25-07-2012, 17:42
Nach 20Jahren "erfolgloser" Erwerbstätigkeit, bzw. selbständiger Tätigkeit kann man von dem Betrag sicher sehr gut leben, insbesondere wenn doch noch unverhoffter unterstellter Reichtum auf irgendwelchen Konten oder dem Knie der Toilette aufftaucht.
Insbesondere ist das ja nur eine Anwartschaft und erhöht sich genauso wie sich die Pfändungsgrenze auch erhöht.
Insbesondere ist das ja nur eine Anwartschaft und erhöht sich genauso wie sich die Pfändungsgrenze auch erhöht.