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Hasenfuss und Folgen
#1
Hallo zusammen,

ich habe meinen Hasenfuss gemacht und die Zahlung an die Ex eingestellt. Nach 10 Tagen hat sich Ihr Anwalt bei meinem gemeldet und sofortige Zwangsvollstreckung angedroht sowie Strafantrag.
Wuerde mich mal interessieren wie das mit dem Strafantrag in Frankreich, Deutschland und dem Rest der Welt ist. Ich habe ja Europa verlassen und meine zurueckgebliebenen Konten sind im Minus, also da gibt es nichts zu holen.
Ich halt Euch mal auf dem Laufenden wie es weitergeht.

Gruss

Pennfred
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#2
Der einzige Strafantrag, der möglich ist wäre Unterhaltspflichtverletzung und der interessiert im Ausland niemand. Ansonsten ist alles Privatrecht.

Wenn denen klar wird, dass das kein Hopser, sondern Ende Gelände war, bräuchte man eine Kamera, um die Bilder von der tobenden Ex und der langen Reihe ihrer staatlichen und privaten Helfer zu geniessen. Der eine kleine Basispfeiler ist weg, auf dem der ganze Wahnsinn himmelhoch aufgebaut ist.
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#3
@pennfred
respekt für deine konsequente linie und viel erfolg bei deiner auswanderung!
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#4
Und die Ex und ihr Anwalt enden nun im Streit. Der Unterhaltspflichtige muss ja angeblich zahlen, was er nun aber nicht mehr macht. Brüllen, Tränen, Hoffnungslosigkeit machen sich bei der lieben Ex nun breit.

Der Strafantrag o.ä. ist lediglich ein lustiges Papierchen Smile
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#5
Kommt darauf an, was die Exe als nächstes tut.

Erstattet sie resp. Ihr Anwalt Strafanzeige in Deutschland (weil Du deutscher Staatsbürger bist) wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB, dann wird irgendeine deutsche Staatsanwaltschaft (vermutlich die, die an deiner letzten deutschen Adresse zuständig war- sicher ist das aber nicht; bestenfalls sucht man erst mal eine Staatsanwaltschaft, die Lust hat sich zuständig zu fühlen. Und das kann dauern....) erst mal Ermittlungen aufnehmen. Jetzt kommt es darauf an, WAS diese Staatsanwaltschaft ermitteln KANN bei einem Tatverdächtigen, von dem man nicht einmal weiss, ob und wo er überhaupt noch lebt. Ich schätze mal, dass sich solche Ermittlungen sehr schnell erschöpfen. Auch Staatsanwälte haben so etwas wie beruflichen Ehrgeiz, das beweist der Fall Kachelmann. In deinem Fall sind keine Erfolge zu erwarten, keine Lorbeeren zu ernten. Die Ermittlungen werden einschlafen, im Sande verlaufen. Je mehr Zeit vergeht, desto wahrscheinlicher. Ich nehme mal an, dein Reispaß ist noch ein paar Jahre gültig, so dass Du in nächster Zeit keine deutsche Botschaft aufsuchen musst. Und wenn noch nicht einmal klar ist, ob Du denn überhaupt unterhaltspflichtig bist, weil die unterhaltsberechtigte Person gar Ausländerin ist und kein deutsches Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat und ihr immer noch verheiratet seid und die Exe nach deutschem Recht die gleiche Erwerbsobliegenheit hat wie Du und und und ......
Wenn aber doch ein Staatsanwalt den Ehrgeiz hat, dich ins Gefängnis zu bringen- dann muss er beweisen, dass Du dich schuldhaft deiner Unterhaltspflicht entzogen hast. Und das muss er beweisen, ohne dich vernehmen zu können. Der Staatsanwalt ist auf blosse Sachbeweise angewiesen, denn der Tatverdächtige ist unauffindbar! Falls er genügend Sachbeweise zusammen bekommt, wird ein Strafverfahren eingeleitet. Man wird eine Vorladung zur Gerichtsverhandlung versuchen zuzustellen (Achtung: wenn man in Deutschland einen Anwalt hat, schicken sie dem die Einladung, und die Vorladung gilt als zugestellt). Wenn das Gericht keine Adresse zur Zustellung kennt, hängt das Gericht den Zettel ans schwarze Brett draussen im Gerichtsflur. Das nennt sich dann öffentliche Zustellung. Es wird dann eines Tages eine Gerichtsverhandlung stattfinden ohne den Tatverdächtigen, und es wird vermutlich ein Urteil ergehen im Namen des Volkes. Das wird dann wieder ans schwarze Brett gehängt, und das wars dann. Irgendwann ist dieses Urteil dann verjährt, wenn man den Verurteilten nicht zu fassen kriegt.
Eventuell wird dann ein Haftbefehl zur Feststellung des Aufenthalts erlassen. Das heisst, alle deutschen Vollzugsorgane können den Verurteilten überall festnehmen, seine aktuelle Adresse aufschreiben und ihn dann wieder auf freien Fuß setzen.

Das wars. Mehr wird nicht passieren.

Was passiert, wenn Exe nicht in Deutschland, sondern in Frankreich Strafanzeige erstattet, weiss ich nicht. Vermutlich noch weniger, da ihr noch verheiratet seid und somit kein Urteil zur Unterhaltsfrage gesprochen wurde. Deine Unterhaltspflicht ist bisher noch von keinem französischen Gericht festgestellt worden, wenn ich bisher alles richtig verstanden habe. Wenn keine Unterhaltspflicht festgestellt wurde, dann kann auch keine Unterhaltspflicht verletzt worden sein- meine ich, kann mich aber irren!

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#6
@ Austriake
Naja, was die Unterhaltspflicht angeht, hat das französische Gericht ja ein Urteil gefällt, was man auch zwangsvollstrecken kann. Auf die Einsprüche hin hat man nicht reagiert, sondern ist erstmal 8 Wochen in den verdienten französischen Sommerurlaub gegangen. Das Familiengericht hat mich zu einer sehr hohen monatlichen Summe verurteilt, welche ich inkl. der Anwaltskosten fast ruiniert hat. Im Urteil steht ja auch gleich die Androhung von Geldstrafe, Passversagung, Führerscheinentzug und Haft. Allerdings dürfte mir ein französisches Gericht keinen deutschen Pass und deutschen Führerschein entziehen Tongue. Mit dem Feststellen, dass die Ehe endgültig gescheitert ist (erforderliche Güteverhandlung vor Gericht) wurde auch die Unterhaltshöhe festgelegt. Die Richterin hat bei der Festlegung Brutto für Netto genommen. Hab da ja schon ein paar Zeilen zu geschrieben.
Ich halte Euch auf dem Laufenden wie es weitergeht. Muss in ca. 6 Wochen nochmal zurück nach DE. Gehe davon aus, dass bis dahin noch keine Urteile gefällt sind bzw. man mich festnimmt. Achso, hab mich an Leutnant Dinos Anleitung gehalten; alle Papiere auf dem neuesten Stand und teilweise redundant.

Gruß an die Gemeinde

Pennfred
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#7
Dann wünsche ich Dir alles Glück der Welt.

Lass ab und an mal was von dir lesen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#8
Keine Sorge, Du wirst nicht verhaftet werden bei der Einreise.

Wenn sie jeden verhaften müssten, der Schulden hat, dann wären die Gefängnisse voll und die Flughäfen leer..

Alles Gute und lass' von Dir hören..
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#9
Alles Gute!!
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#10
Hallo Gemeinde,

ich habe gestern eine Nachricht von meinem Anwalt bekommen, dass meine Exe durch Ihren Anwalt jetzt Strafantrag stellen laesst, wenn ich nicht unverzueglich die Unterhaltszahlungen wieder aufnehme. Warum hat sie das nicht schon vor Monaten getan und mich gepfaendet. Ich habe mitteilen lassen, dass sie auf Geld bis zum Sanktnimmerleinstag warten koennen, natuerlich mangels Masse. Fuer das Warten meine Exe gibt es eigentlich nur folgende Erklaerungen:

- Der französische Anwalt, welcher natürlich keine ander Sprache spricht, da man ja aus der Grande Nation kommt, ist nicht in der Lage meine Konten oder mein Gehalt zu pfänden, da er keine Antwort auf seine Schreiben erhält.

- Meiner Frau geht das Geld aus um all diese Aktionen durchzuziehen, da sie ja meinen Zaster nicht mehr verprassen kann, haha, dann ist bald Schluss mit Maniküre und Schuhe kaufen. Da muss die Madame dann bald putzen gehen um sich ein Baquette zu kaufen.

Ich habe keinerlei Nachricht von meinen Banken über eine Pfändungsanfrage und keinerlei Post bekommen. Es bleibt also spannend. Achso ich bin ja jetzt mit Adresse der Botschaft von Grande Nation in C- Land gemeldet. Das wird lustig.

Ich glaub mit dem Strafantrag das wird dann auch im Sande verlaufen. Zu wenig öffentliches Interesse in Grande Nation, da keine Kinder und Madame ja gesund ist.
Achso, ich vergas, meine Pensionskasse in der Schweiz zeigt keinerlei Kooperationsbereitschaft Grande Nation Auskunft zu geben, einfach geil.

Zwei Wochen noch dann kehre ich wieder in meine neue Heimat zurueck nach einer Woche Urlaub in Bangkok und drei Wochen Arbeit. Ich muss noch ein Dankesschreiben an meine Exe formulieren. Ohne ihre selbstsüchtigen Anfälle und den Geltungsdrang sowie der Einstellung sich mir nur zu schenken, was ja genug ist und mich als ihren Bespaßer anzusehen, wäre ich immer noch in diesem Hamsterrad.

Gruss

Pennfred
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#11
Hallo Pennfred,

was dieser franzakische Anwalt da veranstaltet, könnte den Tatbestand nach §240 StGB, nämlich Nötigung, erfüllen. Die Drohung richtet sich gegen einen deutschen Staatsbürger, nämlich Dich- sollte also einen deutschen Staatsanwalt interessieren. Lass doch mal deinen Anwalt in Deutschland Strafantrag stellen- sollen sich die Krähen doch gegenseitig beschäftigen......

Ansonsten meine ich (aber das ist nur meine unmassgebliche persönliche Privatmeinung), dass Dir deine Exe bzw. ihr Schicksal völlig am Hintern vorbei gehen sollte. Du hast einen neuen Lebensabschnitt begonnen, fokussiere Dich da drauf. Noch schlimmer als Schadenfreude trifft völliges Desinteresse und Gleichgültigkeit.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#12
Warum bekam Deine Exe Unterhalt?

Zitat:§ 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit
(1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.
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#13
(12-10-2012, 08:30)karlma schrieb: Warum bekam Deine Exe Unterhalt?

Zitat:§ 1574 Angemessene Erwerbstätigkeit
(1) Dem geschiedenen Ehegatten obliegt es, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben.

Hallo karlma,

Du zitierst deutsche Pargraphen; die dürften in Pennfreds Fall keine Rolle spielen. Seine Exe ist keine deutsche Staatsbürgerin und lebt nicht in Deutschland.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#14
(17-09-2012, 10:17)Austriake schrieb: Ich nehme mal an, dein Reispaß ist noch ein paar Jahre gültig, so dass Du in nächster Zeit keine deutsche Botschaft aufsuchen musst.
Wenn die Ex als nicht Deutsche in Frankreich einen Strafantrag stellt und Du Dich nicht in Deutschland aufhältst, machen Deutsche Behörden gar nichts. Deshalb kannst Du in WeitWeitWeg auch einfach zur Botschaft gehen und Deinen Pass verlängern lassen.

(17-09-2012, 10:17)Austriake schrieb: Und wenn noch nicht einmal klar ist, ob Du denn überhaupt unterhaltspflichtig bist, weil die unterhaltsberechtigte Person gar Ausländerin ist und kein deutsches Familiengericht eine Entscheidung getroffen hat und ihr immer noch verheiratet seid und die Exe nach deutschem Recht die gleiche Erwerbsobliegenheit hat wie Du und und und ......
Die Unterhaltspflicht entsteht durch Gesetz und nicht erst durch den Gerichtstitel ... auch bei Verweigerung von nicht tituliertem Unterhalt kann man sich strafbar machen.

(17-09-2012, 10:17)Austriake schrieb: Es wird dann eines Tages eine Gerichtsverhandlung stattfinden ohne den Tatverdächtigen, und es wird vermutlich ein Urteil ergehen im Namen des Volkes.
Ohne Anwesenheit des Beschuldigten gibts kein Urteil in einem Strafprozess. Der muss der Hauptverhandlung beisitzen. Einzige Möglichkeit wäre ein Strafbefehl von einem Staatsanwalt, der Ordnungs gemäss zugestellt wurde. Also - entweder den Anwalt instruieren, Einspruch einzulegen oder das Mandat entziehen.

(17-09-2012, 10:17)Austriake schrieb: Wenn keine Unterhaltspflicht festgestellt wurde, dann kann auch keine Unterhaltspflicht verletzt worden sein- meine ich, kann mich aber irren!
Eben - siehe oben - der Straftatbestand setzt keinen Titel voraus - das Gesetz existiert ja auch ohne Titel.
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#15
(12-10-2012, 11:15)Petrus schrieb: Die Unterhaltspflicht entsteht durch Gesetz und nicht erst durch den Gerichtstitel ... auch bei Verweigerung von nicht tituliertem Unterhalt kann man sich strafbar machen.

Das halte ich für ein Gerücht..
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#16
(12-10-2012, 11:53)Clint Eastwood schrieb:
(12-10-2012, 11:15)Petrus schrieb: Die Unterhaltspflicht entsteht durch Gesetz und nicht erst durch den Gerichtstitel ... auch bei Verweigerung von nicht tituliertem Unterhalt kann man sich strafbar machen.
Das halte ich für ein Gerücht..
Ist aber so - deshalb gilt ja auch der viel zietierte Satz: "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"
https://t.me/GenderFukc
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#17
@Petrus: Wir reden nicht über KU, richtig?

Wer hat jemals wann welche Strafe bekommen, weil er keinen BU/TU bezahlt hat?

Ich zahle schon seit Jahren nur KU, gehe bei Gericht ein und aus, es gab eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wg. Verletzung der Unterhaltspflicht, als die mitbekommen haben, dass ich KU zahle, hat die StA die Ermittlungen eingestellt.

Unterhaltsschulden laufen erst auf, nachdem es einen Titel gibt, sie nicht zu begleichen ist juristisch dasselbe, als wenn ich meine Autoraten oder die Telefonrechnung nicht bezahle.

Alles andere wäre mir neu..
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#18
(12-10-2012, 12:32)Clint Eastwood schrieb: @Petrus: Wir reden nicht über KU, richtig?

Wer hat jemals wann welche Strafe bekommen, weil er keinen BU/TU bezahlt hat?

Ich zahle schon seit Jahren nur KU, gehe bei Gericht ein und aus, es gab eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wg. Verletzung der Unterhaltspflicht, als die mitbekommen haben, dass ich KU zahle, hat die StA die Ermittlungen eingestellt.

Kann man daraus jetzt schlußfolgern, dass ein Unterhaltspflichtiger, der den Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind treu und brav zahlt, den Trennungsunterhalt für die arbeitsscheue Exe aber nicht-

dass da im Falle einer Strafanzeige nach §170 StGB der Staatsanwalt wenig bis gar nichts unternehmen wird?

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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#19
@Clint
ja - ich stimme zu - in Deutschland wird STGB 170 nur auf Kindesunterhalt angewandt
@Austriake
das beantwortet dann auch gleich Deine Frage
https://t.me/GenderFukc
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#20
(12-10-2012, 12:39)Austriake schrieb: Kann man daraus jetzt schlußfolgern, dass ein Unterhaltspflichtiger, der den Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind treu und brav zahlt, den Trennungsunterhalt für die arbeitsscheue Exe aber nicht-

dass da im Falle einer Strafanzeige nach §170 StGB der Staatsanwalt wenig bis gar nichts unternehmen wird?

Austriake

Bei mir war / ist es zumindest so. Die Anzeige gegen mich richtete sich ausdrücklich auch in Richtung nicht erhaltenen TU's..
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#21
Neben Lt. Dino war der User Al Bundy auch ein Expert in diesen Auswanderungsfragen. Nur schade, dass er sich hier schon lang nicht mehr blicken lässt. Hat Jemand Neues von ihm gehört?
++++++++Zahlst du noch oder lebst du schon?+++++++++
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#22
... nach Ruecksprache mit meinem Anwalt bekam ich folgende Antworten:
- grundsätzlich ist die Verweigerung des Ehegattenunterhalts ja strafbar, es dürfte jedoch schwierig werden einen Staatsanwalt zu finden, welcher diese Sache verfolgt.
- deutsche Behörden interessieren sich grundsätzlich für Straftatsbestände von deutschen Staatsangehörigen, auch wenn diese im Ausland leben und die Straftaten dort begangen werden, d. h., dass man geneigt ist Amtshilfe zu leisten.

Die Wahrscheinlichkeit, dass das verfolgt wird ist sehr gering. Es ist eben so als wenn man seine Autoraten nicht bezahlt, da keine Kinder mit im Spiel sind.

Gruß

Pennfred
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#23
(12-10-2012, 20:32)AlterSchwede schrieb: war der User Al Bundy auch ein Expert in diesen Auswanderungsfragen. Nur schade, dass er sich hier schon lang nicht mehr blicken lässt. Hat Jemand Neues von ihm gehört?

Wenn die Unterhaltspflicht beendet oder nicht mehr relevant ist, dann haben sich die Probleme weitestgehend erledigt. Dann sind die User weg. Das könnte man fast verstehen, aber eben nur fast. Die andere Sichtweise ist die, dass es auch etwas mit Egoismus zu tun hat. Hilfe annehmen und selbst nichts zurückgeben.
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Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#24
ich erinnere mich dunkel an einen Fall, in dem ein unterhaltssäumiger Vater von Interpol gesucht (und gefunden) wurde. Gegen ihn war ein Haftbefehl erlassen worden, weil er unauffindbar war....
(Übrigens kann man nach Maßgabe des 232 StPO auch in Abwesenheit verurteilt werden!)

Das Problem bei einer Fahndung wg Unterhaltspflichtverletzung ist, dass dieses Vergehen in vielen Ländern nicht strafbar ist und insofern eine Festnahme und schon gar keine Auslieferung in Betracht kommt.

HIER mal etwas interesssante Lektüre zum Ganzen.

Wenn wirklich Unklarheiten bestehen und nicht auszuschließen ist, dass mit Kanonen geschossen wird, lohnt sich ein Gang zu einem Verteidiger, der einen dann beruhigen kann (oder auch nicht).
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#25
(13-10-2012, 15:25)Ibykus schrieb: ich erinnere mich dunkel an einen Fall, in dem ein unterhaltssäumiger Vater von Interpol gesucht (und gefunden) wurde. Gegen ihn war ein Haftbefehl erlassen worden, weil er unauffindbar war....

Und was ist mit dem geschehen? War das im Schengener Raum oder ganz weit weg? Unterhaltspflichtiger von Interpol gesucht, hört sich an wie ein schlechter Witz.
"Solange ich eine Frau hab die putzt und kocht und regelmäßig ein bisschen Action im Schlafzimmer, brauch ich nicht zu heiraten. Ich kann auch so wem die Hälfte meiner Sachen geben."
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