07-01-2009, 21:25
OLG Schleswig-Holstein schrieb:"Der nachvollziehbaren Einschätzung der Betreuungsbedürftigkeit des Kindes durch den betreuenden Elternteil kommt ein besonderes Gewicht zu."
(07-01-2009, 21:08)beppo schrieb: Der betreuende Elternteil entscheidet über die Betreuungsbedürftigkeit!
Das Gericht sollte der alleinerziehenden Mutter einen Blanko-Titel überreichen, in den sie die Unterhaltshöhe und Zahlungsdauer selbst eintragen kann.