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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#6
Fehler über Fehler. Über viele Jahre hinweg, du hast dich gnadenlos verarschen lassen. Erstmal die Frage direkt beantwortet:

Ja, die Pfändung wird über den 18. Geburtstag hinaus weitergehen. Unbegrenzt. Ja, du brauchst wieder einen Anwalt, sobald es vor Gericht geht. Ja, es muss ein Titel existieren. Entweder, du hast irgendwann mal was unterschrieben oder du wurdest zu Unterhalt verurteilt. Im vereinfachten Verfahren geht das schnell, wenn du nicht sehr genau aufpasst was du auf welchen Formularen ankreuzst.

Du hättest schon vor vor Jahren einiges anders machen müssen. Zum Beispiel die Schulbescheinigungen oder auch das Einkommen der sogenannten Mutter. Auch dein Selbstbehalt ist so nicht zu akzeptieren.

Wenn man im Jugendamt als Charakterschwein behandelt wird, ist man auf dem richtigen Weg. Man behandelt das Jugendamt grundsätzlich so, dass dort maximaler Schaden an Dingen und Personen entsteht. Das Jugendamt darf keinen Unterhalt festlegen, das macht ein Richter oder die Eltern einigen sich.

Erst einmal musst du herausbekommen, aufgrund welchen Titels Unterhalt gepfändet wird. Dir ist bewusst, dass höchstwahrscheinlich auch Schulden aufgelaufen sind oder konnte der titulierte Betrag immer vollständig durch Pfändung gedeckt werden? Du wirst noch auf absehbare Zeit kein eigenes Leben haben, die Schulden bleiben bestehen.

Dieser Titel ist unverzüglich spätestens dem Tag des 18. Geburtstages anzugreifen. Erst per Aufforderung, dazu benötigst du die Adresse des Unterhaltsgläubigers.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von p__ - 22-07-2012, 14:35

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