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Wenn der Arbeitgeber mitmacht
#15
Die Gegenseite wird sicherlich das bisherige Einkommen als Grundlage für Unterhaltsverpflichtungen machen.
Da ist eine Einzelfirma auf den eigenen Namen ungünstig, da die Gegenseite dir das Leben durch Pfändungsversuche schwer machen kann.

Was ist daran anstößig in der Firma des Bruders, der Schwester, der Eltern etc. zu arbeiten und nur relativ wenig Einkommen zu haben?
Diese Firma kann ruhig im HR drin stehen, sie gehört einem ja nicht selbst.

1€GmbH ist eine UG haftungsbeschränkt

Sowas kannst du deiner verwandtschaft am ehesten schmackhaft machen: Bei einer "normalen" Personengesellschaft besteht immer das Haftungsrisiko. bei der UG/GmbH ist das auf die Höhe der Einlage beschränkt.
Beispiel: du gibst deinem Bruder 3000€, er gründet die UG haftungsbeschränkt mit 3000€ und legt das Kapital ein. Er hat kein weiteres Risiko mehr. Jetzt liegt es an dir die UG im Plus zu halten, damit sie nicht insolvent wird.
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Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von tumi - 10-07-2012, 09:20
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von beppo - 10-07-2012, 09:28
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von p__ - 10-07-2012, 10:05
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von Baum - 10-07-2012, 19:08
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von IPAD - 11-07-2012, 01:19
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von tumi - 11-07-2012, 11:10
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von MitGlied - 11-07-2012, 11:44
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von tumi - 11-07-2012, 11:58
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von tumi - 11-07-2012, 13:04
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von tumi - 12-07-2012, 14:52
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von blue - 12-07-2012, 21:56
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von tumi - 16-07-2012, 09:45
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von blue - 16-07-2012, 09:57
RE: Wenn der Arbeitgeber mitmacht - von expat - 12-07-2012, 18:57

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