18-01-2009, 18:49
(18-01-2009, 10:01)karlma schrieb: Das heißt, dass die Unterhaltspflichtigen regelmäßig wenigstens die Hälfte ihres Einkommens für sich beanspruchen, um sich nicht übermäßig abgezockt zu fühlen. Das entspricht auch meinem persönlichem Rechtsempfinden.
mein rechtsempfinden weicht deutlich von deinem ab.