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Jugendamt und Umgangsverfahren
#1
Wegen des anstehenden Umgangsverfahrens, hatte das JA zum Termin gebeten. Ich war dort und ich habe sowohl meine Tochter als auch eine Vertrauensperson mitgebracht. Das missfiel der Frau und sie fing eine Diskussion an. SIe war sofort sichtlich irritiert und lehnte das das Gespräch ab. Begründung zunächst, es habe keinen Beschluss gegeben , wonach die Vertrauensperson als Beteiligter des Verfahrens zugelassen wurde. Wir haben dann auf entsprechende Paragraphen (zur Mitnahme von Beistanden zu Besprechungen etc.) hingewiesen, was die Dame aber nicht interessierte. Sie verwurschtelte dann auch Beistand, Verfahrensbeistand, Verfahrenspfleger und andere Dinge miteinander. Dann argumentierte sie, dass sie in Gegenwart des Kindes sowieso nicht mit mir redet. Es sei eine Angelegenheiten unter Erwachsenen; nicht für Kinderohren. Und überhaupt habe sie ja ausschließlich mich geladen. Nach 10-15 Minuten sind wir dann gegangen (worden).

Da die JA-Dame offenbar die Gesetze nicht richtig kennt, wäre doch ein Fachaufsichtsbeschwerde angebracht. Was meint ihr dazu`?
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#2
angebracht? schon.

klug? weiß ich nicht.
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#3
Einen Beistand sollte man bei diesen Tussen immer ankündigen!

Nicht umsonst sind sie grundätzlich überfordert! Big Grin
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#4
Sie muss bis nächsten Dienstag die Stellungnahme zum Gericht schicken. Es wird somit vermutlich auch keine weitere Gelegenheit zum Gespräch geben.

@blue
Mir wurde geraten den Beistand nicht anzukündigen.
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#5
@bio

hattest du schon schlechte erfahrungen gemacht, dass du nicht allein gegangen bist.
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#6
(02-08-2012, 20:40)bio schrieb: @blue
Mir wurde geraten den Beistand nicht anzukündigen.
Kommt doch, wie immer, drauf an.

Bei einem Erstgespräch würde ich niemals jemandem raten, alleine zur Kinderklaubehörde hinzugehen. Wenn die Tusse den Beistand dabei nicht akzeptiert, dann sofort wieder nach Hause gehen!

Wenn allerdings berits ein gerichtliches Verfahren existiert, dann sind meiner Meinung nach "Alleingänge", bedeutet, dritte mit einzubeziehen, nicht unbedingt von Vorteil.

Auch Robe wird das nicht gutheißen wollen.
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#7
bio,

was waren Deine Überlegungen, in dieser Art und Weise beim JAmt aufzutreten?
.
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#8
(02-08-2012, 20:06)bio schrieb: Da die JA-Dame offenbar die Gesetze nicht richtig kennt, wäre doch ein Fachaufsichtsbeschwerde angebracht. Was meint ihr dazu`?

Ja und nein: Nein, weil die Begründung falsch ist (es gibt keine Gesetze, die Dir verbieten, eine Person Deines Vertrauens mit zum JA zu bringen), ja, weil die Dame offensichtlich nicht an einer ehrlichen Beratung Dir gegenüber interessiert ist, da sie die Anwesenheit Deines Beistands abgelehnt hast.

Meiner Meinung nach hast Du vollkommen richtig gehandelt und kannst Dir jetzt auch ausrechnen, was die JA-Tussi für eine Einstellung Dir gegenüber hat:

Durch Deinen Beistand hast Du es ihr unmöglich gemacht, Dich in die Tonne zu klopfen!Big Grin

Simon II
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#9
Ich verstehe die Aufregung nicht. Was ist denn zu beanstanden, wenn man froh gelaunt und mit besten Absichten zum JA geht? Und dabei sind auch noch Kind und Vertrauensperson anwesend.

Wie ist es denn mit dem Kind? Kann die Frau das Gespräch ablehnen weil meine Tochter dabei ist? Sie ist knapp 3.
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#10
(02-08-2012, 22:06)bio schrieb: Ich verstehe die Aufregung nicht. Was ist denn zu beanstanden, wenn man froh gelaunt und mit besten Absichten zum JA geht?

Ganz einfach: DEINE besten Absichten sind NICHT die besten Absichten des JAs! Tongue

(02-08-2012, 22:06)bio schrieb: Wie ist es denn mit dem Kind? Kann die Frau das Gespräch ablehnen weil meine Tochter dabei ist? Sie ist knapp 3.

Nö, denn Du sie ist in Deiner Obhut.

Simon II
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#11
was spricht dagegen allein zu gehen?

kannst du etwas über den hintergrund schreiben? was ist anlass und ziel des verfahrens?
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#12
Ziel des Verfahrens ist eine Ausweitung des Umgangs. Noch sind weder Ferien und Feiertage oder andere Details geklärt. Mein Beistand ist fachlich besser in der Lage die (aus meiner Sicht) entscheidenden Begründungen zu liefern und zu formulieren. Er war selbst Verfahrenspfleger.

Das Jugendamt hatte in der letzten Verhandlung zum Umgang keine positive Empfehlung zum künftigen Umgang gemacht. Die in dem dazu seinerzeit geführten Gespräch gemachten "Hoffnungen" - mehrere Übernachtungen am Stück etc. - hat die Frau dann im Verfahren fallen gelassen und stattdessen die damals aktuelle Regelung angegriffen- Damals hatte ich Kontakt 2Mal pro Woche am Nachmittag für 3 Stunden + jedes Wochenende eine ÜN. Schon damals ging es lediglich um die Ausweitung. Nur die KM hatte in der Verhandlung angebracht, dass meine Tochter immer nachts bei ihr weine, wenn sie zurückkommt. Der Richterin war es willkommen, keine Ausweitung zuzulassen. Leider damals durch Vergleich beschlossen.
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#13
Das JAmt gibt in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren Stellungnahmen ab.
Ob das gefällt oder nicht, was das Amt sagt, das hat Gewicht.

Daher sollte man sich zweckmäßig so verhalten, daß das Amt für die eigene Sache gewonnen werden kann.

Belagerungen halte ich in diesem Fall für unzweckmäßig!
Das hat weniger rechtliche, vielmehr menschliche Dimensionen.
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#14
(02-08-2012, 22:06)bio schrieb: Wie ist es denn mit dem Kind? Kann die Frau das Gespräch ablehnen weil meine Tochter dabei ist? Sie ist knapp 3.
Exaktemeng ja!

Was soll das, ein 3-jähriges Kind mit einzubeziehen? Ich halte das für völlig daneben!
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#15
Das Amt hat sich bisher nicht so gezeigt, dass es gewonnen werden kann.
Von Belagerung kann ja nicht die Rede sein. Was hält die gute Frau davon ab, das Gespräch stattfinden zu lassen? Zumindest kann sie sich meine Argumente anhören. Auch wenn sie selbst nicht so viel preisgeben will. Ihre Meinung kenne ich sowieso schon.

@blue
Es war mein Umgangstag. Die Stellungnahme muss von der Frau schon nächsten Dienstag bei Gericht sein. Der Termin wurde vom Ja vorgegeben. An einem anderen Tag hatte ich keine Zeit.
Man hatte nun 4 Monate Zeit, mich zu einem Gespräch zu laden.
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#16
wenn es sich betreuungstechnisch nicht anders machen lässt ist das mit dem kind schon ok und ja auch begründbar.

ansonsten gibt es ja nur zwei möglichkeiten. der/die SB ist grundsätzlich aufgrschlossen und neutral. dann riskiert man die person zu verprellen, wenn man noch "vertrauenspersonen" im schlepptau hat. oder eben nicht. dann ändert so ein anhang auch nichts.

ich würde mir solche aktionen klemmen, wenn es um umgangsfragen geht.
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#17
bio,

zeige Sensibilität und Einfühlung, schreib der guten Frau einige nette Zeilen, Du hättest sie nicht bedrängen wollen, Deine Begleitung sei eher für das Kind gedacht, um Dich ganz auf das wichtige Gespräch mit Ihr konzentrieren zu können... oder so.
Falsch machen kannst Du damit nichts.
Wink
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#18
(02-08-2012, 22:40)Skipper schrieb: Das JAmt gibt in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren Stellungnahmen ab.

Richtig!

(02-08-2012, 22:40)Skipper schrieb: Ob das gefällt oder nicht, was das Amt sagt, das hat Gewicht.

Unfug!

Ich werde nie verstehen, wie viele Väter auf das JA starren wie das Kaninchen auf die Schlange!Angry

Man prüft als Vater, ob das JA einem helfen will.Angel

In Bios Fall hat das JA gezeigt, daß es gar nicht daran denkt, ihm zu helfen.

In einem solchen Fall zeigt man dem JA den Stinkefinger und macht ihm das Leben so schwer wie nur möglich.Big Grin

Insofern hat Bio völlig richtig gehandelt.

Simon II
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#19
(02-08-2012, 23:19)Skipper schrieb: zeige Sensibilität und Einfühlung, schreib der guten Frau einige nette Zeilen, Du hättest sie nicht bedrängen wollen, Deine Begleitung sei eher für das Kind gedacht, um Dich ganz auf das wichtige Gespräch mit Ihr konzentrieren zu können... oder so.

Klar, am besten fällt er noch vor ihr auf die Knie und leckt ihr die Füße.

(02-08-2012, 23:19)Skipper schrieb: Falsch machen kannst Du damit nichts.

Doch, er macht dann so ziemlich alles falsch, weil das JA dann den Eindruck bekommt, daß es nach Belieben auf ihm Herumtrampeln kann.

Simon II
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#20
Immer noch der p.com-Querkopf! Hm?
Wink
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#21
JAmt hat Gewicht bei den Entscheidern in den Gerichten!
.
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#22
(03-08-2012, 00:16)Skipper schrieb: Immer noch der innerlich unfreie p.com-Querkopf! Hm?
Wink

Dumm nur, daß ich mit genau dieser Haltung sehr viel Erfolg hatte - und ausgerechnet bei dem Verfahren, wo das JA sogar auf meiner Seite war (!), mir dann der Richter (fast) alles vermasselt hat.

Soviel zur Wichtigkeit des JAs.

Simon II
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#23
bio schrieb:Wir haben dann auf entsprechende Paragraphen (zur Mitnahme von Beistanden zu Besprechungen etc.) hingewiesen, was die Dame aber nicht interessierte.
die §§, auf die ihr euch berufen habt, interessieren mich.
Ich sehe den Vorgang doch richtig, wenn ich davon ausgehe, dass seitens des JA eine Beratung anläßlich eines elterlichen Streites über familienrechtliche Umgangsangelegenheiten angeboten wurde; es sich mithin um KEIN sozialrechtliches Verwaltungsverfahren handelt und § 13 Abs. 4 SGB X insoweit ausscheidet?
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#24
(03-08-2012, 00:20)Skipper schrieb: JAmt hat Gewicht bei den Entscheidern in den Gerichten!
.

Hmm, das war bei mir gerade genau anders herum.
Nachdem das JA die angeforderte Stellungnahme vom OLG abgegeben hatte, die mit einem Zitat der KM anfing und mit einer Empfehlung, die 1:1 dem Zitat der KM entsprach, endete, forderte das OLG danach eine weitere Stellungnahme der Gutachterin an, die, wie nicht anders zu erwarten, die komplette Stellungnahme des JA für "Nonsens" erklärte.
Nun wartet das OLG auf die Stellungnahme der KM(die den Vergleichsvorschlag des OLG nicht angenommen hat).
Aber Frist ist verstrichen und es kommt nichts. Warum wohl?Big Grin
Das OLG hat diesen Schritt wohl nicht "umsonst" getan.
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#25
Übler Verein, dieses Amt.
Seine Mitarbeiter sind sich nicht zu blöd und nicht zu schade, jeden Unsinn zu unterstützen, das sich im Gehirn einer durchgeknallten Mutter zusammenbraut.
Ab mit ihnen zum Unkraut jäten ins Grünflächenamt!
Gibt's eigentlich noch öffentliche Toiletten, die zu reinigen wären?
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