen und nun am schönen Bodensee am Rande des Bregenzer Waldes. Ich bin gespannt, ob ich bald in den Knast gehen muss. Die JVA in Kempten ist relativ neu und modern Big Grin
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste