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Reisepassverweigerung
#26
(23-06-2012, 21:58)Fritzi schrieb: Und wer stellt einen 57 Jaehrigen noch ein......und von Harz 4 zu leben ist

Ein ganz schlechtes Argument, denn in Kolumbien wirst Du sicherlich etwas tun und Deinen Lebensunterhalt verdienen. Das kann man in Deutschland auch machen. Jobs mit netto 900,- € gibt es genug.
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#27
So Jungs,

jetzt zeige ich mal meine Erfahrung her.

Bei mir war das Gleiche, eine Passversagung wegen Ermittlung in Deutschland gegn mich wegen dem 170er.

Auch zum Konsulat, alles das Gleiche, keinen Pass bekommen. Mein spanischer Anwalt hat sich dann bei einem deutschen Anwalt kurz die nötigen Infos geholt und wir sind dann folgendermassen vorgegangen:

1. Wieder zum Konsulat
2. Den Konsul zitiert (ganz wichtig)
3. Ein offizielles Schreiben/Bestätigung verlangt, der besagt, das ER, der Konsul, diese Passversagung in die Wege geleitet hat und auch zu verantworten hat!
4. Wurde verweigert. Mit AA in Verbindung gesetzt und die Sachlage geschildert.
5. 3 Tage später wurde der Konsul nochmals von uns zitiert und wir forderten wieder diese Bestätigung, denn JEDE behördliche Versagung eines Dokuments, das ein deutscher Bürger nicht erhalten kann/darf, muss nach Aufforderung SCHRIFTLICH bestätigt werden, mit der Begründung und der Amtsperson die diese Entscheidung zu verantworten hat!!!
6. Wir erhielten den Pass nach Drohung der Verweigerung dieser Bestätigung mit Dienstaufsichtbeschwerde unter Zeugen, die die Verweigerung bestätigen koennen!
7. Pass war nach 3 Wochen da (10 jaehriger, 48 Seiten)

Der Konsul wetterte noch, das diese Unterhaltsfluechtlinge das letzte sind und er weiterhin alles versuchen wird, dieser habhaft zu werden, aber bei mir leider nachgeben muss, da mein Anwalt so langsam die Geduld verlor!
Bei rausgehen rief er mir noch nach, das ich ein verantwortungsloser Taugenichts waere und mich schaemen soll!
Ich habe es auf mich beruhen lassen, wollte nicht noch mehr Öl ins Feuer giessen.

Diese Erfahrung habe ich gemacht und sollte bei jeden so gemacht werden!!!

Bei einer Passversagung IMMER eine Bestätigung geben lassen mit Begründung und der Amtsperson, die es zu verantworten hat. STEMPEL der Botschaft nicht vergessen!!

Das Problem, bei einem Ermittlungsverfahren dürfen die nicht einfach einen Pass versagen, versuchen es aber trotzdem. Genau deswegen diese Bestätigung verlangen!
Das tun sie dann nicht, weil dann offen gelegt werden würde, das die Botschaft/Konsulat sich nicht an die Gesetze hält. Verweigern sie dann immer noch den Pass, sollte man sich SOFORT mit dem AA in Verbindung setzen und die Sachlage schildern inkl. der Verweigerung der Bestätigung mit Namen der Person im Konsulat oder der Botschaft, die das zu verantworten hat. In jeder Botschaft/ Konsulat stehen die die dortigen arbeitenden Amtspersonen ausgeschildert!

Ruhig in der Botschaft /Konsulat bei Verweigerung des Passes inkl. der Bestätigung mit dem AA drohen und die Namen SICHTBAR gegenüber den Amtspersonen aufschreiben! Anwalt mitnehmen oder einen Zeugen!

Ich schwöre Euch, die werden ganz schnell nervös!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#28
Sind die Daytrader jetzt schon in Kolumbien?
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#29
(24-06-2012, 00:21)jens.sieverts schrieb: Sind die Daytrader jetzt schon in Kolumbien?

Möglicherweise, aber ein gutes Thema zur wichtigen Information für andere User.

@gleichgesinnter

Volle Zustimmung, jedoch ist Thailand wie Kolumbien keine EU-Länder und somit ticken die Botschaften unnachgiebiger. Die Wege ähneln sich natürlich.

Letztlich braucht man tatsächlich einen fitten und durchsetzungsfähigen Anwalt. Ohne dem geht nichts.
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#30
@gleichgesinnter: Hut ab. Dem hast Du gezeigt, wo der Hammer hängt.. Big Grin
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#31
Ich glaube nicht, dass Fritzi der daytrader ist... Big Grin
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#32
(24-06-2012, 00:21)jens.sieverts schrieb: Sind die Daytrader jetzt schon in Kolumbien?

Es reicht jetzt, Herr "Jens Sieverts". Wenn man schon seit über einem halben Jahr immer wieder mit demselben Mist auftaucht, sollte man wenigstens nicht immer wieder dieselben Fehler machen. Das war wohl dein zehnter Account. Dann aber noch einen draufsetzen und andere einer Identität zu verdächtigen, die man in Wirklichkeit selbst ist, geht zu weit.

Nochmal ganz klar ausgedrückt: Hinter Jens.Sieverts steht der altbekannte Daytrader. Und der hat jetzt virtuelles Hausverbot.
"Fritzi" hat damit nichts zu tun. Der ist nicht "daytrader".
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#33
Daytraden und den ganzen Tag auf den Bildschirm zu starren scheint die Birne hohl zu machen..
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#34
Man, manche sind schon ganz schön auf dem Trip, oder hat das System?

Zum Thread:

1. man muss ich natürlich sicher sein, das es auch nur ein "Ermittlungsverfahren" ist, das gegen einen in der Schwebe ist in Deutschland!
Wie Dino schon richtig bemerkt hat, kann in diesem Fall der Pass (eigentlich) nicht versagt werden. Hier gleichen sich unsere Erfahrungen zusammen mit anderen. das ist also Fakt!

Wenn die Konstallation so gegeben ist, muss man die harte Linie fahren und die Botschaften/Konsulate auf ihre rechtwidrige Blockade hinweisen und dementsprechend harte Geschütze auffahren.

Es ist auch richtig, das ausserhalb der EU das Ganze etwas anders sein kann, aber im Endeffektsollte man sich nicht einschüchtern lassen. Wer nicht in Deutschland rechtskräftig verurteilt wurde, der gilt immer noch bis zur Verurteilung als Unschuldig, das sollte man sich immer vor Augen führen!
Also, dementsprechend handeln und denen richtig Feuer unter den Hintern machen! Botschaften dürfen nicht machen, was sie wollen! Sie versuchen es, aber wenn man die harte Linie fährt, dann werden sie nachgeben müssen!

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#35
@gleichgesinnter
krasse aktion, gut dass du's konsequent durchgezogen hast. wusste gar nicht, dass konsuln sich in dieser sache als hilfssheriffs betätigen. das ganze benehmen ist aber sehr ungewöhnlich für einen beamten. das ist einfach stümperhaft da seine moralischen vorstellungen durch den raum zu krächzen. die müssen anhand der gesetze entscheiden und nicht anhand ihres subjektiven rechtsempfindens.
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#36
das problem ist doch, das sich die meisten mit dieser Blockade einschüchtern lassen und versuchen, andere Wege zu gehen die teilweise noch viel abenteuerlicher sind!

Man sollte direkt darauf hinweisen, das die sich rechtwidrig verhalten, kein Blatt vor den Mund nehmen und mit einer direkten Beschwede gegen den Konsul beim AA drohen!
Man muss denen auch keine Auskünfte geben wegen Einkommen und anderen Fragen seitens des JA oder der deutschen Staatsanwaltschaft, die Botschaften haben gar nichts zu fordern.
Man kann denen sagen, das man sich selbst drum kümmert und die sich um ihre eigenen Sachen kümmern sollen und den Pass ausstellen sollen weil gegen einen kein rechtgültiges Urteil vorliegt. Falls sie sich weigern wird man gnadenlos Dienstaufsichtsbescherde via Anwalt in Deutschland beim AA einreichen!

Und glaubt mir, das wirkt!

Das einzige, was sie wirklich fordern dürfen, ist eine Adresse, wo man wohnhaft ist (kann auch eine Einwohnermeldebestätigung sein).

gleichgesinnter
Wenn die Banken für ihre Schulden nicht einstehen, warum sollten Millionen Zahlesel für ihre Unterhaltsschulden bzw. Unterhaltstitel aufkommen?

Zitat von Mus Lim, Montag den 04. Mai 2009 im Trennungsfaqforum
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#37
Die Botschaft ist eine harte Nuss und die Erfahrungen vom "gleichgesinnten" und mir zeigen, dass Botschaften geltendes Recht nicht nur beugen sondern auch brechen. Sich mit diesen Leuten abzugeben ist sinnlos. Da hilft nur ein Anwalt.

Ich habe damals eine anwaltliche Dienstaufsichtsbeschwerde an das AA schreiben lassen, wegen dem Sondereinsatzkommando der Polizei und anderen Vergehen der Botschaftsmitarbeiter. Da gab es noch nicht mal eine Antwort vom AA. Ich habe daraus auch etwas gelernt. Heute verhalte ich mich wie die Politiker und Botschaftsmitarbeiter. Immer schön am Rand der Legalität und kleinere Minenfelder werden geschickt umgangen.

P.S. Im Moment sucht die Staatsanwaltschaft meine geheimen Konten. Die Akten wandern schwer quer durch Deutschland Smile Ich finde das schön, wenn die Strafverfolgungsbehörde intensiv ermittelt. Ich möchte schließlich auch was lernen, was ich vielleicht falsch gemacht haben könnte. Der Weg zu einem gesetzestreuen Bürger war schon immer steinig.
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#38
Hi Leute,
interessanter Blog.
Meine Frage geht mal dahinaus:

man betritt die Botschaft, also deutsches Hoheitsgebiet. Was macht man als erstes? Man gibt den Pass ab!
Kann es passieren, dass der Pass ersteinmal einkassiert bleibt und so gezwungen wird, schneller nach Kummerland zu fliegen oder ist diese Praxis unüblich?

Des Weiteren: Steht eine Passversagung auch im Führungszeugnis, sodass ein Anwalt im Auftrag eins beantragen kann?

Besten Dank schon mal im Voraus!
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#39
Danke Beobachter; auch ich hätte da Bedenken meinen Pass auszuhändigen;
immerhin sitzen die Mitarbeiter hinter geschützt Gittern; da hilft nicht einmal ein robustes
mit Zivilcourage ausgestattetes Mandat

Dino; nicht nur das Botschaftspersonal; auch der BRD-Vertreter im Allgemeinen; was soll
ich mich mit jemanden Unterhalten der nur lügt.
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#40
Uns wird ganz schlecht wie die Affen von der Botschaft mit Unterhaltsschuldnern umgehen! Mein Partner wird definitiv KEINE Botschaft betreten - obwohl er einen Zweitpass hat eben fuer den Fall der Passeinziehung - er wird den Pass der neuen Heimat so schnell wie moeglich erwerben!
Fritzi, ist das nicht fuer dich moeglich, z.B. ueber eine "nette" Kolumbianerin an ein schoenes suedamerikanisches Dokument zu kommen? Wahrscheinlich bist du noch nicht lange genug im Ausland bzw. eine Eheschliessung berechtigt dich nicht zum Staatangehoerigkeitswechsel?
Da kann man mal sehen wenn die Botschaft Godfather spielt! Nicht nur die BRD vertreten, nein, sich sogar fuer den eigenmaechtigen Vollstrecker halten. Was fuer ein erzkonservatives Gesockse, man muss dieses Regime mit Aufklaerung und Dienstaufsichtsbe-schwerden bekaempfen. Gut, dass Leutnant Dino, Gleichgesinnter u.a. aufklaeren. Ihr seid die Vorkaempfer fuer alle, die von euren Erfahrungen profitieren.
Last but not least: nicht nur die Unschuldsvermutung gilt, auch in dubio pro reo Im Zweifel fuer den Angeklagten! Da man im Ausland kein Einkommen nachweisen kann, bestehen immer Zweifel, ob ueberhaupt der Eigenbedarf und Kindesunterhalt gedeckt werden kann. Also muesste fuer Auslandsdeutsche immer dieser Grundsatz gelten. Aber davon wird ja bekanntlich oft abgewichen, wie wir hier lesen durften.
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#41
Bei allem Ärger darf nicht vergessen werden: Wenn kein Kindesunterhalt gezahlt wird, dann gibt es Stress mit den deutschen Behörden. Man muss sich dieser Tatsache stets bewusst sein und nur die wenigsten schaffen es sich unentdeckt durchzumogeln.

Geht immer davon aus, dass die vermittelten Erfahrungen von "gleichgesinnten" und mir ordentlich Geld gekostet haben und wir geben Tipps, damit Ihr günstiger bei wegkommt. Jeder Fall ist anders und es kommt auf die Nuancen an. Niemals in Panik verfallen und keine unbedachten Briefe schreiben. Die Fristen grundsätzlich ausreizen und den Briefwechsel immer gut überdenken. Die Logistik der deutschen Behörden sind unbegrenzt hoch. Das darf nicht unterschätzt werden.
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#42
Hallo allesamt:
Ich habe jetzt endlich das Schreiben der Staatsanwaltschaft!

...Sehr geehrter Herr.......Datum 29.05.2012 (Das Datum an dem ich Meinen Reisepass verlaengern wollte)

Ermittlungsverfahren gegen Sie wegen Verletzung der Unterhaltspflicht.

Sehr geehrter Herr.......
gegen Sie ist ein Ermittlungsverfahren anhaengig, in dem Ihnen folgender Sachverhalt zur Last gelegt wird:
Sie sind Vater des Kindes......geb......das bei der Mutter ......lebt,, gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet.

Der Unterhatsanspruch betraegt monatlich 334 EUR aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichte.........vom 22.02.2010 AZ:.......

Obwohl Sie diese Pflicht kannten und aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhaeltnisse, wenigstens aber bei zumutbarem Einsatz Ihrer Arbeitskraft, zur zumindest teilweisen Unterhaltszahlung in der Lage gewesen waeren, kamen Sie seit 01.04.2009 Ihrer Unterhaltspflicht nicht nach.
Hierdurch war der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefaehrdet bzw. waere ohne Hilfe anderer gefaehrdet gewesen.

Dies ist eine strafbare Verletzung der Unterhaltspflicht gemaess Paragr. 170 STGB.

Nach Paragr. 163 a der Strafprozessordnung haben Sie das Recht darauf, zu der gegen Sie erhobenen Beschuldigungen gehoert zu werden. Es steht Ihnen jedoch nach dem Gesetz frei (Paragr. 136 Abs. 1 StPo, ob Sie sich zu der beschuldigung aeussern wollen poder nicht. Auch koennen Sie jederzeit einen von Ihnen zu waehlenden Verteidiger befragen und einzelne Beweiserhebungen beantragen. Das Recht auf rechtliches Gehoer gibt jedoch keinen Anspruch auf Vernehmung durch den Richter oder Staatsanwalt.

Bis zum 01.09.2012 ( am 12.09.2012 laeuft mein Reisepass ab)
wird Ihnen Gelegenheit gegeben, sich schriftlich zu dem Vorwurf zu aeussern. Sollten Sie sich innerhalb der Frist nicht aeussern, wird davon ausgegangen, dass Sie von Ihrem Recht, sich zu der gegen Sie erhobenen Beschuldigung zu aeussern, keinen Gebrauch machen wollen. es wird dann nach Aktenlag entschieden werden.

Mit freundlicenm Gruessen
.............
Staatsanwalt



Ps: Da schreiben sie " Obwohl Sie diese Pflicht kannten ( Beschluss vom 22.02.2010) kaeme ich meiner Pflicht seit 01. 04. 2009 nicht nach!! Ich habe mich in Deutschland am 17.09.2009 abgemeldet.......und bin ins Ausland verzogen......
Laut meinem Schreiben wurde ich nach muendlichre Verhandlung vom 25.05.2010 geschieden!!

Wie soll ich jetzt vorgehen, um meinen Reisepass zu bekommen ( es fehlen mir nur noch 2 Visumverlaengerungen dann bekomme ich die Residencia permanente, dann brauche ich den Pass sowiso nicht mehr........

Vielen Dank erstmals fuer die Antworten........
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#43
Ich denke, Du hast bereits genügend Empfehlungen erhalten:

1. Es in Ecuador probieren, hinfliegen, Dich dort bei der Botschaft anmelden und dann schauen, was die sagen

oder:

2. Analog zum @Gleichgesinnten der deutschen Botschaft in Deinem Land Feuer unter dem Hintern machen - ein Ermittlungsverfahren ist ja wohl noch kein Grund fuer Passentzug (es sei denn, Deine Infos sind nicht vollständig).

falls 1 & 2 nicht funktioniert, es machen wie Leutnant Dino empfiehlt:

nach Deutschland fliegen, irgendwo in Meck-Pomm beim Amt melden, Wohnung zuweisen lassen, Hartz IV beantragen, neuen Pass beantragen, neuen Pass mitnehmen und ab nach Hause..
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#44
Ja es sind zu viele Empfehlungen!!!!
Nach Ecuador fliegen wird nichts bringen, denn da wird von der Botschaft auch Ruecksprache gehalten werden in Deutschland, mir hat die der Honorarconsul in Medellin mitgeteilt, es ist eine Pass-Sperre eingerichtet worden in Deutschland. Meine Informationen sind komplett, da fehlt nichts.
Ich habe auch von einem Freund die Info vom 07.10.2010, dass bei meiner EX die Polizei war um mich zu suchen und die Auskunft hinterlassen haben, dass wenn ich einreise, sie mich festnehmen!!!
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#45
(12-07-2012, 13:45)Fritzi schrieb: Ich habe auch von einem Freund die Info vom 07.10.2010, dass bei meiner EX die Polizei war um mich zu suchen und die Auskunft hinterlassen haben, dass wenn ich einreise, sie mich festnehmen!!!

Du glaubst also, was der Freund von der Ex erzählt bekommen hat und die Polizei sagt auch immer die Wahrheit.
Beherzige die wirklich super Tips hier und such dir einen Weg aus, was willst du denn noch? Hast hier super im Prinzip unbezahlbare Informationen bekommen, Lt. Dino und Gleichgesinnter waren in ähnlichen Situationen und du lässt dich jetzt von der Ex und irgendeinem Gelabere einschüchtern.
Und was der Honorarconsul in Medellin sagt, kannst du getrost vergessen, oder hast du was schriftliches?
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#46
Buche dir ne Ferienwohnung an nem schönen Fleck in D in Grenznähe, Nähe ausländischer Flughafen
Nicht empfehlenswert: Schweiz (Zürich), CH ist zwar Schengen, aber nicht Zollunion, daher treibt der deutsche Zoll (bzw. BGS) nach wie vor sein Unwesen in Grenznähe wegen Warenverkehr und da ist die Wahrscheinlichkeit direkt beim Grenzübertritt kontrolliert zu werden erhöht.
Grenze NL-D wegen Drogenschmuggel erhöhte Zollpräsenz, Amsterdam wäre der Airport.

Gute Beispiele: Brüssel/Paris-Saarbrücken per Zug (da gibt's günstige Pauschalpreise)

Flieg dorthin. Dann reise mit Zug/Bus/PKW/zu Fuß nach D ein, geh zur Gemeindeverwaltung, melde deinen Wohnsitz dort an und beantrage einen Express-Pass und Personalausweis. Den alten, noch gültigen, Pass hast du verloren und den lässt du in nem Schliessfach.

Wenn du Pech hast, kommen auch die Blauen und stellen dir Fragen, denn deine Anmeldung bleibt ja nicht verborgen.
Die nehmen dich nicht fest, sondern fragen dich nur, wo du wohnst, damit sie dich jederzeit belästigen können.

Der Expresspass kommt wenige Tage später, wenn keine Sperre vorliegt. Dann meldest du dich einfach wieder ab, reist zurück zum Flughafen und hebst wieder ab in die weite Welt.
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#47
@Mitglied,

warum nicht direkt nach Deutschland? Sehe da eigentlich keinen Vorteil über ein Nachbarland einzureisen. Haftbefehl liegt ja nicht vor.
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#48
Der Expresspass kommt wenige Tage später, wenn keine Sperre vorliegt. Dann meldest du dich einfach wieder ab, reist zurück zum Flughafen und hebst wieder ab in die weite Welt.

Ich habe mir eine Abmeldebestaetigung schicken lassen am 05. Juni 2012 da wurde es mir geschrieben dass eine Pass-Sperre eingerichtet wurde. Was soll ich dann einen beantragen wollen, wenn immer angefragt wird ( das ist obligatorisch) da kommt nichts bei raus!!! Als dass ich dann in D sitze und nicht mehr weg kann. Das bringt mich nicht weiter. Die wissen dann dass ich schon mal weg war.......
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#49
(12-07-2012, 14:53)Fritzi schrieb: Das bringt mich nicht weiter.

Dich bringt nichts weiter. Kein Geld für einen Anwalt, kein Geld für einen Flug ... und jede Menge Probleme, die Du selbst lösen willst, aber nicht lösen kannst. Du bist dazu nicht in der Lage und verstehst nicht im Ansatz die Problematik.
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#50
Passsperre? Bei einem laufenden Ermittlungsverfahren? Don't think so.

Oder hast Du das auch schriftlich?

In diesem Fall musst Du heim ins Reich und Dich Deinen Verfehlungen stellen, es sei denn, Kolumbien akzeptiert Deinen Asylantrag oder bürgert Dich ein.
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