Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Kindeswohlfrevel
#1
Väterwiderstand.de fordert, dass der unverantwortliche und geradezu kriminelle, oftmals von profitorientierten Motiven geleitete Kindeswohlfrevel als Tatbestand unter Strafe gestellt wird:


§ 339a StGB (Kindeswohlfrevel)

I. Wer als Richter der deutschen Familiengerichtsbarkeit das Kindeswohl dadurch verletzt,

indem er Anträge zur Erlangung des gemeinsamen Sorgerechtes oder Anträge den Umgang

oder seine Erweiterung betreffend ab- oder zurückweist, obwohl

a) aus Sachverständigengutachten oder

b) durch Äußerungen des betreuenden Elternteils selbst

Zweifel an der Bindungstoleranz des betreuenden Elternteils oder an dessen Förderkompetenzen

bestehen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

II. Ebenso wird bestraft, wer als Mitarbeiter des verfahrensbeteiligten Jugendamtes eine solche

Straftat fördert, indem er durch verfälschte Sachverhaltsdarstellung die gerichtliche Entscheidung

beeinflusst.

weiterlesen
Zitieren
#2
Das bringt nichts. Richter müssten sich bereits an Recht halten und machen sich sonst der Rechtsbeugung strafbar. Hier geht's nicht darum, neue Gesetze zu erfinden, sondern die Entgleisungen der bestehenden Rechtsanwendung zu beseitigen.

Wie im Fall Kachelmann deutlich geworden, muss nicht jedes Gutachten richtig sein. Das gilt umso mehr in Familienangelegenheiten. Notfalls wird dann eben ein Gutachten mehr erstellt.

Das Übel muss an der Wurzel gepackt werden: Null Unterhalt und beidseitige, gesetzliche Verpflichtung zur Sorge um das Kind - wie in Schweden. Damit ist das Hauptmotiv zur Trennung schon mal passė. Und jeder Trennungswillige ist sich über seine künftigen Pflichten im Klaren - Umgangsblockaden unmöglich.
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#3
Ja klar! Wir brauchen noch mehr Gesetze.
Es gibt heute schon genug Gesetze, mit dem man jeden jahrelang einsperren kann. Und man kann heute schon jedes Gesetz so auslegen, dass jeder freigesprochen wird.
Zitieren
#4
natürlich brauchen wir keinen neuen Gesetze!
Und ihr könnt euch was das betrifft auch entspannt zurück lehnen ...

Was wir brauchen sind Tatbestände, die sich zur Veröffentlichung eignen und die dann auch zur Verfügung gestellt werden.
Das Unrecht widerfährt uns häufig. Die Kontemplation auf profaner Ebene dazu ist dagegen recht selten.

Der von mir ins Netz gestellte § soll verdeutlichen, dass Richter und Jugendamtsmitarbeiter sich krimineller Handlungsweisen bedienen, die -juristisch einfach (und trivial) formuliert- strafbar sind.

Was dazu unter § 339 StGB in Strafrechtskommentaren zu lesen ist, wollte ich nicht abschreiben ... Big Grin
Zitieren
#5
Dann könne wir ja die Adrenalindrüse wieder zumachen. Hat's eigentlich mal einen Jugendamtsmitarbeiter gegeben, der wegen seiner falschen Entscheidung verurteilt wurde ?
https://t.me/GenderFukc
Zitieren
#6
(22-09-2012, 15:06)Petrus schrieb: Hat's eigentlich mal einen Jugendamtsmitarbeiter gegeben, der wegen seiner falschen Entscheidung verurteilt wurde ?
Der war gut Big Grin
[Bild: Yao-ming-meme.jpg]
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste