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Privathaftpflicht
#1
Es stellt sich für mich folgende Frage, die ich auch von 2 Versicherungsmitarbeitern nicht befriedigend beantwortet bekommen habe:

Ich geschieden, habe 2 leiblichen Kinder 14 Jahre alt die bei der Mutter leben, Die Ex hat höchstwahrscheinlich keine Privathaftpflicht abgeschlossen , da bei ihr eh nichts zu holen ist.
Weiterhin habe ich das Sorgerecht, allerdings schon Jahre keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern.

Jetzt meine Frage:
Wenn die Kinder einen Haftpflichtschaden fabrizieren kann ich in die Haftung genommen werden, wenn die Ex nicht versichert ist.

Würde meine Familienhaftpflicht für den Schaden aufkommen, auch wenn die Kinder nicht zu meinem Haushalt gehören

Reicht auch eine billigere Singlehaftpflicht


Gruß
Zwangszahler
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#2
Also, aufgrund der Tatsache das ich ein (noch) Versicherungsfuzzi bin und die Leute mir unterstellen, ich sei sehr nett und Kundenorientiert (und deshalb pleite), antworte ich Dir gerne ;-)

Die private Haftpflichtversicherung, auch wenn es ein sogenannter "Familientarif" ist, kommt defintiv nur für diejenigen auf, die an Deiner gemeldeten Adresse wohnen und also dort zum Familienverbund zählen. Also Vater, Mutter, Kind ..... (Andere Personen des selben Haushaltes müssten über einen Risikozuschlag mit versichert werden, wie z.B. die Großmutter o.ä.)

Die Kinder sind dort zu versichern, wo sie wohnen, also von Deiner Ex. Punktum.

Wenn die Kinder ( Wie alt? - Das ist wichtig!) einen Schaden "produzieren", dann ist die Mutter in diesem Fall haftbar. Sind die Kinder unter 7 ist sie haftbar, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Wurde sie nicht verletzt, ist sie auch nicht haftbar laut Versicherungsbedingungen. Zivilrechtlich könnte der geschädigte leer ausgehen, da die Kinder unter 7 nicht als deliktfähig gelten. Es gibt aber gute private Haftpflichtversicherer die diese Kinder auch bis zu einer Höchstgrenze, versichern.

Tritt ein Schaden auf, den die Haftpflicht nicht bezahlt, der aber trotzdem zivilrechtlich zu einer Schadenersatzpflicht des Schädigenden führt, bist Du auch wieder außen vor. Du hast die Kinder nicht in Obhut und kannst keine Haftung für sie übernehmen. Das ist Aufgabe der Mutter bei der sie wohnen und wenn die lieber den Unterhalt verkokst statt eine PHV ab zu schließen ist das ihr Problem.

Deine Haftpflicht kommt für diese Schäden nicht auf. Du kannst auf Single umstellen. Such Dir was Nettes über einen Makler. Jahresbeitrag : 50 € incl. Steuer und gute Bedingungen sind kein Problem. Bin ja Makler.....

Es wundert, was die Versicherungsvertreter für fachliche Tauchsieder sind. Kein Wunder das die Branche dieen Ruf hat.
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#3
Vielen Dank für die Auskunft, werde nun den Single Tarif wählen.

Viele Grüße
Zwangszahler
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#4
Darf ich eine Anschlußfrage stellen?

Selbe Situation, jedoch aht der Vater Umgang. Wird nun ein Schaden vom Kind (8) wärend des Umgangs mit KV verursacht, greift dann eine Single Haftpflicht des Vaters? Meine KM hat ebenfalls keine eigene.
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#5
Eine Haftpflichtschadenabteilung geht im Grunde folgender Reihenfolge nach, um Ersatzpflicht zu prüfen :

1. Handelt es sich überhaupt um einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem vermeintlichen Verursacher nach BGB ?
2. Wenn ja, ist der Schaden ersatzpflichtig im Rahmen der Versicherungsbedingungen ?
3. Besteht ein entsprechender Vertrag ?

Bei Dir würde Punkt 3 dahingehend zutreffen, dass ein "Single-Vertrag" besteht und somit kein versicherter Schaden entstanden ist. Also keine Zahlung des Versicherers.
Ob Du nach dem BGB zivilrechtlich trotzdem für einen Schaden aufkommen mußt, würde im Zweifel das Gericht klären. Hier wird auch wieder auf die Aufsichtspflicht bzw. deren eventuelle Verletzung abgestellt.

§ 832 BGB

(1) Wer kraft Gesetzes zur Führung der Aufsicht über eine Person verpflichtet ist, die wegen Minderjährigkeit oder wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedarf, ist zum Ersatze des Schadens verpflichtet, den diese Person einem Dritten widerrechtlich zufügt. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn er seiner Aufsichtspflicht genügt oder wenn der Schaden auch bei gehöriger Aufsichtsführung entstanden sein würde.

(2) Die gleiche Verantwortlichkeit trifft denjenigen, welcher die Führung der Aufsicht durch Vertrag übernimmt.
Kinder unter 7 Jahren haften grundsätzlich nicht. Die Eltern haften in diesem Fall, wenn sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. In solchen Konstellationen wird also die Privathaftpflichtversicherung das prüfen. Kommt sie zu dem Schluss, das die Eltern ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind, wird der geschädigte Anspruchsteller keine Leistung erhalten. Für Kinder vom 7. - 18. Lebensjahr gilt: Volle Haftung, wenn der Minderjährige die notwendige Einsichtsfähigkeit besitzt. Für den Straßenverkehr gilt eine Sonderregel s.u.

§ 828 BGB

(1) Wer nicht das siebente Lebensjahr vollendet hat, ist für einen Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich.

(2) Wer das siebente, aber nicht das zehnte Lebensjahr vollendet hat, ist für den Schaden, den er bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienenbahn oder einer Schwebebahn einem anderen zufügt, nicht verantwortlich. Dies gilt nicht, wenn er die Verletzung vorsätzlich herbeigeführt hat.

(3) Wer das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist, sofern seine Verantwortlichkeit nicht nach Absatz 1 oder 2 ausgeschlossen ist, für den Schaden, den er einem anderen zufügt, nicht verantwortlich, wenn er bei der Begehung der schädigenden Handlung nicht die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hat.

Grundsatz: Mit zunehmendem Alter der Kinder sinkt die Aufsichtspflicht der Eltern und wächst die Selbständigkeit der Kinder.

Versicherer lehnen sich an das Gesetz an. Es kann aber immer der Fall eintreten, wo ein Versicherer kraft Bedingungen von der Leistung frei ist, aber trotzdem nach dem BGB Haftung besteht.

Hast Du die Kinder in Obhut, übernimmst Du die Aufsicht und bist evtl. haftbar. Hätte die Mutter ein Haftpflicht, würde diese versuchen, Dich in Regreß zu nehmen.

Was viele nicht wissen : Eine private Haftpflicht wehrt auch unberechtigte Schadenansprüche ab und geht für den Versicherungsnehmer kostenlos vor Gericht. Der Versicherungsnehmer ist angehalten, keine eigenständigen rechtlichen Schritte ein zu leiten und dies seinem Versicherer zu überlassen.

In Deinem Fall, würde ich den Single-Tarif zur Sicherheit umstellen !
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#6
Moin.

Habe mich - beunruhigt - bei meiner Versicherung erkundigt:

Auch wenn meine Kinder bei oder über die Mutter versichert sind,
bei mir sind sie grundsätzlich voll mitversichert, sobald ich für sie rechtlich verantwortlich bin.

Das kann zB auf ihren Reisen zwecks Umgang wichtig werden, wenn sie (fernüberwacht) ohne mich reisen und Schaden verursachen.

Vielleicht nicht ganz uninteressant in diesem Zusammenhang:
Umgang beginnt, sobald sich Kids von der Mutter verabschieden oder mit meinem Wissen auf den Weg zu mir machen. Umgekehrt endet meine Verantwortung für sie, wenn die Rückreise endet oder die Mutter übernimmt.

Das ist auch bei der Bemessung der SGB II-Umgangskosten wichtig, kann für die 12-Std-Grenze entscheidend sein, wenn es die überhaupt noch geben darf.
.
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#7
Ja,. wie ich oben schrieb, betrifft es tatsächlich die jeweilige aufsichtsführende Person.
Nur hatte eben JahJahchidlren nur eine Single-PHV die also umgestellt werden muß, während Zwangszahler ja gar keinen Umgang hat und also auch keine Aufsicht.

Ist nur auch interessant zu beobachten, dass die doch immer so Ach um das Wohl der Kinder bemühten Exen, denen man all die Verantwortung zutraut, die es im Zuge von Erziehung und Co mit sich bringt, nicht einmal eine PHV haben, wo doch angeblich die Deutschen so überversichert sein sollen.
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#8
Wenn die Kinder nicht in deinem Haushalt leben, sind sie meist auch nicht über deine Haftpflicht mit abgesichert. Hier kannst du nachlesen, wie die Versicherer dabei argumentieren. Da die Haftpflicht aber ohnehin nicht allzu viel kostet, würde ich auf Nummer sicher gehen und diese Versicherung für deine Ex bezahlen. PS: Wie kann es sein, dass du das Sorgerecht hast, aber keinen Kontakt?

MfG
Lamarckia
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#9
Ab ca. 1.500,- € Haftpflichtschaden zahlen Versicherungen nicht. Da muss man vor Gericht ziehen und wenn die Kohle fehlt (darauf hoffen die Versicherungen), kann man gleich einpacken. Ist leider eine Realität.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#10
(24-06-2013, 22:40)Leutnant Dino schrieb: Ab ca. 1.500,- € Haftpflichtschaden zahlen Versicherungen nicht. Da muss man vor Gericht ziehen und wenn die Kohle fehlt (darauf hoffen die Versicherungen), kann man gleich einpacken. Ist leider eine Realität.
Stimmt nur bedingt. Wenn der Fall klar ist oder es sich um eine Autohaftpflichtversicherung handelt, zahlen sie schon.

In einem Fall bei dem man den goldenen Fön der Nachbarin ausgeliehen hat und der beim Baden des Rasse-Köters der anderen Nachbarin versehentlich in die Wanne fällt, wird die Versicherung versuchen sich aus der Verantwortung zu ziehen.
https://t.me/GenderFukc
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#11
Da mein Kind noch keine 7 ist kann mir das ja relativ egal sein, da sie eh nicht haftbar ist, oder?
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#12
Ich habe meiner Versicherung konkret die Situation geschildert -vorsorglich und ohne Versicherungsfall- und die Antwort erhalten, dass das Haftungsrisiko meines Sohnes von meiner Haftpflicht gedeckt ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#13
Das Versicherungen nicht zahlen, wenn es über die 1.500 € hinaus geht, ist eines der vielen "Versicherungs-Horror-Märchen".

Kinder sind bis zum 7.LJ nicht deliktfähig. Eltern müssen nur dann haften, wenn sie bewiesenermaßen die Aufsichtspflicht verletzt haben.

Gute Versicherer haben mittlerweile eine Klausel, die für diese Fälle bei unter 7jährigen zahlt. Die Höchsterstatungssummen liegen meist bei 5.000 bis 12.000
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#14
Wenn die Kinder nicht in deinem Haushalt leben, sind sie meist auch nicht über deine Haftpflicht mit abgesichert. Hier kannst du nachlesen, wie die Versicherer dabei argumentieren. Da die Haftpflicht aber ohnehin nicht allzu viel kostet, würde ich auf Nummer sicher gehen und diese Versicherung für deine Ex bezahlen. PS: Wie kann es sein, dass du das Sorgerecht hast, aber keinen Kontakt?

Liebe Grüße
Lamarckia
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#15
Schau ´mal nach, was unter "Mitversichert ist" steht. Bei unverheirateten minderjährigen Kindern gibt es selten die Bedingung, dass sie in häuslicher Gemeinschaft mit dem Versicherungsnehmers leben müssen. Im Zweifel frage schriftlich bei Deiner Versicherung an.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
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#16
Da war ich auch hinterher, als mir das mal siedendheiß einfiel.
Habe dann erfahren, meine Exe hat ein Privathaftpflicht als Familienversicherung.

Aber ich hatte mal einen anderen Fall.
Mein Ältester baute mit dem Motorrad einen Unfall.
Es war unklar wer schuldig ist und es kam zum Rechtsstreit.
Das habe ich dann meiner Familien-Rechtschutz übergeben und die haben die Anwaltskosten und den Gutachter Bezahlt.
Eine Rechtschutz hatte Exe nicht.
Sohnemann hat den Prozess verloren.
Danach hat mich meine Rechtschutz nach 30 Jahren Versicherungszeit rausgeschmissen.
Das war die DAS, gehört heute zur ERGO-Gruppe.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#17
Da kann ja nu weder der Sohn noch die Exe was für...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#18
@neuleben: Das haben auch andere Rechtsschutzversicherer gemacht. Wegen der Schadenquoten.

Im Moment machen das die Wohngebäudeversicherer.....

Überhaupt werden sich viele Versicherungsnehmer bald warm anziehen können. Der Volkssport am Jahresende :"Mach mir ma mein Auto billiga." hat auch bald ein Ende.

Die Wüstenrot Bausparkasse kündigt gerade alte Bausparverträge, weil die Leute da noch "zu viel" Zinsen bekommen.....
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#19
Fahre meine Versicherungen auf ein Minimum zurück... alles was ich bis jetzt nicht benötigt habe wird gekündigt
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#20
(23-10-2013, 15:43)Nappo schrieb: Die Wüstenrot Bausparkasse kündigt gerade alte Bausparverträge, weil die Leute da noch "zu viel" Zinsen bekommen.....
Klar: Verluste dürfen immer nur die Anleger machen.
Klar: An Verträge sind immer nur die Anleger gebunden.
Kenne das Spielchen ausführlich.......

[Unterschreitung des Mindestniveaus], Privathaftpflicht würde ich aber nicht kündigen, das ist die wichtigste Versicherung überhaupt.
Stimmt, ich bin der Schuldige, hätte Sohnemann ja auch alleine aus dem Schlamassel rauskommen lassen können.
So was nennt sich Lebenserziehung.
neuleben
----------------
Nur noch geringe, keine staatliche Rente ? Dann braucht Deutschland auch keine Kinder mehr, BASTA !
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#21
Und bei unserem system ne Zahnzusatz Big Grin

Sonst siehste irgendwann aus wie das Bäuerchen auf dem Touri-Foto das im Olivenhain steht und mit 2 Zähnen grinst...
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#22
(25-10-2013, 23:02)raid schrieb: Gibt es eine Möglichkeit eine Zahnzusatzversicherung für einen begrenzten Zeitraum abzuschließen und sich während dieser Zeit ein paar Beisserchen renovieren zu lassen Beisserchen, die aber bereits vor Abschluss marode waren?

Ohne jetzt Werbung machen zu wollen...
Ergo Direkt hat sowas wohl im Angebot. Schau Dich da mal um.

Ich arbeite nicht bei denen.
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#23
Ich hab natürlich ne Haftpflicht, allein weil ich bald Legalwaffenbesitzer werden möchte und dazu verpflichtet bin.

Versicherungen wie Zahnzusatz und Berufsunfähigkeit sind vergleichsweise sehr teuer und darauf spezialisiert sich gegen den Versicherungsfall zu wehren...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
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#24
@raid: Ich habe mir die Versicherung der ERGO aufgrund deren Werbung angesehen. Diese hieß ja: Zahnersatz ohne Wartezeit und ohne Gesundheitsfragen. Zu teuer und schlechte Leistungen. Geht auch nicht anders. Wie will man das sonst kalkulieren?

Laß die Finger von dem Ding. Es ist so, dass eine Versicherung immernoch ein gewinnorientiertes Unternehmen ist und Zahnersatz ist teuer.

Tatsächlich haben diese Tarife die unangenehme Eigenschaft, dass sie gerne nach erfolgter Leistung vom Versicherungsnehmer gekündigt werden. Er hat ja jetzt nun neue Zähne ;-)
Das wissen die Versicherer auch.


Die billigen Tarife mit denen viel Werbung gemacht wird, versichern "das doppelte der gesetzlichen Leistungen" oder das "zweifache der gesetzlichen Leistungen" und sind meist ohne Gesundheitsfragen zu haben.
Das geht deshalb, da grundsätzlich schon vorhandene Lücken ausgeschlossen sind. Zum Anderen sind diese Tarife leider nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, da die Gesetzliche so wenig bezahlt, dass sich selbst die Verdoppelung kaum lohnt.

Beispiel:

Zahnersatz für 2 Zähne (Kronen) : Kostenpunkt Zahnarzt : 1.200 Euro
Zahlung der gsetzlichen KV (geschätzt) Fallpauschale : 240 Euro
Zahlung der "billigen" Zahnzusatz bei verdoppelung der GKV Leistung: 240 Euro
Eigenanteil: 720 Euro

Lohnt sich also kaum!

Die nächste Variante ist, dass ein Versicherer sagt, er zahle einen Prozentsatz von X auf die Zahnarztrechnung. Nehmen wir also einen Tarif der 70% der Zahnarztrechnung bis zum 3,5fachen Satz der Gebührenordnung zahlt (das ist so die Regel)

Rechnung Zahnarzt wie oben: 1.200 Euro
Ersattung GKV 240 Euro
Erstattung Zahnzusatzversicherung: 840 Euro
Eigenanteil 120 Euro

Der erstattungsfähige Betrag darf 100% nicht überschreiten.

Diese Versicherungen haben i.d.R. folgende "Beschränkungen":

1. Grundsätzliche Wartezeit in Höhe von 8 Monaten
2. Zahnstaffel: In den ersten Jahren ist die Höchsterstattungrenze begrenzt. (Diese sind je nach Vers. verschieden)
3. Zahnlücken i.d.R. bis max.: 2 (Weisheitszähne nicht mit zählen!)
4. Bei 2 und mehr Lücken erfolgt Risikozuschlag.
5. Evtl. sind auch mehr Lücken versicherbar oder aber eben ausgeschlossen (Je nach Versicherer)

Das ist so das Grundsätzliche erst mal.

Wenn also die Beißerchen zwar vorhanden aber marode sind, dann muss Dein Kumpel eine Zeit lang aushalten. Er kann normale Zahnbehandlungen durchführen lassen und muss sehen, dass er in Bezug auf Zahnersatz einfach etwa 4 Jahre überbrückt bekommt. Das geht, wenn man bedenkt, dass er wahrscheinlich schon lange genug die Beißerchen marode hat.

Er darf sich nicht aktuell in einer Behandlung befinden was Zahnersatz angeht.

Zahnbehandlung, wie Füllungen etc. werden ohnehin im Rahmen der GKV Leistungen gezahlt. Das teure ist eben der Zahnersatz.

Der Preis einer vernünftigen Versicherung dürfte zwischen 20 und 35 Euro pro Monat liegen, wobei sich dies trotzdem m.E. nach lohnt. Zahnarztrechnungen in 4 und 5stelliger Höhe sind "normal".

Zum Abschluss:

- Im Internet googlen (ich habe zwar auch noch die Möglichkeit, will aber eigentlich kein Versicherungsgeschäft mehr machen) und einen MAKLER raus suchen! Nicht den Einfirmenvertreter um die Ecke, da hier verglichen werden muss!

Ich habe einmal eine gute Erfahrung mit fairfekt.de gemacht. Der schickt mehrere Angebote und macht gute Vergleiche. Der Makler kann schauen welcher Tarif möglich ist.

Ich hoffe, ich konnte erst mal helfen.

Noch zur Info:

Die Erstattungssätze der GKV sind tatsächlich so niedrig. Die Leute glauben, sie bekämen wenigstens noch die 50% der Rechnung. Das war einmal. Nach der letzten Gesundheitsreform gibt es nur noch "Fallpauschalen", egal wie lange der Zahnarzt rumdoktorn muss.

Die Vertragslaufzeit ist i.d.R. 3 Jahre. Danach kann man einen Vertrag immer kündigen zum Ende des jeweiligen Versicherungsjahres.

Weitere Kündigungsmöglichkeiten sind:

1. Nach erfolgter Zahlung/Leistung des Versicherers. Frist: 4 Wochen
2. Nach Beitragsanpassung des Versicherers. Frist 4 Wochen
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#25
Also ich habe ganz generell ein Problem mit Versicherungen, die ein "bezahlbares" Risiko abdecken sollen.

Eine Versicherung ist eigentlich dafür da, um seltene persönliche Katastrophen abzufangen, den Einzelnen vor dem Ruin bewahren und die Last auf mehrere verteilen soll.

Dabei ist der auszuzahlende Betrag grundsätzlich geringer als die Summe der Einzahlungen aller, da ja die Versicherung auch Kosten hat und Gewinn machen möchte.
Dennoch lohnt sich das, da der Verlierer nicht in den Ruin getrieben wird, die Gewinner ruhiger schlafen können und die Versicherung etwas daran verdient.

Bei Alltagsrisiken wie Glasbruch, Reisegepäck, Zahnersatz, etc. lohnt sich das eigentlich nie.

Angenommen, alle 10 Jahre geht eine Glasscheibe für 1.000,- zu Bruch, so hat man bis dahin mit Sicherheit 2.000,- an Beiträgen bezahlt.
Und wenn man Pech hat, geht sie noch nicht mal zu Bruch.

Ähnlich beim Reisegepäck.
Die zahlen eigentlich nur, wenn man immer auf seinem Koffer gesessen hat und er trotzdem gestohlen wurde. Natürlich unbemerkt und ohne Gewalt, denn sonst wäre es Raub.
Also wenn er nicht gestohlen wurde kriegt man nichts und wenn er gestohlen wurde meistens auch nicht.

Naja und bei Zähnen hat Nappo das ja schon sehr schön dargestellt.
Alles was sich für den Versicherten lohnen würde, lohnt sich nicht für die Versicherung und wird deswegen nicht angeboten.

Statistisch ist eine Versicherung immer ein Verlust für den Versicherten.
In Summe zahlen alle mehr ein, als sie raus bekommen.

Eine Versicherung kann daher unter normalen Umständen niemals ein Geschäft für den Versicherten sein.
Es sei denn, er plant einen Betrug.
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