21-09-2012, 17:05
(21-09-2012, 15:09)Skipper schrieb: Tauche ich als Vater dort auf, dann werde ich wie ein Kinderschänder behandelt. Das führte mal dazu, daß man mir allen Ernstes den Zutritt zum Schulgelände verwehrte, was dann vor dem Verwaltungsgericht weiter ausdiskutiert und als grober Unfug der Schule erkannt wurde... mit Klärung von gegenseitigen Auskunftsrechten Streitwert 5K €.Bedeutet das, dass ich auch zum Elternabend gehen kann, ohne dass ich das gSR habe? Und die Schule darf mich dann nicht rauswerfen? Helft mir mal bitte mit ein paar Paragraphen. Danke!