Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Wegen Kita weniger Umgang
#1
Hallo,
meine Ex hat unsere Tochter (16 Monate) alt in der Kita angemeldet. Die Kita drängt angeblich darauf das sie mind. 4 Tage die Woche dort ist. Deswegen will meine Ex sich nicht mehr an die Umgangsregelung halten.
Sie fängt eine Fortbildung an die vom Jobcenter finanziert wird. Ist sie dann eigentlich noch in Elternzeit wenn sie die kleine in der Kita betreuen lässt?

Die Fortbildung bekommt sie damit sie nach der Elternzeit nicht Arbeitslos bleibt. Angeblich sind in ihrer Branche die Arbeitszeiten um ein Kind zu betreuen zu schlecht.

Wir sind noch im Sorgerechtsstreit. Ich habe die alleinige Sorge beantragt und warte noch auf eine Entscheidung vom Gericht wegen Gutachten. Wir haben bis vor 9 Monaten unehelich zusammengelebt.

Am liebsten würde ich in Elternzeit gehen. Theoretisch müssten die ihr dann doch auch die Fortbildung finanzieren?

Ich tippe mal das die Ex der Kita suggeriert hat das es ja schlecht für die kleine ist wenn sie nur 3 Tage die Woche da wäre wegen dem Kontakt zu den anderen Kindern.
Zitieren
#2
Meines Wissen beantragt man Elternzeit entweder gleich für 3 Jahre, oder erst für ein Jahr mit der Möglichkeit dann auf drei zu verlängern. Die Option erst zwei Jahre zu nehmen scheidet glaub ich aus, da man dann keine Option mehr hätte auf drei Jahre zu verlängern. (Quelle: Hörensagen)
Zitieren
#3
Dann könnte ich, sollte die Sorge auf mich übertragen werden ja auch nicht in Elternzeit gehen.
Das mit der Kita ist wieder so ein Mist. Die Bindung zu allen anderen Leuten ist anscheinend wichtiger als die zum Vater.
Zitieren
#4
OT meines Anwaltes nach der Trennung meiner ersten Ehe (Kinder damals 1 und 3) und ich überlegte auch das all. Sorgerecht zu beantragen:

"Wenn die Mutter im Erziehungsurlaub ist, so wird das Gericht dies als Hinweis aufnehmen, dass man(n und frau) sich einig darüber waren, wer die regelmäßig Kindererziehung zu gewährleisten hätte".

Er machte mir daher null Hoffnung, das ich das Sorgerecht bekommen würde. Wir haben uns während der Ehe schlichtweg bereits geeinigt, das die Kinder bei der Mutter groß werden sollen. Dieser Argumentation hatte ich leider nichts entgegen zu halten.

Mit welchen Argumenten willst du das Gericht überzeugen, dass die Kinder nun bei dir aufwachsen sollen ?
Zitieren
#5
Wir hatten uns geeinigt das wir beide Teilzeit arbeiten. Meine Elternzeit war schon bwilligt. Dann ist sie einfach umgezogen hat das Kind umgemeldet. Weil ich nicht mehr mit dem Kind in einem Haushalt lebte wurde mir die Elternzeit wieder entzogen und sie hat sie neu beantragt.

Es soll die Erziehungsfähigkeit geprüft werden und bei wem die kleine besser aufgehoben ist. Die Ex ist schon mehrfach in der Psychiatrie gewesen.
Zitieren
#6
Ja, das war meine auch, sie hat`s aber (krankheitsbedingt?) vergessen und keiner wills hören.

Mein Sohn ist zwar jetzt genauso psychisch am Ar..., aber auch dass ist wohl noch kein Beweis.

Nun gut, warten wir halt ab bis er sich ne Knarre besorgt und auf dem Schulhof herumballert ... aber dann wird man womöglich auch nur vermuten, er hätte Liebeskummer gehabt ...

So wirds kommen !
http://youtu.be/GaQWFVQXWcg
Zitieren
#7
(25-06-2012, 15:20)IPAD schrieb: Mein Sohn ist zwar jetzt genauso psychisch am Ar..., aber auch dass ist wohl noch kein Beweis.

Nun gut, warten wir halt ab bis er sich ne Knarre besorgt und auf dem Schulhof herumballert ... aber dann wird man womöglich auch nur vermuten, er hätte Liebeskummer gehabt ...

So wirds kommen !
http://youtu.be/GaQWFVQXWcg

wahrscheinlich wird man vermuten der Vater hat sich nicht gekümmert und die arme Mutter mit Kind im Stich gelassen.

Lied fand ich super.

Meine Ex fand ihren Vorschlag statt wie jetzt 1,5 Tage/Woche in 1 mal die Woche und alle 4 Wochen einen Samstag umzuändern tatsächlich einen friedlichen fairen Vorschlag. Das is ne dreiste Frechheit. Das ist mehr als ein Arschtritt. Als ich meinte das ich das nicht mitmache meinte sie das das sie sich das schon dachte das es friedlich nicht geht. Die Tante vom Jugendamt meinte aber sie solle es versuchen und wenn nicht soll sie sich an die Vertretung wenden da sie selbst im Urlaub ist. Dieselbe Vertretung die vor 10 Monaten als meine Ex spurlos mit Kind ohne Nachricht verschwunden ist zu mir meinte:"Nö, ich bin zwar die Vertretung, ich arbeite mich da aber jetzt nicht rein. Da müssen sie warten bis der Urlaub zu Ende ist."
Es wundert mich das nicht viel mehr Väter durchdrehen.
So schlimm können Männer garnicht sein was ihnen in diesem Familienunrechtssystem angetan wird und die meisten es aushalten. Irgendwie
Zitieren
#8
Urlaub haben die beim JA viel, mene Fallmangerinnen sind auch regelmäßig verreist, wenn ich was will. Ich glaub die haben mehr Urlaub wie drei normale Arbeiter zusammen ?
Zitieren
#9
meine Ex hat heute mit der Vertretung gesprochen. Die meinte sie muss keinen Antrag stellen um den Umgang zu ändern. Das regelt die dann mit der Richterin telefonisch. Ich glaub ich dreh durch
Zitieren
#10
(26-06-2012, 13:20)Absurdistan schrieb: meine Ex hat heute mit der Vertretung gesprochen. Die meinte sie muss keinen Antrag stellen um den Umgang zu ändern. Das regelt die dann mit der Richterin telefonisch. Ich glaub ich dreh durch

Wenn sie meint. Väter müssen sich über Jahre durch alle Instanzen klagen und Mütter regeln das mit einem Telefonat.
Zitieren
#11
die vom Jugendamt will das dann telefonisch mit der Richterin für die Mutter regeln nicht die Mutter selbst. Übrigens die gleiche Vertretung als meine Ex abgehauen war, ich von nix wusste, meine Tochter nicht sehen konnte, die Mutter nicht erreichen, die mir sagte ich müsse warten bis die zuständige JA Tante wieder aus dem Urlaub ist. Sie arbeitet sich da jetzt nicht rein. Mir wollte sie also nicht helfen. Jetzt kann sie nicht genug tun wenn es darum geht der Mutter zu helfen.
Zitieren
#12
Unglaublich. Du trägst Deinen Nick zu recht..
Zitieren
#13
Moin Abs.
Ich sortiere wie folgt:

- Angesichts der Probleme der Mutter ist eine Betreuung des Kindes in einer Kita nur zu befürworten

- Fraglich ist, ob und inwieweit diese Betreuung das Umgangsrecht einschränkt

- Klären, ob und wie das JA in der angekündigten Art und Weise in das Umgangsrecht einzugreifen legitimiert ist
Zitieren
#14
Hallo Absurdistan,

das die Kita befürwortet dass deine Kleine mind. 3 Tage da ist kann ich verstehen. das liegt vor allem daran dass sich die kleine daran gewöhnen soll. Denn alles andere wird schwierig. Unser Kind ist 5 tage die Woche in der Kita und wenn es krank ist und einpaar tage nicht in der Kita war dann beginnt unser kind zu fremdeln.

Aber das dein Umgangsrecht dadurch eingeschränkt wird finde ich sowas von sch.... !! Es ist doch nur ein Versuch um den Kontakt von KV und Kind einzuschränken. Weisst du was für Betreungszeiten die KM für die Kita beantragt hat also wieviel Std.?
Nicole
Zitieren
#15
mind. 3 Tage wäre ja noch ok. Die fanden aber 4 Tage schon nicht gut besser 5 Tage. Wenn 3 Tage wäre könnte ich damit sehr gut zurecht kommen. Versuch nun krampfhaft was beim Arbeitgeber zu regeln damit es irgendwie klappt.
Weiss nicht wieviele Stunden sie beantragt hat
Zitieren
#16
Hi

also nur von der Kita her finde ich 5 Tage auch besser als 3. Denn das Kind fremdelt sehr. Unser Kind geht jetzt seit ca. 1 Jahr in die Kita und wenn ein langes wochenende war dann ist der erste Tag in der Kita schwierig.
Und wenn ein Kind 3 tage nur in der Kita ist wird es auch schwierig für das Kind.
Aber vielleicht könnte das kind ja auch 5 tage in die Kita wenn es dann nur bis 12 bleibt und du es dann abholst. Also bei uns gibt es 20 Std, 30, 35, 40 und 45 Std. die Woche die man buchen kann bzw. beantragen kann.

Obwohl ich denke das es schon schwierig wird weil die KM dagegen arbeitet und leider arbeiten die Ja-Mitarbeiter immer für die Mütter obwohl sie neutral arbeiten sollten und vor allem für das Kind arbeiten sollten damit dieses mit Mama und Papa aufwachsen kann.
Zitieren
#17
Moin Absurdistan,
(25-06-2012, 13:01)Absurdistan schrieb: Deswegen will meine Ex sich nicht mehr an die Umgangsregelung halten.
Ist diese Umgangsregelung richterlich gebilligt ?

Das zeigt doch, dass zumindest das Sorgerechtsverfahren noch nicht abgeschlossen ist:
(25-06-2012, 13:51)Absurdistan schrieb: Es soll die Erziehungsfähigkeit geprüft werden und bei wem die kleine besser aufgehoben ist. Die Ex ist schon mehrfach in der Psychiatrie gewesen.

Damit scheint eine richterlich gebilligte Umgangsregelung zu existieren:
(26-06-2012, 13:20)Absurdistan schrieb: Die meinte sie muss keinen Antrag stellen um den Umgang zu ändern. Das regelt die dann mit der Richterin telefonisch.
Die JA-MA kann selbstverständlich nicht mittels eines Telefonates eine richterlich gebilligte Umgangsregelung aushebeln.
Das wäre Rechtsbeugung.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
Zitieren
#18
Das JA will sich jetzt erstmal mit mir in Verbindung setzen. So ohne weiteres können die die Umgangszeiten wohl nicht ändern. In dem letzten Beschluss steht das mit Hilfe des JA der Umgang weiter ausgebaut werden soll. Dies werde ich jetzt nutzen für eine Erhöhung der Umgangszeiten.

Weiter will die Richterin jetzt schon wieder eine Stellungnahme von der Ex ob sie mit mir an eine Mediation teilnimmt.
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste