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Hasenfuss und Folgen
Da müsste sich das französische Recht schon extrem stark unterschieden, wenn solche zivilrechtlichen Tatbestände als strafrechtlicher Betrug behandelt werden. Es gibt in Frankreich sicherlich auch den Tatbestand der Unterhaltspflichtverletzung, ob das aber überhaupt in Frage kommt entzieht sich meiner Fallkenntnis. Und wenn es in Frage kommt, dann gibts noch die Hürde, das international zu machen.

Was anderes als "Gas geben" bleibt dem Rechtsgerümpel auch gar nichts übrig. Die merken so langsam, dass die Goldmine nur Abraum enthält und nun denken so wie alle Figuren, die hinter leistungslosem Einkommen her sind, dass man nun sofort und unbedingt den grösseren Bohrer einsetzen muss.
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Ich würde das auch eher gelassen sehen. Für Schulden gibt's nicht so leicht einen Haftbefehl. Wenn das so wäre, dann säßen viele ehrbare Geschäfts- und auch Privatleute im Bau..

Viel Glück weiterhin!
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Vielen Dank.

Da sag noch einer wir Männer halten nicht zusammen.
Egal wer hier ne Auszeit nimmt, oder in den Ruhestand geht, dieses Forum ist wichtig und richtig und man sieht immer wieder am Engagement der Teilnehmer und am Feedback, dass vielen geholfen wird.

Gruß

Pennfred
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Hallo Pennfred.

Dir wird nichts passiern arm sein ist keine Straftat (L.D.)
(in der Liste fehlt noch 201B)
Gruss aus dem Ausland.
Wunder
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Kleines update;

nächste Hauptverhandlung hat stattgefunden; Ergebnis steht aus.
Rechtsanwalt der Exe hat Mandat niedergelegt.
Ob er wohl kein Geld für seine Bemühungen bekommen hat? Hehe.

Gruß

Pennfred.
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Sehr gut.
Weiter so.
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Die gegnerische Seite moechte mir jetzt das Urteil zustellen lassen gem. Verordnung EG1393/2007. Wie soll denn das funktionieren? Gem. dieser Verordnung ist das Gericht an meinem Wohnsitz zuständig. Ich habe mich jedoch in DE abgemeldet und dem Familiengericht in FR lediglich eine Postadresse mitgeteilt. An dieser Adresse kann natürlich die Annahme von Einschreiben verweigert werden.

Gruß

Pennfred
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Tja, da wirst Du wohl nie erfahren, was das französische Gericht da geurteilt hat.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Vielleicht meinen sie eine öffentliche Zustellung am Ort der zuständigen Gerichts.
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Nee, ich weiß doch was die geurteilt haben. Die wollen mir die Geldstrafe zustellen.
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(04-03-2014, 15:49)Pennfred schrieb: Nee, ich weiß doch was die geurteilt haben. Die wollen mir die Geldstrafe zustellen.

Was bedeutet das denn? Du erhältst nie Kenntnis von dem Urteil, weißt also gar nicht, daß man dich zu einer Geldstrafe verurteilt hat - mußt du sie dann nicht bezahlen? Oder ist es vielmehr so, dass du trotzdem zahlen mußt, du weißt nur (vorher) nichts davon, sobald du wieder EU-Boden betrittst?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Nochmal. Ich weiß doch was das französische Gericht geurteilt hat, da mir eine Kopie des Strafbefehls vorliegt. Dies gilt aber nicht als zugestellt und damit kann dann wahrscheinlich auch nicht die Verzinsung beginnen. Jetzt muss man mir aus Frankreich diesen Wisch zustellen, ich bin aber nicht mehr in DE gemeldet, habe allerdings noch einen Briefkasten bei meinen Eltern, aber nicht mehr als das. Man kann also Post einwerfen, aber kein Einschreiben quittiert bekommen (wenn ich es nicht will) und natürlich auch nichts pfänden. Die Frage war doch jetzt ob man gem. EG1393/2007 überhaupt zustellen kann, da ich nicht in DE gemeldet bin?

Gruß

Pennfred
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@Pennfred
Wenn Du nicht gemeldet bist, kann Dir grundsätzlich nichts zugestellt werden. In Deinem Fall funktioniert nicht einmal das Einwurf-Einschreiben. Da aber der Titel schon existiert und von Dir offensichtlich nicht bestritten wurde, bedarf für die Rechtswirksamkeit nicht der persönlichen Zustellung - Aushang oder Amtsblatt-Veröffentlichung reicht. Sicherlich sehen die französischen Prozessordnungsregeln hier umfangreiche Möglichkeiten vor. Üblicherweise ist die Konsequenz bei Nichteinhaltung der Zahlungsauflage aus dem Titel in Strafsachen eine Ersatzhaft und nicht Verzugszinsen - das geht dann so, wie hier beschrieben: Rate von Geldstrafe zu spät bezahlt, Haft?

Eine Verzinsung beginnt nicht mit dem Verzug nach Zustellung, sondern mit dem Verzug nach Feststellung des Zahlungsschuldtermins im Titel. Insbesondere in Familiensachen oder im Sozialrecht kann das auch rückwirkend der Fall sein. Wie gesagt, liegt die Sachlage in in Strafsachen anders und falls es überhaupt eine Rolle spielt, solltest Du einen Französischen Rechtsanwalt für Strafrecht fragen, welche Konsequenzen in Deinem konkreten Fall (keine Meldeadresse, Titel rechtswirksam aber nicht persönlich zugestellt, Zahlungsverzug der Strafe) eintreten. Hier ist noch ein Erfahrungsbericht aus DE. Vielleicht reicht es, aufgrund der Verjährungsfristen und Deiner Abwesenheit, Gras über die Sache wachsen zu lassen.
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@Petrus

Es handelt sich um eine Astreinte aus dem Code Cvil (BGB) und nicht aus dem Code Penal (Strafrecht). Verjährung kommt sicher nicht in Frage. Ich habe diesen Strafbefehl bekommen weil ich mich weigere weitere Angaben zu Gehalt und Arbeitgeber zu machen. Selbst wenn ich den Deppen die Abrechnungen geben würde, könnten sie sie nicht lesen und dann geht der Ringelpiez mit Übersetzungen los. Die haben ordentlich zugeschlagen und mir 100EUR pro Tag Verspätung aufgebrummt, also 3000 pro Monat und das läuft schon ein paar Wochen.
Gruß Pennfred
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@Pennfred

Was ist eine 'Astreinte' ???

Was gegen Dich verhängt wurde, ist offensichtlich nicht ein Strafbefehl sondern ein Zwangsgeld (das hattest Du weiter oben einmal geschrieben). Bei 3000,- EUR pro Monat zusätzlicher Kosten, würde ich mir im ersten Jahr noch keine Gedanken über die Verzugszinsen machen Wink

Wenn ich Dich richtig verstanden habe, hast Du Dich dem Theater (und dem Titel) durch Wegzug entzogen. Das scheint fürs erste endgültig zu sein, denn die Zwangsgelder werden die Nasen nicht zurücknehmen oder streichen und damit steigen sie dann in ungeahnte Höhen an.

Warum Du allerdings denen die Unterlagen nicht zukommen lässt, ist nicht ganz klar. Schick ihnen doch einfach, was Du gerade hast.
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Damit die versuchen mich beim neuen Arbeitgeber zu pfänden? Sicher nicht. Unterhaltsschulden von 40.000 EUR + 100.000 Abfindung sind ja schon aufgelaufen.
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Ja - aber wenn die Schulden weiter auflaufen, sind es noch mehr. Und dann musst Du noch länger weg bleiben. Das kann sehr lange sein . In Deutschland ist ein Titel zB. 30 Jahre lang gültig. Andererseits, wenn Du im aussereuropäischen Ausland arbeitest, in einem Staat, der das KSÜ oder die verschiedenen Unterhaltsabkommen nicht ratifiziert hat, ist es eventuell egal für Dich und Du könntest wenigstens die Schulden aus dem Zwangsgeld sparen und wärest nicht gleich mit Gefängnis bedroht, wenn Du mal wieder auftauchst.

Es ist einfach die Strategie etwas unklar. Willst Du ewig weg bleiben? Oder geht es nur darum Deine Häscher abzuhängen und dann wieder aufzutauchen?
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Das ist eben die Frage mit den Schulden. Ich habe nicht mehr vor mich in Europa niederzulassen, muss jedoch geschäftlich immer wieder nach DE einreisen. Wenn ich die verlangten Angaben mache, wird man anschließend ja wieder ein Zwangsgeld verhängen, weil ich keinen Unterhalt zahle. Es wird dann klar ersichtlich, dass ich vorsätzlich nicht zahle. Ich lasse mich doch von keinem Staat und von keiner Frau in die Zwangsarbeit bringen, d. h. ich arbeite und die geben meine Kohle aus.
Es kommt noch hinzu, dass die astreinte nicht an den Staat bezahlt wird sondern an den Gläubiger, in diesem Fall die gierige Exfrau. Es handelt sich hier um eine peine privee, Privatstrafe. Hieraus kann sicherlich keine Haft abgeleitet werden, so auch die Auskunft vom Anwalt. Meine Schulden der Exe gegenüber wachsen lediglich.
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(07-03-2014, 00:28)Pennfred schrieb: Das ist eben die Frage mit den Schulden. Ich habe nicht mehr vor mich in Europa niederzulassen, muss jedoch geschäftlich immer wieder nach DE einreisen. (...) Ich lasse mich doch von keinem Staat und von keiner Frau in die Zwangsarbeit bringen, d. h. ich arbeite und die geben meine Kohle aus. (...) Es handelt sich hier um eine peine privee, Privatstrafe. Hieraus kann sicherlich keine Haft abgeleitet werden, so auch die Auskunft vom Anwalt. Meine Schulden der Exe gegenüber wachsen lediglich.

Also meine persönliche Erfahrung ist: Schulden bei der Ex, bei der Gerichtskasse und Ermittlungsverfahren wegen §170 StGB bei der Staatsanwaltschaft haben bei mir noch zu keinen Problemen bei der Einreise geführt. Ich war auch mehrfach kurzzeitig in Deutschland gemeldet, an den jeweiligen Adressen kam auch nichts an. Meine Adresse im Ausland war bekannt, wenn auch "sicheres" Drittland. Nichts ist passiert.

Da Deine Schulden reine Geldangelegenheiten sind und außerdem aus Frankreich kommen, kann ich mir nicht vorstellen, dass das ein Problem werden wird, wenn Du nach D'land einreist. Bei Einreise nach Charles de Gaulle kann das etwas anders laufen.

Im schlimmsten Fall wirst Du nach Deiner aktuellen Adresse gefragt und es droht ggf eine Taschenpfändung, auf beides solltest Du vorbereitet sein.

Gruß

Clint
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Ich konnte immer problemlos reisen. Trotz Schulden und Strafanzeigen - kein Problem.
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@LTD
Ich auch. Aber Oliver Claude zB nicht. Es kommt imer auf den Einzelfall an.
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Es kommt auf die Handhabung von Problemen an. Da ist die Spannbreite eben sehr gross.
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Ich weiß ja garnicht was meine Alte alles an Lügengeschichten der Richterin erzählt, da ich ja an den Verhandlungen nicht teilnehme, wäre auch nicht anders wenn ich teilnehme, weil mein Französisch nicht verhandlungsfest ist. Die Richterin hat bis jetzt alle Forderungen der Exe zu 100% durchgewunken. Naja, schauen wir mal wann die Exe die Forderungen mir versucht zu zu stellen. Ich habe ja nichts mehr in DE außer einem Briefkasten. Ich hoffen, dass dieser Spuk in einem Jahr vorbei ist. Man stelle sich mal vor 4 Jahre Scheidung inkl. exorbitanter Unterhaltszahlungen an faule Ex. Es gibt keinen Grundbesitz, kein Auto, nix zu teilen. Was machen die rst mit Leuten die noch Häuser gebaut haben. Die Franzosen haben schon ein Panorama am Laufen.
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ich verstehe das nicht so ganz: einerseits sagt man am besten nach dem abmelden in ein anderes land anmelden (dort dann auch abmelden?) um dann in ein drittes einzureisen, doch dann heißt es wenn man als nicht auffindbar gilt, dann werden rechtliche Probleme noch schlimmer. was gilt nun als am besten? Danke.
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@ raid

Das ist ja eine wilde Räuberpistole, die Du schreibst. Wie man im aktuellen Fall der Air Malaysia Maschine sieht, wird jeder gefunden, den sie wirklich suchen. Abmelden in irgendein Land indem man nicht lebt verschafft nur Verwirrung bei der Gegenpartei und verursacht Kosten. Verurteilt wird man auch in Abwesenheit. Hier gilt der alte Grundsatz, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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