27-07-2012, 12:47
Sollte die KM offiziell diese 5000 € von dir verlangen, obwohl sie UVG erhalten hat, erfüllt das definitiv den Tatbestand des versuchten Betruges. Mit dem Forderungsschreiben (und dem Wisch vom JA, da ja den an die KM ausbezahlten UVG von dir zurückfordert) zur nächsten Polizeidienststelle.