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Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter
#62
Tach.
Ich bräuchte nochmal Hilfe beim SGBII.
Also das JC gibt sich fast genauso viel Mühe mich in den Wahnsinn zu treiben, wie die Familienjustiz.

Ich hatte vor einiger Zeit einen 400,- € Job und davon 240,- Unterhalt bezahlt, in der Annahme, dieser würde vom JC ersetzt werden.

Ich habe darüber jeden Monat wieder Diskussionen mit denen aber für einen Monat ganz besonders.
In diesem bewussten Monat wurde mein Gehalt erst am 2. des Folgemonats bezahlt.
Nun weigert sich das den Unterhalt zu erstatten, weil ich in dem Monat kein Einkommen gehabt habe, sondern nur im Folgemonat.
Laut §11 Abs. 2 SGBII gilt hier streng das Zuflussprinzip.

Kann das sein?
Soll ich dagegen klagen?
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RE: Eingeklemmt zwischen Fam.Gericht und Jobcenter - von beppo - 01-10-2012, 20:25

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