Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindeswohl - Spielball des Familienrechts?
#3
besser?:

Offensichtlich verfügen Familiengerichte wie auch die Senate der Oberlandesgerichte ganz überwiegend nicht über den Menschenverstand, der erforderlich ist, um in Angelegenheiten das Sorgerecht oder den Umgang betreffend, das Kindeswohl fördernede Entscheidungen treffen zu können.

Das läßt sich nicht damit entschuldigen, dass der Gesetzgeber den Begriff "Kindeswohl" in einer Sachdefinition zu konkretisieren unterlassen hat, sodass das "Kindeswohl" allenfalls durch die verschiedenen Erscheinungsformen einer Kindeswohlgefährdung:

Mißbrauch der elterlichen Sorge, Kindervernachlässigung und Versagen der Eltern erklärbar wird.

Väter ausgrenzenden Kreidekreismüttern wird bei der Durchsetzung ihres Alleinbesitzanspuches ein Handlungsspielraum eingeräumt, der nicht nur offensichtlich das Kindewohl gefährdet - selbst das Kindeswohl zu verletzen ist ihnen erlaubt und zieht in der Regel keine Konsequenzen nach sich.

Mangelnde Förderkompetenzen, Bindungstoleranzdefizite, bis hin zu vollkommener Erziehungsunfähigkeit werden inkauf genommen, um Väter aus der Erziehungsverantwortung hinauszudrängen.

Ganze Clans feministischer Sturmtruppen in Frauenhäusern, Jugendämtern und sonstigen freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe stehen bereit, um den betroffenen Kindern Arme und Beine auszureißen, wenn es darum geht, sie vom Vater wegzuzerren und den Müttern zuzuführen.

Zum Wohle des Kindes!

Deutsche Familiengerichte leisten Support oder sind hilflos.

Das ist deutscher Trennungsaltag, jedenfalls dann, wenn Väter ihre Kinder blauäugig und gutmütig dem Einflussbereich der Mütter überlassen in dem guten Glauben, der dahin gehende Rat der an den einschlägigen Gerichtsverfahren beteiligten Professionen diene dem Kindeswohl.

Haben solche Kreidekreismütter ihre Machtposition in Bezug auf die Kinder auf diese Weise gefestigt, scheuen sie nicht davor zurück, die Kinder zu beeinflussen, sie zu bedrohen, sie zu verängstigen bis hin, ihnen Gewalt anzuwendung (die dann sogar noch dem redlichen Vater unterstellt und angehängt wird).

Mit derartiger Tyrannei und Folter wird Kindern so lange das Gehirn gewaschen, bis sie von sich aus ihren Vater ablehnen.

Wenn nach allem eine fragwürdige Familienrechtsprechung nicht Willens oder nicht in der Lage ist, Kinder vor solchen Machenschaften zu schützen, stellt sich die Frage, ob nicht alternativ zur Rechtsordnung Möglichkeiten bestehen, unter Beachtung des Kindeswohls und deren Interessen deren Recht auf beide Eltern durchzusetzen.

Denn Kinder ihren Vätern zu nehmen und zu entfremden ist dem Grunde nach nichts anderes als Kidnapping.

Dabei kann es den redlichen Vätern, denen unter erlogenen Begründungen Gewaltschutzverfahren angehängt werden um sie in Bezug auf Kinder und Mütter auf Distanz zu halten und um den Umgang ausschließen zu können oder um Zeit zu gewinnen, das Kind gegen den Vater einzustellen (zu parentalisieren) einerlei sein, ob erpresserische Absichten das Motiv des Kidnapping bilden oder Hass oder Verletztheit einer Mutter.

Aus dem Gedanken des § 32 StGB heraus sollte in solchen Fällen Nothilfe erlaubt sein!

Denn zeitnahe und insoweit angemessene Entscheidungen, die ein Kind davor schützen, dass ihm der Vater genommen wird, sind bei dem der Täterin zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumentarium von vornherein nicht zu erwarten.

Von Familiengerichten eingeschaltete Sachverständige "lügen das Blaue vom Himmel herunter" und setzen sich nicht selten in Widerspruch zu ihren Kollegen, sodaß man vermuten könnte, die im Rahmen einer Exploration zu begutachtenden Sachverhalte stünden auf dem Wochenmmarkt zur freien Verfügung.

Das ganze Szenario erinnert an die kleist'sche Novelle vom Michael Kohlhaas.

Verbotene Selbstjustiz oder Verzicht auf Menschenrechte scheinen die Alternativen.

Wer seinem Kind hilft, macht sich strafbar!

Wer ihm Hilfe vorenthält, macht sich zum Mittäter oder zum Gehilfen des Unrechts.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 30-07-2012, 18:24
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 30-07-2012, 19:47
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 31-07-2012, 16:51
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von iglu - 01-08-2012, 09:08
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von iglu - 01-08-2012, 09:44
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 01-08-2012, 14:52
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 01-08-2012, 16:11
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 01-08-2012, 18:43
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 01-08-2012, 18:55
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 01-08-2012, 19:28
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 04-08-2012, 16:27
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 05-08-2012, 15:06
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 04-08-2012, 18:38
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 05-08-2012, 20:08
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 06-08-2012, 15:25
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 06-08-2012, 18:02
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 06-08-2012, 20:59
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 07-08-2012, 00:11
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 08-08-2012, 18:48
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von iglu - 08-08-2012, 22:36
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von iglu - 10-08-2012, 17:52
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 05-01-2015, 15:28
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 05-01-2015, 18:08
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 05-01-2015, 18:46
RE: Kindeswohl - Spielball des Familienrechts? - von Ibykus - 05-01-2015, 20:20

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste