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Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige
#12
Ist wirklich nix neues. Der Leitsatz sagt schon alles:

XII ZR 158/10 vom 30.01.2013

Aufwendungen des gesteigert unterhaltspflichtigen Elternteils für eine zusätzliche Al-tersversorgung und eine Zusatzkrankenversicherung sind unterhaltsrechtlich nicht berücksichtigungsfähig, wenn der Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind an-dernfalls nicht aufgebracht werden kann.

Viel interessanter an dem Urteil ist folgendes:
Die hierdurch eintretende Haushaltser-sparnis sei mit 25 % anzusetzen, wobei auf jeden Partner 12,5 % entfielen. Von einer hinreichenden Leistungsfähigkeit der Lebensgefährtin sei auszugehen. Unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts von zunächst 900 € und ab Juni 2010 von 788 € (900 € abzüglich 12,5 %) errechne sich der ausgeurteilte Un-terhalt.

Da der Vater mit seiner Freundin zusammenlebt, wird der Selbstbehalt mal eben von 900 auf 788 Euro herabgesenkt.
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RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 02-09-2012, 18:43
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 03-09-2012, 19:18
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RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von blue - 01-03-2013, 15:33
RE: Private Altersvorsorge für Unterhaltspflichtige - von Hasserfuellter - 01-03-2013, 21:26

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