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Wenn der Arbeitgeber mitmacht
#13
Irgendjemand in deiner Familie soll eine UG haftungsbeschränkt gründen und dich als Geschäftsführer einstellen. Dann arbeitest du als Freelancer für deinen jetzigen Arbeitgeber weiter.
Damit hast du ein niedriges pfändungssicheres Einkommen am Selbstbehalt. Die Überschüsse bleiben zunächst mal in der UG drin.
Wenn du bei KU mindestens den Satz bezahlst wie das JA als Vorschuss, solltest du auch keine strafrechtlichen Probleme bekommen.

Die UG kann natürlich entscheiden, dir als Geschäftsführer weitere Dinge zukommen zu lassen, also Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen etc.
Zusätzlich können die Eigentümer der UG ja ein Teil des Gewinns entnehmen, versteuern und dir dann "schenken"

Das ganze muss natürlich rechtlich sauber laufen. Und klar, man wird dir ein schmutziges Geschäft unterstellen und dich belästigen, versuchen zu pfänden etc. Kannst du aber deutlich vermindern, wenn du einen offiziellen Wohnsitz im Ausland hast.

Eins sollte klar sein: Man wird das bisherige Einkommen zugrunde legen, wenn du nicht bezahlst (weil du das wg zu kleinem Einkommen nicht kannst), sammeln sich eben Schulden an, die du z.B. durch eine Privatinsolvenz los werden kannst. (da sie ja nicht aufgrund einer Straftat entstanden sind) Und gerade für eine spätere Privatinsolvenz ist ein länger bestehender Wohnsitz in bestimmten Ländern ein sehr großer Vorteil.

Egal wie du es drehst und wendest, du musst dein Leben ändern. Wenn du es nicht machst, wird es dir geändert - und du gibst die Chance ein selbstbestimmtes Leben zu führen aus der Hand.
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Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von tumi - 10-07-2012, 09:20
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von beppo - 10-07-2012, 09:28
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von p__ - 10-07-2012, 10:05
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von Baum - 10-07-2012, 19:08
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RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von tumi - 16-07-2012, 09:45
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von blue - 16-07-2012, 09:57
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von expat - 12-07-2012, 18:57

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