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Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#7
Jup,..ich habe mich da wirklich jahrelang dusselig und schusselig verhalten, war lange arbeitslos und aus den Augen aus dem Sinn sag ich mal..habe da extrem lange dieAugen zugemacht, leider wahr.
Unterhaltsschulden sind natürlich auch aufgelaufen neben anderen Schulden durch die lange Arbeitslosigkeit und eine Privatinso wird durchgeführt werden.

Der Titel wurde 1998 durch ein Amtsgericht festgelegt, unterschrieben habe ich nie etwas, habe ich mich prinzipiell verweigert.

Anwalt wurde durch einen Beratungsschein bezahlt wo ich dann Beschwerde eingelegt hatte weil er ja alles tat, nur nicht das was er tun sollte, war ein Anwalt für Familienrecht.
Hier ist seine Mail nachdem mir die Lohnpfändung reingeflattert ist.

Zitat:Sehr geehrter Herr XXXXX,
Ihre Angelegenheit konnte ich wegen meiner Arbeits- und Terminauslastung leider nicht früher bearbeiten.
Die Lohnpfändung unterhalb der Pfändungsfreibeträge für Arbeitseinkommen (§ 850c ZPO) ist aufgrund des § 850 d Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 ZPO zulässig, und zwar auch für rückständigen Unterhalt und bis zur Grenze dessen, was Ihnen für Ihren notwendigen Unterhalt bleiben muss.

Dieser notwendige Unterhalt entspricht in der Regel dem Betrag der Sozialhilfe, so jedenfalls der Bundesgerichtshof, BGHZ 156,30 in NJW 2003, S. 2918, NJW-RR 2004, 506. Rückständiger Unterhalt, der länger als ein Jahr nach Erlass des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses der Lohnpfändung zurückliegt, kann dann gepfändet werden, wenn sich der Unterhaltschuldner seiner Unterhaltspflicht absichtlich entzogen hat.
Das soll auch der Fall sein, so jedenfalls Stöber in Zöller, Kommentar zur Zivilprozessordnung, § 850 d ZPO Rn.: 5, wenn der Unterhaltschuldner gegenüber dem minderjährigen Kind seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit nicht nachgekommen ist.

Ihrer gesteigerten Erwerbsobliegenheit dürften Sie – jedenfalls nach Maßgabe des nach der Rechtsprechung Erforderlichen - objektiv in der Vergangenheit nicht nachgekommen sein.
Es besteht im Rahmen eines Pfändungsschutzantrags nach § 850 f ZPO die Möglichkeit beim Pfändungsgericht zu beantragen, Ihnen mehr Arbeitseinkommen zu belassen, wenn Belange des Gläubigers (X) nicht entgegenstehen.
Diesem Antrag messe ich keine überwiegenden Erfolgsaussichten bei. Mit dem Landratsamt XXXX, Frau XXX, konnte ich heute vereinbaren, dass die Pfändung ruhend gestellt wird, wenn Sie laufenden Unterhalt jeweils monatlich im Voraus in Höhe von 174,00 Euro sowie Rückstände in Höhe von 50,00 Euro monatlich zu Händen der Kindsmutter XXXXXX zahlen, und zwar auf deren Konto bei der XXXXX.
Der Zahlbetrag für Mai 2012 muss bis zum 3. Mai 2012 auf dem Konto der Kindsmutter sein. Frau XXXX teilte mir mit, dass Sie ihr per Mail mitteilten, das Arbeitsverhältnis noch nicht gekündigt sei, sondern erst wenn Ersatz für Sie gefunden sei.

Mit freundlichen Grüßen

Jut, es wurde also festgelegt das ich meiner gesteigerten Erwerbspflicht nicht nachgekommen bin, hat aber nur das Jugendamt beschlossen.
Weder wurden Akten vom Jobcenter angefordert noch kam irgendein Gerichtsbeschluß oder sonst etwas.

Extrem wurde es als ich der Sachbearbeiterin des Jugendamtes sagte als sie mal wieder mit "Es dreht sich doch um Kiiiindesunterhalt (sie betont das wirklich so)" kam, das ich zu dem Kind eine geringere emotionale Bindung habe als zu irgendwelchen Nachbarskindern welche ich nur vom sehen her kenne und ich insgesamt der Meinung bin das derjenige die Rechnung bezahlt welcher die Musik bestellt.

War ein leichter diplomatischer Fehler denke ich.

Ich werde mich mal am Dienstag hinsetzen und diese Titel und Pfändungsbeschlüsse mal einscannen, überarbeiten und einstellen.

Aber erstmal danke für das Feedback, ich habe den Anfangspost sehr vorsichtig formuliert sage ich mal.
Ich hatte schon in anderen Foren Rat gesucht aber da kam schneller die Moralkeule als man lesen konnte,..demzufolge etwas sachte anfangen:\.
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RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Azrael1966 - 22-07-2012, 15:23

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