Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1
#33
(18-01-2009, 10:01)karlma schrieb: Das heißt, dass die Unterhaltspflichtigen regelmäßig wenigstens die Hälfte ihres Einkommens für sich beanspruchen, um sich nicht übermäßig abgezockt zu fühlen. Das entspricht auch meinem persönlichem Rechtsempfinden.

mein rechtsempfinden weicht deutlich von deinem ab.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Schlimmer gehts nimmer - von Gast1 - 07-01-2009, 21:25
… sie müssen ja nicht arbeiten - von Gast1 - 07-01-2009, 21:38
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Gast1 - 08-01-2009, 01:02
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 05:23
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 10:01
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von Exilierter - 18-01-2009, 18:49
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 19:52
RE: Überarbeitete Leitlinien der OLGs 17.1 - von karlma - 18-01-2009, 21:54

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste