09-10-2013, 18:33
Zitat: muß aber selber auch nichts an den
Grundsicherungsträger zurückzahlen.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Bescheide können noch über Jahre hinweg abgeändert oder aufgehoben werden. Auf der anderen Seite warst du ja im guten Glauben im Sinne des SGB X.
Du kannst deine Forderungen natürlich im Wege der Vollstreckung durchsetzen. Wenn deine Ex jetzt selbst hilfebedürftig wird und die Unterhaltsforderungen ans Jobcenter übergehen, gilt das Aufrechnungsverbot übrigens nicht mehr!
Deinen übrigen Erwägungen dazu kann ich nicht folgen.