03-06-2012, 14:30
Ja, so sehe ich das auch. Ist m. E. nach auch in meinem Fall absolut unangebracht und nur ddazu geeignet, mich als den Vater weiter ins Abseits zu schießen, wie bei Vielen anderen Vätern auch.
Was ich bislang nicht verstanden habe ist auch der Unterschied zwischen Vergleich und Beschluß :
1. Warum ist ein Vergleich nicht so erstrebenswert.
2. Kann man aus dem Vergleich nun auch Konsequenzen bei NIchteinhaltung ziehen oder nicht? Ich denke eher nicht. Ich habe zweimal eien Vergleich gemacht. Raus kam immer nur neuer Ärger OHNE Konsequenzen.
3. Nach eiem Vergleich ist keine Revision möglich. Nach einem Beschuss aber schon....
Darf man richtigerweise vermuten, dass Richter genau deswege viel lieber Vergleiche sehen?
Was ich bislang nicht verstanden habe ist auch der Unterschied zwischen Vergleich und Beschluß :
1. Warum ist ein Vergleich nicht so erstrebenswert.
2. Kann man aus dem Vergleich nun auch Konsequenzen bei NIchteinhaltung ziehen oder nicht? Ich denke eher nicht. Ich habe zweimal eien Vergleich gemacht. Raus kam immer nur neuer Ärger OHNE Konsequenzen.
3. Nach eiem Vergleich ist keine Revision möglich. Nach einem Beschuss aber schon....
Darf man richtigerweise vermuten, dass Richter genau deswege viel lieber Vergleiche sehen?