22-09-2012, 18:21
Bei Verfahren nach §170 StGB wird selten ein Pflichtverteidiger angeordnet. §170 ist zu unwichtig.
Einschreiben - naja, kannst du machen, wobei ich auch einen Fall kennen in dem das verschütt gegangen ist und das dann doch wieder dem Delinquenten angelastet wurde.
Einschreiben - naja, kannst du machen, wobei ich auch einen Fall kennen in dem das verschütt gegangen ist und das dann doch wieder dem Delinquenten angelastet wurde.