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Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#18
Zitat:Dass es dagegen keinen Aufstand der Männer gibt, ist mir unerfindlich.
Was hindert Zahlesel daran, mit dem angeführten Argument die Zahlungen auf 25% zu kürzen?

Die Zeit wird es zeigen, ob deutsche Männer noch auf die Straße gehen, einfach den Zeugungsstreik, als schleichendes Gift bevorzugen, die Biege machen oder sich total verweigern.

Ich werde jedenfalls diese neuen Leitlinien in der Firma und im Kreise meiner Lieben publizieren und kommunizieren.
Das zeigt bereits jetzt Wirkung, weil es starkes Kopfschütteln auslöst.

Die Unwissenheit ist des deutschen Mannes größtes Problem.
@beppo:
EU kann alles Mögliche beinhalten (BGB §§1571-1576).
BU (BGB §§ 1615 und 1570) gelten für Mütter, egal ob Kind aus ONS oder während langer Ehedauer -
Ist Latte.
Das war das Ziel der Unterhaltsrechtsreform - Alle Mütter auf nahezu ein Level (Ausnahme EU).
Auf Wetten lasse ich mich nicht mehr ein.Wink
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Nachrichten in diesem Thema
Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Bluter - 07-01-2009, 21:45
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

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