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verdacht auf Betrug
#1
Hallo alle zusammen

Ich habe folgende Kopfschmerzen seit April habe ich endlich wieder einen Job gefunden und seit dem zahle ich auch regelmäßig und pünktlich KU an meine EX, aber so wie ich sie kenne und weiß und was auf sich nicht lange warten musste meldete ihr Anwalt wieder an mich und der Grund ist wie immer der gleiche „das Geld“.

Die Forderung von ihr sieht folgendermaßen aus. sie verlangt das ich ihr für die 2 Jahre die ich als Arbeitsuchend war aufgerundet 5000 Euro Rückstand zahle obwohl sie währen der Zeit von JA eine Vorschuss bekommen hat also rechnerisch habe ich ein Rückstand bei ihr in Höhe von 1800 Euro der sich aus 90 Euro monatlich zusammen setzt, das ist die monatliche Differenz die ihr während 2 Jahren fühlte wo sie den Vorschuss von JA bekommen hatte.

Dadurch entsteht mein Anliegen der sich folgendermaßen zusammen setzt, kann man was gegen meine Ex rechtlich und juristisch was machen auf Bezug des Betruges und das auch sie wegen so was gerichtlich verfolgt wird und eventuell verurteilt wird, weil so gesehen wenn ich die 5000 zahle dann hat sie Vorschuss kassiert plus das komplette KU für den Zeitraum und ich darf schön weiter meine Schulden noch bei JA abbezahlen
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#2
Klingt etwas verwirrend, aber ich versuche mal (hoffentlich richtig) die Situation zu strukturieren :

1. Dein Ansinnen zum jetzigen Zeitpunkt eine Strafanzeige wegen Betrug zu erstatten, halte ich für sinnlos. Eine juristische Begründung hierfür holst Du besser z.B. bei Ibikus ein.
2. Wenn, dann hat das JA Anspruch darauf, den gezahlten Unterhaltsvorschuß von Dir zurück zu verlangen und nicht die Ex, da sie ja die Gelder seitens des JA bekam. Und das JA bekommt ja scheinbar derzeit das Geld von Dir.
3. Brauchst Du wahrscheinlich einen Anwalt (Unterhalt = Anwaltspflicht), denn Du musst aufpassen, dass man Dir nicht eine Lohnpfändung rein jagt. Berechtigt oder nicht. Den Anwälten (Gegenseite) ist alles zu zu trauen.
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#3
(26-07-2012, 13:06)Nappo schrieb: Klingt etwas verwirrend, aber ich versuche mal (hoffentlich richtig) die Situation zu strukturieren :

1. Dein Ansinnen zum jetzigen Zeitpunkt eine Strafanzeige wegen Betrug zu erstatten, halte ich für sinnlos. Eine juristische Begründung hierfür holst Du besser z.B. bei Ibikus ein.
2. Wenn, dann hat das JA Anspruch darauf, den gezahlten Unterhaltsvorschuß von Dir zurück zu verlangen und nicht die Ex, da sie ja die Gelder seitens des JA bekam. Und das JA bekommt ja scheinbar derzeit das Geld von Dir.
3. Brauchst Du wahrscheinlich einen Anwalt (Unterhalt = Anwaltspflicht), denn Du musst aufpassen, dass man Dir nicht eine Lohnpfändung rein jagt. Berechtigt oder nicht. Den Anwälten (Gegenseite) ist alles zu zu trauen.



Danke für die Antwort ich versuche mich jetzt einfache auszudrücken da ich das Gefühl habe das mein schreiben nicht so richtig verstanden worden.


Seit 2010 bis 2012=5000€ Schulden die mir entstanden worden davon 2840€ schulde ich 2840 JA und 2160 € meiner ex jetzt verlangt sie das ich ihr nicht die 2160€ Rückstand zahle sondern die ganzen 5000€ obwohl und davon die 2840€ gehören den JA was ich an die zahlen muss und sie versucht damit durch zukommen dass sie die 5000€ bekommt und ich auf 2840€ trotzt dem sitzen bleibe. so gesehen kassiert sie um die 2840€ mehr und damit bescheißt sie das JA und den Stadt.
Ich will ja das Geld auch nicht das steht mir nicht zu ich suche nur die Möglichkeit gegen meine ex anzugehen weil sie das Kind nicht als ihr Kind behandelt sondern nur als Gelquelle
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#4
Hallo,

also ich hatte einen schlimmeren Fall - habe seit Jahren immer pünktlich und regelmäßig den KU bezahlt - teilweise sogar überzahlt. KM hatte sich Unterhaltsvorschuss zusätzlich vom JA besorgt - und die verlangten das von mir dann ein zweites Mal. Ein Gang zur Kripo reichte - das ist dann tatsächlich ein Offizialdelikt.

Grüße, Entscheider
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#5
Sollte die KM offiziell diese 5000 € von dir verlangen, obwohl sie UVG erhalten hat, erfüllt das definitiv den Tatbestand des versuchten Betruges. Mit dem Forderungsschreiben (und dem Wisch vom JA, da ja den an die KM ausbezahlten UVG von dir zurückfordert) zur nächsten Polizeidienststelle.
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#6
Danke an euch alle mit euren Antworten hab ihr meine Seele beruhigt das wird dann auch meine nächster Schritt auch sein und das lasse ich über den Anwalt machen
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#7
Also wenn ich das richtig verstanden habe, fordert sie ja nicht das Geld, was sie schon von der UVK bekommen hat sondern die Differenz zu einem angeblich höher liegenden Anspruch.

Und wenn es tatsächlich einen Unterhaltstitel oberhalb des UVG gibt, kann sie das auch durchsetzen. (Das Wort "zurecht" verkneife ich mir dabei.)

Du hättest den Unterhaltstitel gerichtlich absenken müssen um das zu vermeiden, wobei der Versuch vermutlich 1. noch teurer und 2. völlig vergeblich gewesen wäre.
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#8
(28-07-2012, 18:18)beppo schrieb: Also wenn ich das richtig verstanden habe, fordert sie ja nicht das Geld, was sie schon von der UVK bekommen hat sondern die Differenz zu einem angeblich höher liegenden Anspruch.

Und wenn es tatsächlich einen Unterhaltstitel oberhalb des UVG gibt, kann sie das auch durchsetzen. (Das Wort "zurecht" verkneife ich mir dabei.)

Du hättest den Unterhaltstitel gerichtlich absenken müssen um das zu vermeiden, wobei der Versuch vermutlich 1. noch teurer und 2. völlig vergeblich gewesen wäre.

Erst mal danke für das Kommentar aber du liegst völlig falsch

1. Der Titel liegt nichtoberhalb des UVG 2. wenn die Anforderung mit Begründung Unterhalt von …. Bis …… dann ist es nicht die Differenz da die Summe für den angegebenen Zeitpunkt nicht übereinstimmt
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#9
Jessy schrieb:Sollte die KM offiziell diese 5000 € von dir verlangen, obwohl sie UVG erhalten hat, erfüllt das definitiv den Tatbestand des versuchten Betruges. Mit dem Forderungsschreiben (und dem Wisch vom JA, da ja den an die KM ausbezahlten UVG von dir zurückfordert) zur nächsten Polizeidienststelle.
bei der Polizei anzeigen ist erst mal immer richtig.

Aber:
Besteht seitens der KM die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu beschaffen?
Möglicherweise beabsichtigt die KM, die Überzahlung an die UVK abzuführen?

Kann man als Schuldner der UVK mit befreiender Wirkung an die KM leisten?

Ist Forderungsübergang angezeigt worden?

Worin liegt die Täuschungshandlung?
Die Geltendmachung einer unberechtigten Forderung ist noch keine Täuschung i.S.d. 263 StGB!
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#10
(30-07-2012, 14:32)Ibykus schrieb:
Jessy schrieb:Sollte die KM offiziell diese 5000 € von dir verlangen, obwohl sie UVG erhalten hat, erfüllt das definitiv den Tatbestand des versuchten Betruges. Mit dem Forderungsschreiben (und dem Wisch vom JA, da ja den an die KM ausbezahlten UVG von dir zurückfordert) zur nächsten Polizeidienststelle.
bei der Polizei anzeigen ist erst mal immer richtig.

Aber:
Besteht seitens der KM die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu beschaffen?
Möglicherweise beabsichtigt die KM, die Überzahlung an die UVK abzuführen?

Kann man als Schuldner der UVK mit befreiender Wirkung an die KM leisten?

Ist Forderungsübergang angezeigt worden?

Worin liegt die Täuschungshandlung?
Die Geltendmachung einer unberechtigten Forderung ist noch keine Täuschung i.S.d. 263 StGB!

Dafür ist die Polizei auch da das zu ermitteln aber der Fakt ist das der Tatbestand vorliegt und der Rest soll die Polizei auch rausfinden meine Sache ist die darauf aufmerksam zu mache denn das ist nicht zu erst mal, bei ersten mal hatte sie Erfolg nur der Betrag was mir abgezogen wurde war nicht so groß und es bestanden noch Hoffnungen auf friedliches Kontakt zur KM
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