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Sorgerecht, Unterhalt, Umgang: 4 Kinder beim Vater
#1
Hallo Zusammen!
Ich hoffe bei Euch sind auch Frauen willkommen...
Habe viele ähnliche Sachen durchgemacht, die hier beschrieben werden. Bin Mutter von 4 Kinder, die allesamt beim Vater sind, weil er sich erfolgreich als Hausmann ausgewiesen hat. Reduziert auf Umgang und Unterhaltszahlungen zweifle ich sehr an unserem Rechtsstaatssystem.
Ich möchte mich einsetzen für die Abschaffung des Unterhaltsparagraphen; bin manchmal aber so stark am Abgrund, dass ich denke morgen bin ich einen Schritt weiter und im Ausland, da mein Ex sich immer wieder was Neues einfallen lässt um mir zu schaden.
Vielleicht könnt Ihr mir ja ein paar Tipps geben, wie ich manches aufhalten kann....Ihr scheint ja einen Haufen Erfahrungen gesammelt zu haben. Big Grin
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#2
(14-05-2012, 19:50)Sockenmonster schrieb: Hallo Zusammen!
Ich hoffe bei Euch sind auch Frauen willkommen...
(...)
Nur wenn Du echt bist.
Bist Du es?Wink
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#3
Tongue Jup
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#4
(14-05-2012, 19:50)Sockenmonster schrieb: Hallo Zusammen!
Ich hoffe bei Euch sind auch Frauen willkommen...
Habe viele ähnliche Sachen durchgemacht, die hier beschrieben werden. Bin Mutter von 4 Kinder,...

Herzlich Willkommen. Vielleicht können wir können wir uns ja mal beim nächsten Umgangswochende treffen, da wären wir mit meinen Kids dann elf Personen und können eine lokale Fussball-Thekenmannschaft herausfordern.Big Grin
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#5
Na, wenn DU das sagst... dann:

Herzlich willkommen!

Smile
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#6
Danke für Euer Willkommen!
Fußballmannschaft beim Treffen....Big Grin Das ist gut.
Bis demnächst mal wieder....muss jetzt zur Nachtschicht los Sleepy
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#7
Dass alle Kinder beim Vater bleiben ist selten, ich bin gespannt auf die Geschichte wie das zugegangen ist. Wahrscheinlich hast du Unterhalt bis zum Anschlag zu bezahlen, bleibt dir etwas von den Mühen einer Nachtschicht? Umgang funktioniert?
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#8
Willkommen, Sockenmonster!

Mich wuerde auch interessieren, wie es dazu gekommen ist. Vermutlich war der KV auch bereits waehrend der Ehe Hausmann und Du die Hauptverdienerin (Respekt!).

Dich treffen dieselben Gesetze, und die dazugehoerige Unrechtssprechung, die uns piesacken. Wenigstens hast Du Umgang, das ist ja schon mal was. Die meisten hier zahlen und duerfen nicht mal ihre Kinder kennen.

Wie oft siehst Du Deine Kids (wie alt?)? Zickt der KV beim Umgang oder wie versucht er Dir konkret zu schaden?
Zahlst Du auch Betreuungsunterhalt/nachehelichen Unterhalt an den Vater?

In Kuerze: die existierenden Gesetze und Praktiken werden wir hier nicht aendern. Druecken kann man sich nur, wenn einem Hartz IV und Pleite/Privatinsolvenz egal sind, oder man sich ins sichere Ausland absetzt, allerdings verliert man dann die Kinder mit 100% Sicherheit.

Gruss Clint
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#9
Ja, richtig der KV war als Hausmann gemeldet. Er wollte nicht arbeiten gehen (unser ewiger Streitpunkt). Zu mir sagte ich solle mich doch arbeitslos melden, wenn ich keine
Lust habe.....
Ich habe in den letzten Jahren so viel erlebt, dass ich gar nicht weiss wo ich anfangen soll mit erzählen....Huh
Ja klar, will mein Ex mir schaden wo es nur geht - zur Zeit will er mich beim Finanzamt anschwärzen...
Und die Sockenmonstergeschichte ist Klasse!
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#10
(14-05-2012, 20:45)p schrieb: Dass alle Kinder beim Vater bleiben ist selten, ich bin gespannt auf die Geschichte wie das zugegangen ist. Wahrscheinlich hast du Unterhalt bis zum Anschlag zu bezahlen, bleibt dir etwas von den Mühen einer Nachtschicht? Umgang funktioniert?

Von den Mühen der Nachtschicht bleibt mir nichts; als Krankenschwester wird man zu schlecht bezahlt Angry
Der Umgang funktioniert jetzt nach fast drei Jahren Trennung einigermaßen....aber ich erwarte jeder Zeit den nächsten Schlag.
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#11
(15-05-2012, 20:12)Sockenmonster schrieb: (...)....aber ich erwarte jeder Zeit den nächsten Schlag.
Welcher Art? Aus welcher Richtung, auf welche Stelle?

Es würde mich sehr wundern, wenn Du mit Unterhaltspflicht für 4 Kinder und Mitteln einer Krankenschwester keine SGB II-Aufstockerin bist.
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#12
Der nächste Schlag:
Gerade schwärzt er mich beim Finanzamt an.

Mit dem "Zitieren" klappt es nicht so richtig. Kann mir da jemand helfen? Wenn ich zwischen die Zeilen etwas schreiben will, funktioniert es nicht.

Zu Deiner Frage "Clint": Meine Kinder sind 5, 10, 14 und 15 Jahre alt.
Meine Jüngste hat heute Geburtstag und ich habe keine Möglichkeit sie anzurufen....aber das werdet ihr ja kennen.

Schade ich muss los!
Nochmal Danke für Euer Willkommen.
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#13
(15-05-2012, 20:31)Sockenmonster schrieb: Mit dem "Zitieren" klappt es nicht so richtig. Kann mir da jemand helfen? Wenn ich zwischen die Zeilen etwas schreiben will, funktioniert es nicht.

Ein Zitat beginnt mit quote... in eckigen Klammern [] und endet mit /quote in eckigen Klammern.

Wenn Du ein Zitat teilen möchtest, um dazwischen was zu schreiben, dann musst Du den ersten Teil des Zitats mit /quote in eckigen Klammern [] abschliessen, danach Deine Zeilen schreiben und vor dem zweiten Teil des Zitats das quote... in eckigen Klammern [] aus dem ersten Teil des Zitas einfügen.

Das Ergebnis im Editor sieht dann so aus, wobei statt der runden Klammern eckige Klammern zu verwenden sind.

(quote='Sockenmonster' pid='78222' dateline='1337106708')
Mit dem "Zitieren" klappt es nicht so richtig. Kann mir da jemand helfen?
(/quote)

Ja, gerne.

(quote='Sockenmonster' pid='78222' dateline='1337106708')
Wenn ich zwischen die Zeilen etwas schreiben will, funktioniert es nicht.
(/quote)

Mit den eckigen Klammern erscheint es dann so als Beitrag:

(15-05-2012, 20:31)Sockenmonster schrieb: Mit dem "Zitieren" klappt es nicht so richtig. Kann mir da jemand helfen?

Ja, gerne.

(15-05-2012, 20:31)Sockenmonster schrieb: Wenn ich zwischen die Zeilen etwas schreiben will, funktioniert es nicht.
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#14
Heart 
Och "!.nn" oder "!.ogo"

Sooo wenig los im Familienhandbuch, dass du dich schon in Verweifelungstaten vergehst an Menschen, die du anderswo bekämpftest?

Ich mag mich irren - und du uns nun alle aufklären, wie es zu diesem Wunder kam ;-)

'Herzlich willkommen'; also

Deine carnica
(mit besonderem Gruß an Freaky und andere feminimen Cos,
welche ich hier übrigens sehr schätze!)


PS: Das mit dem Zitieren hattest du ja schon bei p.com nicht im Griff ...
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#15
(16-05-2012, 00:41)carnica schrieb: PS: Das mit dem Zitieren hattest du ja schon bei p.com nicht im Griff ...

Man kann nicht alles, aber immerhin kamen 4 Kinder bei raus.
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#16
(16-05-2012, 00:41)carnica schrieb: Och "!.nn" oder "!.ogo"

Sooo wenig los im Familienhandbuch, dass du dich schon in Verweifelungstaten vergehst an Menschen, die du anderswo bekämpftest?

Wie meinst Du das? Verwechselst Du mich mit jemanden?
(16-05-2012, 00:41)carnica schrieb: Ich mag mich irren - und du uns nun alle aufklären, wie es zu diesem Wunder kam ;-)
Huh
(16-05-2012, 00:41)carnica schrieb: 'Herzlich willkommen'; also
Danke
(16-05-2012, 00:41)carnica schrieb: Deine carnica
(mit besonderem Gruß an Freaky und andere feminimen Cos,
welche ich hier übrigens sehr schätze!)
und wer ist das?
(16-05-2012, 00:41)carnica schrieb: PS: Das mit dem Zitieren hattest du ja schon bei p.com nicht im Griff ...
Wer ist p.com?
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#17
(15-05-2012, 22:50)Nathan schrieb: Ja, gerne.
Danke
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#18
Taaag,

Freaky ist nur ein weibliches Mitglied (also eher Ohneglied) dieses Forums, dem gerade furchtbar schlecht ist, weil es beim Dickmannstorte machen zu viel genascht hat.

Happy welcome Big Grin

LG Freaky

Einen besonderen Gruß an carnica, ich hoffe es geht Dir gut, Liebste Wink
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#19
Ok, man ist beim "Hallo" und "wie geht es Dir" angelangt. Gibt es noch etwas anderes, wie z.B. eine Geschichte für die Quasselecke oder sinnvolle Beiträge für das Forum? Die Funktionsweise des Forums wurde immerhin auch schon erläutert.
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#20
Erstmal: Jup, Leutnant Dino, Du hast Recht, es gibt noch was fürs Forum.

(15-05-2012, 09:24)Clint Eastwood schrieb: Willkommen, Sockenmonster!

Mich wuerde auch interessieren, wie es dazu gekommen ist. Vermutlich war der KV auch bereits waehrend der Ehe Hausmann und Du die Hauptverdienerin (Respekt!).
Ja, wie gesagt, er war Hausmann; ich habe damals drei-vier Berufe ausgeübt. Bis ich durch die Belastung (mein Ex war depressiv) nicht mehr konnte.

(15-05-2012, 09:24)Clint Eastwood schrieb: Dich treffen dieselben Gesetze, und die dazugehoerige Unrechtssprechung, die uns piesacken. Wenigstens hast Du Umgang, das ist ja schon mal was. Die meisten hier zahlen und duerfen nicht mal ihre Kinder kennen.
Den Umgang musste ich mir vor Gericht erstreiten. Mittlerweile klappt das einigermaßen.

(15-05-2012, 09:24)Clint Eastwood schrieb: Wie oft siehst Du Deine Kids (wie alt?)? Zickt der KV beim Umgang oder wie versucht er Dir konkret zu schaden?
Zahlst Du auch Betreuungsunterhalt/nachehelichen Unterhalt an den Vater?
Der KV versucht konkret Schaden anzurichten, das ist sehr schlimm für die Kinder, die dazwischen stehen. Aber er kapiert es nicht, dass es um die Kinder geht. Im Gegenteil er übt Macht aus und benutzt die Kinder dafür.
Für den KV bezahle ich nichts.

(15-05-2012, 09:24)Clint Eastwood schrieb: In Kuerze: die existierenden Gesetze und Praktiken werden wir hier nicht aendern. Druecken kann man sich nur, wenn einem Hartz IV und Pleite/Privatinsolvenz egal sind, oder man sich ins sichere Ausland absetzt, allerdings verliert man dann die Kinder mit 100% Sicherheit.
Das heißt entweder muss ich weiter arbeiten, bis zum abwinken oder mich ins Ausland absetzen. Das ist mir in den letzten Monaten klar geworden.
Das Schlimme ist aber, dass er weiter die Kinder instrumentalisiert. Er sie benutzt, um seine Existenz zu sichern, denn sonst müsste er ja arbeiten gehen.

Da ich durch die Abläufe, die nach der Trennung vorgefallen sind (z.B. sex. Mißbrauch an meinem Sohn) selbst krank geworden bin (mittlerweile habe ich mich wieder weitgehend stabilisiert) stehe ich finanziell kurz vor dem Abgrund,
deshalb soll das "Familienheim" teilzwangsversteigert werden (meine Anwältin hat das angeraten); kennt sich jemand damit aus? Auf was habe ich da zu achten?

Gruß
Sockenmonster
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#21
Liebes Sockenmonster,

am besten, Du fasst mal Deine konkreten Probleme zusammen, da kommt jetzt ziemlich viel zusammen.
Sexueller Missbrauch Deines Sohnes (durch wen?), "Familienheim"-teilzwangsversteigern, Instrumentalisierung der Kinder durch den KV, fuer den Du gottseidank nichts bezahlen musst (weshalb eigentlich nicht? eigentlich muesste er doch aufgrund des Alters und der Vielzahl der Kinder BU/nachehelichen Unterhalt bekommen).

Zum Thema Ausland: Als Krankenschwester bietet sich die Schweiz an, da kannst Du viel besser verdienen, allerdings ist die meines Wissens jedoch nicht pfaendungssicher. Ich nehme an, dass Du Kontakt zu den Kindern behalten moechtest, also sollte die Schweiz nicht zu weit weg sein..

Du musst uns schon ein bisschen mehr konkret geben, damit wir unseren Input geben koennen.
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#22
(17-05-2012, 03:32)Clint Eastwood schrieb: Liebes Sockenmonster,

am besten, Du fasst mal Deine konkreten Probleme zusammen, da kommt jetzt ziemlich viel zusammen.
Sexueller Missbrauch Deines Sohnes (durch wen?), "Familienheim"-teilzwangsversteigern, Instrumentalisierung der Kinder durch den KV, fuer den Du gottseidank nichts bezahlen musst (weshalb eigentlich nicht? eigentlich muesste er doch aufgrund des Alters und der Vielzahl der Kinder BU/nachehelichen Unterhalt bekommen).
Warum ich für den KV nichts zahlen muss, weiß ich nicht. Vor Gericht wurde nur der Unterhalt für die Kinder ausgerechnet und als fiktives Gehalt festgesetzt (damals war ich noch krank).
Mein Ex hat mich dann angezeigt und ich wurde auf 2 Jahre Bewährung verurteilt mit mindestens 200 Euro (ist ja wenig zum Glück) Unterhaltszahlung.
Der sexuelle Missbrauch fand durch einen damals gemeinsamen "Freund" statt. Als ich ausgezogen bin, haben mein Ex und ich uns "geeinigt" dass die Kinder erstmal bei ihm bleiben, damit ich weiter arbeiten gehen kann um die Versorgung zu gewährleisten. Da mein Ex mit Haushalt und Organisation nicht viel am Hut hatte, half ihm der "Freund". Mein Ex muss dann irgendwann herausgefunden haben, dass der "Freund" pädophil ist, was ihn jedoch nicht davon abschreckte den gemeinsamen Sohn dort alleine übernachten zu lassen. (Das habe ich alles hinterher herausgefunden). Auf alle Fälle habe ich, als ich das rausgefunden habe, das alleinige Sorgerecht beantragt. Mein Ex hat am gleichen Tag, nachdem ich davon erfahren habe, mir die Kinder vorenthalten und nicht mehr zu mir gelassen. Das Telefon gesperrt usw.
Das alleinige Sorgerecht bekam ich nicht. Ich war fassungslos. Zumal mein Ex mit einem weiteren Pädophilen befreundet ist. Das Gericht interessierte das nicht....alles durchgemacht...psychologisches Gutachten....usw. ich bekam nicht recht. Ich dachte, nur das zählt, WER KANN ZAHLEN?

Nun gut, mein aktuelles Thema ist diese Teilzwangsversteigerung des gemeinsamen Hauses. Da ich bis zum heutigen Tag meine persönlichen und beruflichen Sachen noch nicht bekommen habe (nur meine Bücher hat mein Ex mir rausgegeben) möchte ich diesmal keinen Fehler machen. Eben gut darauf vorbereitet sein. Ein großer "Fehler" ist auch dass ich nicht gerissen genug bin, zu naiv einfach, eher das "Helferprogramm" eben.

Ein weiteres aktuelles Thema ist das, dass mein Ex mich beim Finanzamt der Steuerhinterziehung bezichtet. 2009 ist noch Zusammenveranlagung und da hat er nicht unterschrieben, sondern mit einer befreundeten Steuerberaterin mich eben der Steuerhinterziehhung bezichtet. Jetzt heißt es für mich alles nochmal durchrechnen und hoffen, dass ich keinen Fehler gemacht habe. Leider hatte ich kein Geld für einen Steuerberater...Jetzt meine Frage, wenn ich keinen Fehler gemacht habe, was könnt ihr mir empfehlen zu tun. Anzeige?

(17-05-2012, 03:32)Clint Eastwood schrieb: Zum Thema Ausland: Als Krankenschwester bietet sich die Schweiz an, da kannst Du viel besser verdienen, allerdings ist die meines Wissens jedoch nicht pfaendungssicher. Ich nehme an, dass Du Kontakt zu den Kindern behalten moechtest, also sollte die Schweiz nicht zu weit weg sein..
Ich habe nichts zu pfänden, weil mein Ex ja noch die meisten Sachen hat. Das einzigste wäre Geld, Gehalt, das dann zu pfänden wäre.
Auf alle Fälle möchte ich Kontakt zu meinen Kindern halten. Wobei ich in jüngster Zeit immer mehr darüber nachdenke, doch ins Ausland zu gehen. Denn wie sieht es denn aus, entweder muss ich weiter arbeiten bis zum abwinken oder eben ins Ausland gehen. Momentan belaufen sich die Unterhaltsschulden auf 20.000€. Da werde ich auf die Dauer auch nicht auf einen grünen Zweig in D kommen. Die Kinder haben wohl auch nichts davon...

(17-05-2012, 03:32)Clint Eastwood schrieb: Du musst uns schon ein bisschen mehr konkret geben, damit wir unseren Input geben koennen.
Das war jetzt sehr grob zusammengefasst, aber ihr kennt das sicherlich. Es sind die Momente im Leben, wo so viel passiert ist, dass man denkt man könnte zehn Leben erzählen.
Viele Grüße
Sockenmonster
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#23
Ja, ist alles etwas seltsam, 2 Jahre auf Bewaehrung bekommt man nicht wegen Falschparkens. Was war denn das "Delikt"? 170 StGB? Warum bist Du nicht in Revision gegangen? Kannst Du da ueberhaupt noch im oeffentlichen Dienst arbeiten als Krankenschwester??

Also: Teilzwangsversteigerung:

Weshalb willst Du das Haus teilzwangsversteigern lassen? Gehoert die andere Haelfte Deinem Ex? Oder sind da noch mehr im Boot? Sind da noch Schulden/Raten drauf? Wenn ja, dann bedienst Du diese ja, Du hast also das ganze Haus unter Kontrolle. Das groesste Problem wird sein: wer kauft ein halbes Haus, wo ein Mann und seine 4 Kinder drin wohnen und dem die andere Haelfte gehoert?? Da bekommst Du gar nichts fuer, fuerchte ich..
Also mehr Infos her, dann koennen wir raten.

Steuerhinterziehung: als Krankenschwester hast Du da nicht viele Moeglichkeiten, also ganz ruhig bleiben. Den Steuerbescheid von 2009 hast Du ja bekommen, oder? Wenn da was nicht stimmt, dann muss das liebe Finanzamt Dir das nachweisen und Du nicht umgekehrt Deine Unschuld beweisen. Dies sehe ich nicht als Problem an.

Pfaendung:
"Sachen" werden normalerweise nicht gepfaendet, ausser Rolex-Uhren, wertvollem Schmuck sowie neuwertigen Autos und Flachbild-TV's - alles was man halt zu Geld machen kann. Deine getragenen Klamotten und viele andere alltaeglichen Dinge werden nicht gepfaendet. Wie kommt man auf 20000 Euro Unterhaltsschulden, wenn man nur 200 Euro Unterhalt zahlen muss - die Rechnung wuerde ich gerne mal sehen.

Deine persoenlichen Sachen:
Fordere Deinen Ex auf Herausgabe auf. Falls er das nicht tut, ist das Unterschlagung, das ist auch kein Spass.
Natuerlich kann er Deine Klamotten und persoenlichen Sachen verbrennen, aber das ist halt nun mal so.
Von weltlichen Dingen muss man sich als Unterhaltspflichtiger ohnehin verabschieden.
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#24
Wie leicht verlogene Staatsanwälte und Richter betrügerische Verurteilungen mit §170 StGB durchziehen, kennen wir ja. Freilich sind die fast nie haltbar, wenn der Pflichtige sich wehrt, aber das muss er erst mal wissen und lernen. In dem Zusammenhang wäre die (natürlich anonymisierte) Urteilsbegründung interessant.

Hat denn ein Missbrauch belegbar stattgefunden oder gab es nur Vermutungen?

Von was lebt dein Ex momentan? Ehegattenunterhalt gibts ja keinen.
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#25
Ich darf mich jetzt auch einmal dazu äußern. Aber da auch mir das alles recht unglaublich vorkommt, liebes Sockenmonster, darf ich Dich ganz höflich bitten, am Besten die komplette Geschichte in ruhigen 5 Minuten einmal unter "Meine Geschichte" zu posten.

Im Zweifel FÜR den Angeklagten soll wenigstens hier gelten ;-) . Also, gehen wir mal Deine Themen an, da Du die "Symptome" aufweist, die jeder hat, der familienrechtlich geschunden ist und gleichzeitig quasi Insolvent. Überforderung.

Also sortieren wir mal :

1. Ich fange mit der Versteigerungsgeschichte an, weil ich mich damit ein wenig auskenne. Du läßt jetzt erst mal SOFORT die Finger vom Rat Deiner Anwältin und mailst mir folgendes :
a) Auf wen steht das Haus. b) Wie hoch ist der Wert c) Wie hoch ist die Grundschuld d) Auf wen stehen die Kreditverträge
Weiterhin machst Du nun über einen fähigen (!) Anwalt dann Deinen Mietanteil geltend, da Dir vermutetermaßen die Hälfte des Hauses gehört und weiterhin Du diese aber nicht bewohnen kannst. Alles Andere später, wenn wir mehr wissen.

2. Mit solchen sexuellen Belästugungsgeschichten (habe ich hinter mir) muß man ganz vorsichtig umgehen, sinst werden sie zum Bumerang. Da nur Deine Aussage im Raum steht, gilt die Faktiv für den Juristenpöbel nicht. Du wirst als streitbare gekränkte Exe abgewatscht. Die Aussage Deines Kindes könnte die ituation umkehren. Mehr dazu vorab nicht. Ansonsten laß die Finger davon, besonders dann, wenn das Thema schon durch ist und warte bis Dein Sohn sich unter glaubhaften Zeugen dergestalt deutlichst artikuliert.

3. Wenn Du Deine Einkommensverhältnisse und Deine Zahlungen hier postest (besser in einem SGB II Thread), könnten Andere errechnen ob Dir was von der ARGE zusteht. Hast Du eigentlich Unterhaltstitel unterschrieben müssen? Wäre wichtig zu wissen.

Also sollte erstmal System in Deine Situation. Danach findet sich der weitere Weg.
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