03-06-2013, 18:44
Trotzdem bleiben offene Fragen.
- Egal ob Kind behindert ist oder nicht, die Mutter kann ihr Einkommen nicht aussen vor lassen. Die Behauptung, sie würde Unterhalt durch Betreuung leisten ist falsch. Wenn sie das tut, hat sie dafür eine Vergütung vom Kind zu verlangen. Sie kann ihre Barunterhaltspflicht mit dieser Begründung nicht eigenmächtig auf dich verschieben.
- Es gibt einen Interessenkonflikt, wenn die Mutter Vertreterin des Volljährigen ist, ihn auch in finanziellen Angelegenheiten vertritt und gleichzeitig unterhaltspflichtig ist. Für Unterhaltsangelegenheiten ist ein anderer Betreuer zu benennen, die anderen Angelegenheiten kann die Mutter regeln wenn ihr danach ist. Lehne die Mutter als Antragsgegnerin im Unterhaltsverfahren ab.
Ein Richter, der unfreundlich wird, ist eher positiv. Das zeigt, dass man auf der richtigen Spur ist. Pariert diese Figur nicht, kommt die nächste Instanz zum Zuge.
- Egal ob Kind behindert ist oder nicht, die Mutter kann ihr Einkommen nicht aussen vor lassen. Die Behauptung, sie würde Unterhalt durch Betreuung leisten ist falsch. Wenn sie das tut, hat sie dafür eine Vergütung vom Kind zu verlangen. Sie kann ihre Barunterhaltspflicht mit dieser Begründung nicht eigenmächtig auf dich verschieben.
- Es gibt einen Interessenkonflikt, wenn die Mutter Vertreterin des Volljährigen ist, ihn auch in finanziellen Angelegenheiten vertritt und gleichzeitig unterhaltspflichtig ist. Für Unterhaltsangelegenheiten ist ein anderer Betreuer zu benennen, die anderen Angelegenheiten kann die Mutter regeln wenn ihr danach ist. Lehne die Mutter als Antragsgegnerin im Unterhaltsverfahren ab.
Ein Richter, der unfreundlich wird, ist eher positiv. Das zeigt, dass man auf der richtigen Spur ist. Pariert diese Figur nicht, kommt die nächste Instanz zum Zuge.