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Gemeinsames Sorgerecht beantragen...wie?
#1
Hallo zusammen

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und war mit einem Schweizer 6 Jahre verheiratet. Wir lebten grösstenteils als Expats in Asien.

Zurück in der Schweiz kam es dann leider zur Scheidung.
Wir haben eine gemeinsame Tochter, 11 jährig.

Mein Exmann stimmte zu, dass ich mit dem Kind in meine Heimat Norddeutschland zog. Sie flog zum Besuch zu ihm oder er kam nach Deutschland....sie war das Fliegen ja gewöhnt.

Während einer Erkrankung meinerseits, war ich gezwungen das Kind in seine Obhut zu geben....er verlangte aber das alleinige Sorgerecht.
Das Sorgerecht ist komplett auf meinen Exmann übergegangen, weil eine Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts im Jahr 2010 in der Schweiz noch schwierig war.


Nun hat sie sich gut eingelebt in der Schweiz....was mich sehr freut.
Sie ist einmal im Monat bei mir....wir haben ein sehr inniges Verhältnis zueinander.


Ich setzte meinen Exmann davon in Kenntnis, dass es eine neue Regelung des Sorgerechts in der Schweiz gibt.

Seine kurze und knappe Antwort: dem stimme er niemals zu.

Nun meine Frage (ich bin inzwischen völlig genesen) was muss ich tun , um das Sorgerecht zu beantragen?
Nach Inkraftreten des neuen Sorgerechts in der Schweiz würde ich gerne gemeinsames Sorgerecht beantragen.
Gibt es da Erfahrungen, die mir weiterhelfen könnten?

Die letzte Regelung liegt erst knapp 2 Jahre zurück.
Eine Kommunikation verweigert mir mein Exmann leider völlig. Sad

über eine Antwort würde ich mich sehr freuen
♥lichst
Bewell
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#2
Erstmal ans Jugendamt wenden, fals es sowas in der Schweiz gibt.
Live or Die...Make Your Choice
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#3
Das gemeinsame Sorgerecht funktioniert nur falls beide Partner damit einverstanden sind und in strittigen Fragen kompromissbereit sind. Dies gilt auch völlig losgelöst von gesetzlichen Regelungen.
Habe hierzu leider bereits schlechte Erfahrungen gemacht. Ich habe das gemeinsame Sorgerecht kann es aber nicht ausüben da letztendlich immer der Wille desjenigen gilt bei welchem die Kinder wohnen und betreut werden.
Habe hierzu auch schon bis zum OLG geklagt wegen der Entscheidung auf welche Schule die Kinder gehen sollen. Das Ende vom Lied war daß ich die Schulentscheidung der Mutter überlassen musste, andernfalls wäre mir das Sorgerecht entzogen worden.
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#4
Noch hat sich in der Schweiz nichts geändert. Welche gesetzliche Regelung letztlich in Kraft tritt, ist noch gar nicht bekannt, so weit ich weiss. Im Moment kann es also nur beim Status Quo bleiben.

Ich vermute aber, dass es so oder so auf den Klageweg hinauslaufen wird. Dann kommt es darauf an, wie hoch die rechtlichen Hürden zum Eintritt in die gemeinsame Sorge sind - siehe oben, das ist noch nicht sicher. So oder so würde gemeinsames Sorgerecht nicht mehr viel Wirkung erzielen. Schulwahl, Wohnort... alles gelaufen. Welche Hoffnung verbindest du mit der gemeinsamen Sorge?

Interessehalber: Wie läuft das eigentlich in solchen Fällen mit dem Unterhalt, wie hat sich der nach schweizer Recht bei Wohnort des Pflichtigen in Deutschland berechnet?
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#5
Ich würde mir zuerst mal Gedanken um das Kind machen.

Eure Tochter ist mittlerweile 11 Jahre alt; wird also einen Streit um sie (und nichts anderes wäre die juristische Auseinandersetzung um das Sorgerecht) voll mitbekommen. Und sich in der psychischen Situation wiederfinden, wie alle Trennungs-/Scheidungskinder, die indirekte Opfer von PAS sind.

Was treibt dich dazu, dieses Sorgerechtsverfahren betreiben zu wollen? Du hast ein gutes Verhältnis zur Tochter, du siehst sie regelmässig- was soll dir dieser Streit einbringen?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
(19-07-2012, 10:40)Austriake schrieb: ...was soll dir dieser Streit einbringen?
Nunja, das Argument für gemS schlechthin: Was passiert mit dem Kind, wenn dem anderen Elternteil was zustößt?
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#7
Hallo und danke für Eure Antworten

Ich möchte rechtliche Klarheit...nicht mehr, nicht weniger.

Meine Anfrage auf diese für mich unbeantworteten Fargen wuchs mit einer Frage meiner Tochter, die wissen wollte ob und wann sie denn mal wieder bei mir/uns wohnen könnte...ob dies möglich sei.

Dies landete auch beim Vater, der mir wutentbrannt unterstellt, ich hätte ihr diesen "Floh" ins Ohr gesetzt...dem war allerdings nicht so....siehe oben. Dieses Thema wird von meiner Seite aus nicht angesprochen...jeglichen Druck oder Kummer mag ich ihr ersparen.

Es liegt mir fern, mein /unser Kind dort hineinzuziehen oder ihr in irgendeiner Art und Weise schaden zu wollen. Das beweist schon schon die Tatsache, dass ich sie, in meinem Krankheitsfalle, ohne wenn und aber dem Vater übergab.

Der seinerseits vorschlug, die bis zum Schulwechsel zu betreuen.
Ab dem Wegzug des Kindes hat er alle Schotten dicht gemacht...was ich nicht so ganz nachvollziehen kann.

Es gibt einiges, was hier noch hinzuzufügen wäre...ob dies zur Sachlagenklärung relevant ist, weiss ich allerdings nicht.

Er und seine Lebenspartnerin sind beide voll berufstätig...das Kind bei Pflegeletern, im Hort oder sonstwie untergebracht. Es wurde eine Dyskalkulie bei ihr diagnsotiziert...der Vater allerdings ist hyperaktiv....das Kind kommt kaum zur Ruhe...dies nur nebenbei.

Sie wird im nächsten Jahr 12. Dann wäre sie miteinzubeziehen in die Entscheidung bei wem sie schlussendlich leben mag...oder nicht?

Mich interessiert nur die Sachlage im Moment...was möglich ist und was nicht.

LG
Bewell
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#8
und ja, danke blue......das sehe ich auch so.

Ausserdem MUSS es ja nicht zum Streit kommen.....ich bin sehr darauf bedacht, dass untereinander so gut wie möglich sachlich zu regeln...doch er macht nicht auf...ist stumm...keinerlei Kommunikation möglich.

LG
Bewell
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#9
Gemeinsame elterliche Sorge:
Vorteil, selbst wenn man nicht's zu melden hat, weil die Ex auf Konfrontation steuert:
- Man kommt einfacher an Informationen (Lehrer etc. ran)
- Wenn die Ex sich den goldenen Schuss setzt, sich totsäuft, unter'm Zwillingsreifen von nem LKW landet, dann kommt das Kind direkt zum anderen Elternteil, nicht über Jugendamt, Ex-Schwiegermonster, Pflegefamilie etc.
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#10
Das Sorgerecht ist eine völlig überschätzte Einrichtung (zumindest in Deutschland - für die Schweiz fehlen mir jegliche Informationen):

Ich habe für mein jüngstes Kind gemeinsames Sorgerecht und Dank eines grenzenlos dämlichen Richters, der unfähig ist, Beinflussungen des Kindes gegen den Vater durch die Gebärerin und deren Eltern zu erkennen, trotzdem keinerlei Einfluß auf das Leben des Kindes.

Fazit: Meiner Meinung nach solltest Du dem Vater eine Regelung für seinen Todesfall vorschlagen und gut ist. Jeglicher Streit um das Sorgerecht lohnt in Deinem Fall m.E.n. nicht, da Du ja Deine Tochter regelmäßig und häufig siehst.

Simon II

Nachtrag: Bedenke außerdem bitte, daß Deine Tochter jetzt stramm auf die Pubertät zugeht und dies häufig damit verbunden ist, daß die Kontakte zu den Eltern sich verringern. Außerdem wird sie sich immer mehr gegen ihren Vater durchsetzen. In dieser schwierigen Zeit ist es viel besser, wenn die Eltern noch vernünftig miteinander kommunizieren können, um die üblichen Probleme der Pubertät handhaben zu können.

Warum willst Du dann jetzt NOCH einen Krieg mit dem Vater anfangen?
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#11
..jap okay....gut zu wissen. Wink

allein deshalb lohnt es sich schon.

Danke
LG
Bewell ♥
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#12
Hallo Bewell,

versuch ihm doch ein Schreiben zu schicken.
Und erläutere ihm das du alles so belassen willst wie es ist du nur das du das geteilte Sorgerecht haben möchtest falls ihm mal was passieren sollte was du natürlich nicht willst aber man weiß ja nie was passiert und dann sollte eure Tochter bei dir wohnen-ihrer Mutter.

Schreib ihm doch das du keinen Streitigkeiten führen möchtest sondern gemeinsam für euer Kind das beste regeln willst.

Vielleicht hat er ja Angst das du die Tochter dann zu dir holen willst.

Nicole
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#13
Nun...noch einmal: die rechtlige Lage zu wissen ist mein erstes Ziel.

Und: ich sehe nicht häufig..alle 4 Wochen für ein ziemlich kleines Zeitfenster am Wochenende, dass leider durch Flugzeiten beeinträchtig ist.

Urlaub und/oder Ferien bestimmt er .....lässt mir kaum Zeit, drückt und schiebt.

LG
Bewell
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#14
Liebe Nicole

Wenn er sagt : er stimmt dem niemals zu...dann ist gewichtiger als "Gottes Wort". ...leider....

ich mag mir hier wirklich rechtliche "Sicherheit" holen...sofern dies eben möglich ist.
Okay..läuft wohl auf einen Anwalt hinaus.

LG
Bewell
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#15
(19-07-2012, 11:59)Bewell schrieb: Nun...noch einmal: die rechtlige Lage zu wissen ist mein erstes Ziel.

Gibt es keine schweizer Seiten, auf denen Du die Informationen finden kannst?

(19-07-2012, 11:59)Bewell schrieb: Und: ich sehe nicht häufig..alle 4 Wochen für ein ziemlich kleines Zeitfenster am Wochenende, dass leider durch Flugzeiten beeinträchtig ist.

Relativ für diese Entfernung ist das häufig.

(19-07-2012, 11:59)Bewell schrieb: Urlaub und/oder Ferien bestimmt er .....lässt mir kaum Zeit, drückt und schiebt.

Dann solltest Du eher dahingehend agieren, daß Ihr eine klare Ferienregelung bekommt. Üblich sind die Hälfte der Ferien.

Abgesehen davon finde ich die Idee von Nicole mit dem Brief gut.

Wenn er aber darauf nicht eingeht, würde ich es lassen und in diesem Punkt nicht weiter agieren.

Simon II
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#16
(19-07-2012, 12:06)Simon ii schrieb: Wenn er aber darauf nicht eingeht, würde ich es lassen und in diesem Punkt nicht weiter agieren.

Simon II

Lieber Simon

und wieso nicht?? Habe ich denn so keinerlei Rechte mehr?

fragt
Bewell
und ja...schweizer Seiten....da suche ich schon....und zwar schon lange....

Ochwerde mich ans Gericht des Kantons wenden, indem sie lebt.

LG
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#17
(19-07-2012, 12:09)Bewell schrieb: und wieso nicht?? Habe ich denn so keinerlei Rechte mehr?

Doch: Du hast das Recht, eine gute Mutter für Euer Kind zu sein, und das bedeutet manchmal, einen Krieg mit dem Vater zu unterlassen, wenn er voraussichtlich zu keinem sinnvollem Ergebnis für das Kind führt.

Die Begründung dafür habe ich Dir weiter oben geschrieben.

Bitte denke nochmal gründlich über Dein Vorhaben nach: Da Du anscheinend noch nie ein Kind durch die Pubertät geführt hast, weißt Du nicht, welche Probleme auf Dich bzw. Euch zukommen können.

Das Sorgerecht ist mit Sicherheit eines der geringsten Probleme!

Versuche eher, klare Besuchsregelungen für die Ferien zu erreichen, und ansonsten auf Elternebene einen halbwegs vernünftigen Kontakt zu dem Vater zu haben.

Simon II
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#18
(19-07-2012, 11:59)Bewell schrieb: Nun...noch einmal: die rechtlige Lage zu wissen ist mein erstes Ziel.

Wie schon gesagt, hat sich daran noch nichts geändert. Auf jeden Fall ist laufende Reform in der Schweiz abzuwarten. Ohne diese Reform sind die Chancen Null, jetzt etwas zu ändern.
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#19
Lieber Simon

eine gute Mutter...das ist kein Recht...das ist ein SEINS-Zustand...laut meiner Tochter bin ich die beste Mama von Welt...schön, nicht wahr?

Auch ER hat noch kein Kind durch die Pupertät geführt...dies gilt also für uns beide, bezw. für alle Beteiligten...seine Lebensgefährtin wolltge nie Kinder.

Letzter Satz von Dir : wie bitte soll das möglichs ein, wenn er abschottet? Besuchsregelungen sind soweit nicht Kern der Sachlage hier....sondern eher der von Dir letzte Absatz mit dem Vater einen halbwegs vernünftigen Kontakt herzustellen. Er will nicht....da bin ich machtlos.

Und : schlussendlich bestimmt nicht er, OB es ein gemeinsames Sorgerecht geben wird.

meint
Bewell
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#20
(19-07-2012, 12:21)Bewell schrieb: eine gute Mutter...das ist kein Recht...das ist ein SEINS-Zustand...laut

Ja, ja, das sagen alle "Mütter".

Und da das in der feministischen deutschen Gesellschaft Konsens ist, bleiben die Kinder auch dann bei den "Müttern", wenn diese in der übelsten Form mit ihnen umgehen.

Merkst Du eigentlich wirklich nicht, wie verquer Dein Denken ist?

(19-07-2012, 12:21)Bewell schrieb: meiner Tochter bin ich die beste Mama von Welt...schön, nicht wahr?

Wie oft hat sie es denn schon mit einer anderen Mutter versucht?

(19-07-2012, 12:21)Bewell schrieb: Auch ER hat noch kein Kind durch die Pupertät geführt...dies gilt also für uns beide, bezw. für alle Beteiligten...seine Lebensgefährtin wolltge nie Kinder.

Eben: Deswegen solltest Du über den Rat von Eltern, die schon mehrere Kinder durch die Pubertät geführt haben, zumindest einmal gründlich nachdenken.

(19-07-2012, 12:21)Bewell schrieb: Letzter Satz von Dir : wie bitte soll das möglichs ein, wenn er abschottet?

Kann ich bis zu einem gewissen Grad sogar verstehen.

Wie Nicole es weiter oben gesagt hat: Möglicherweise nimmt er Deinen Vorstoß als Anfang dessen, daß Du ihm seine Tochter wegnehmen möchtest.

(19-07-2012, 12:21)Bewell schrieb: Besuchsregelungen sind soweit nicht Kern der Sachlage hier.

Ist aber das, was eigentlich wichtig ist.

(19-07-2012, 12:21)Bewell schrieb: ...sondern eher der von Dir letzte Absatz mit dem Vater einen halbwegs vernünftigen Kontakt herzustellen. Er will nicht....da bin ich machtlos.

Dann denke darüber nach, ob es jemanden gibt, der zwischen Euch vermitteln kann. Habt Ihr vielleicht gemeinsame Freunde oder Bekannte, die evt. dazu bereit wären?

Im übrigen: Ich kann Deine Wut sehr gut verstehen.

Das ändert aber nichts daran, daß ich die Schlüsse, die Du daraus ziehst, für falsch halte.

Simon II
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#21
Hallo Bewell,

die rechtlich seite kann ich dir nicht erläutern aber wenn die anderen Sagen da da jetzt die Entscheidung abzuwarten ist dann warte die Zeit doch noch ab.

Versuch doch in der zwischenzeit die Urlaubsreglung mit ihm abzusprechen. Schreib ihm ein Brief.
Dein Kind wird 12. Das sind also 6 JAhre bis zur Volljährigkeit.
Und wenn du sagst das es dir nur um das Sorgerecht geht und nicht das eure Tochter dann mal bei dir wohnen soll dann kann ich dir sagen das auch wenn du das Sorgerecht hast sich an der Situation nichts ändern wird. Denn das Sorgerecht ist so ein Schein. Mit und ohne Sorgerecht ist das das gleiche.

Schreib ihm einen Brief und vielleicht wäre ein Testament falls ihm was passiert das deine Tochter bei dir aufwachsen soll eine gute Regelung.
Und schreib ihm das ihr einen weg in der Urlaubsregelung finden solltet.

Es soll ja alles im Sinne eurer Tochter laufen. Und diese Streitigkeiten belasten eure Tochter.

nicole
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#22
Lieber Simon

Du hast mich nicht verstanden...ich bin gar nicht wütend.


Ja, er hat Angst, dass ich ihm das Kind "wegnehme" und möchte doch nur herausfinden, was möglich ist, wenn das Kind zur Mutter zurück mag. Dies ist mit einem alleinigen Sorgerecht Seiten des Vaters rechtlich nicht möglich...logisch, oder ?

und welche Schlüsse ziehe ich denn?

Ich mag doch nur herausfinden welche Rechte ich (noch) habe.

Mein Denken ist also verquer....

Schliesslich DENKE ich...wie wir zum Beispiel eine sachliche Kommunikation wiederherstellen könnten...er alledings nicht.

Bewell
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#23
Liebe Nicole

ja, ich werde mal fragen, wie er das im Notfall geregelt hat. ...wenn er denn dazu Stellung nimmt.
I hope so...

Danke
Bewell
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#24
(19-07-2012, 12:44)Bewell schrieb: Ja, er hat Angst, dass ich ihm das Kind "wegnehme"

Wie wäre es, wenn Du dafür Verständnis hättest?

(19-07-2012, 12:44)Bewell schrieb: und möchte doch nur herausfinden, was möglich ist, wenn das Kind zur Mutter zurück mag. Dies ist mit einem alleinigen Sorgerecht Seiten des Vaters rechtlich nicht möglich...logisch, oder ?

Nö, nicht logisch:

Zwischen vernünftigen Eltern kann alles (oder das meiste) abgeklärt werden, ohne daß es eines Rechts bedarf.

Im übrigen solltest Du an Folgendes denken:

Kinder sagen gerne den Eltern, bei denen sie gerade sind, das, was diese hören möchten.

Ein 12-jähriges Kind kann nur ungenau abschätzen, was es bedeutet, komplett von einem Elternteil zum anderen zu wechseln.

Deswegen denke ich, daß Du solche Aussagen Eurer Tochter mit einer gesunden Skepsis sehen solltest.

(19-07-2012, 12:44)Bewell schrieb: Ich mag doch nur herausfinden welche Rechte ich (noch) habe.

Deine Argumentation kommt bei mir aber völlig anders an.

(19-07-2012, 12:44)Bewell schrieb: Schliesslich DENKE ich...wie wir zum Beispiel eine sachliche Kommunikation wiederherstellen könnten...er alledings nicht.

Dann nimm ganz offiziell ihm gegenüber Deinen Vorstoß bezüglich Sorgerecht wieder zurück und dann hast zumindest Du einen Beitrag zu einer Versachlichung der Kommunikation geleistet.

Simon II
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#25
Lieber Simon

wer sagt denn, dass ich dafür KEIN Verständnis habe??

ER will nicht klären...und nicht ich.

"Zwischen vernünftigen Eltern kann alles (oder das meiste) abgeklärt werden, ohne daß es eines Rechts bedarf."

schreibst Du...was tun, wenn er nicht reagiert? auf gar nichts?? hm? Wer ist hier der Unvernünftige?

Ich habe meine Skepsis sehr wohl miteingebaut...keine Sorge.

"Deine Argumentation kommt bei mir aber völlig anders an."

Sorry, lieber Simon...das tut Deine auch bei mir.
Ich habe hier das Gefühl, ich stehe hier vor Gericht (vor Deinem) und muss mich in Rechtfertigungen ergiessen.
Du kennst meine genaue Lage und Geschichte doch gar nicht und stellst hier andauernd unterschwellige Behauptungen auf....ich hätte kein Verständnis...sei wütend..usw.

Das stimmt doch gar nicht.

Und ich habe genügend Versuche gestartet einen vernünftigen, sachlichen Anlauf zu starten, eine "gute" Kommunikation auf die Beine zu stellen.

Was ist mit dem Verständnis mir gegenüber, hm?

Bewell
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