26-07-2012, 10:30
Hallo an alle,
habe hier im Forum gesucht, aber nicht gefunden, und zwar:
Laut Gesetz darf auf Unterhalt nicht verzichtet werden (§ 1614 Abs. 1 BGB)
Kann man aber auf eine Titulierung verzichten?
Kann die Ex auf eine Titulierung verzichten wenn sich die Parteien einig sind?
Danke für Antworten oder Verweise, wo es steht.
habe hier im Forum gesucht, aber nicht gefunden, und zwar:
Laut Gesetz darf auf Unterhalt nicht verzichtet werden (§ 1614 Abs. 1 BGB)
Kann man aber auf eine Titulierung verzichten?
Kann die Ex auf eine Titulierung verzichten wenn sich die Parteien einig sind?
Danke für Antworten oder Verweise, wo es steht.