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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#9
OLG Schleswig-Holstein schrieb:"Der nachvollziehbaren Einschätzung der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes durch den betreuenden Elternteil kommt ein besonderes Gewicht zu."

(07-01-2009, 21:08)beppo schrieb: Der betreuende Elternteil entscheidet über die Betreuungsbedürftigkeit!

Das Gericht sollte der alleinerziehenden Mutter einen Blanko-Titel überreichen, in den sie die Unterhaltshöhe und Zahlungsdauer selbst eintragen kann.
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Nachrichten in diesem Thema
Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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