Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit?
#12
Moin Azrael.

Warum zahlst Du nicht einfach den vollen Mindest-KU?
Dann wäre nach Tabelle eine Pfändung nicht möglich.

Schließlich wäre nur noch zu klären, warum Du nicht ergänzendes ALG II beantragst und KU-Rückstände mit einem Winzbetrag zurück führst? Wo liegt die Hemmung?

Ich habe mal überschlägig gerechnet:
Du bist nach SGB II bedürftig und hast Anspruch auf über 400 € 'Aufstockung'. Nach Abzug von Miete und KU solltest Du ca. 700 € zum Leben für Dich haben.

Was genau zahlst Du an Warmmiete ohne Strom?
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltstitel , Lohnpfändung und Volljährigkeit? - von Skipper - 22-07-2012, 18:54

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Rückgabe des Unterhaltstitel bei Volljährigkeit RR9 6 7.607 09-09-2014, 19:46
Letzter Beitrag: the notorious iglu
  unterhaltstitel sieben monate vor volljährigkeit?! camparsoneu 16 14.899 10-07-2012, 00:18
Letzter Beitrag: camparsoneu
  Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung? FreiHerr 30 38.306 29-05-2011, 21:26
Letzter Beitrag: Hasserfuellter
Exclamation Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden Maddog 14 17.680 10-10-2009, 05:11
Letzter Beitrag: Gast1

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste