22-08-2013, 13:50
Hi all
Heute kam Beschluss des AG.
Ich wurde verurteilt an meinen Sohn monatlich ab 01.09.2013 Unterhalt in Höhe von 353.- Euro und für die Zeit vom 21.12.2012 bis 31.08.2013 2935,33 Euro zu zahlen.
Begründung:
1. Mein Sohn ist bedürftig. Das er Bafög in Höhe von 2060.- Euro und Sozialleistungen nach dem SGB XII erhält wurde vom Richter zwar bestätigt, aber nicht in die Unterhaltsberechnung einbezogen.
2. Der Antragssteller steht einem minderjährigen Kind gleich, da er im Haushalt der Mutter lebt und sich in der Ausbildung befindet, § 1603 Abs.2 BGB.
3. Trotz übergegangener Unterhaltsansprüche nach § 94 SGB XII ist der Kläger aktivlegitimiert.
Gruß
Gekko
Heute kam Beschluss des AG.
Ich wurde verurteilt an meinen Sohn monatlich ab 01.09.2013 Unterhalt in Höhe von 353.- Euro und für die Zeit vom 21.12.2012 bis 31.08.2013 2935,33 Euro zu zahlen.
Begründung:
1. Mein Sohn ist bedürftig. Das er Bafög in Höhe von 2060.- Euro und Sozialleistungen nach dem SGB XII erhält wurde vom Richter zwar bestätigt, aber nicht in die Unterhaltsberechnung einbezogen.
2. Der Antragssteller steht einem minderjährigen Kind gleich, da er im Haushalt der Mutter lebt und sich in der Ausbildung befindet, § 1603 Abs.2 BGB.
3. Trotz übergegangener Unterhaltsansprüche nach § 94 SGB XII ist der Kläger aktivlegitimiert.
Gruß
Gekko