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KU zum Nulltarif
#1
Wie das ganz legal funktioniert, steht hier:

Quelle: Rechtsanwälte Prehn & Schmidt, Koblenz.

http://www.ra-koblenz.de/kategorie1/uki-...index.html
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#2
Ja und?

Das ist hier doch längst bekannt und liegt auch den hier zahlreich eingestellten Überschlagsberechnungen zugrunde.
.
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#3
Nun, ich meinte, es sei ein brauchbares Kompendium.
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#4
Nette Seite, die Farbgestaltung passt zu einer Anwaltsseite: Durchfallbraun :-) Inhaltlich aber mit zu viel blabla, knapper aber sachlicher wäre besser lesbar gewesen.
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#5
Also ich bin da jetzt irgendwie irritiert. War es nicht so das die Jobcenter/Argen immer gesagt haben das KU nicht deren Problem wäre, und lediglich EU berücksichtigt worden ist? Oder versuchen sie das blos immer erst abzuschmettern?

Ehno
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#6
Grundsätzlich gilt das sowohl für EU als auch für KU. §11b SGB II eben. Aber keine Kommune geht damit aus verständlichen Gründen hausieren.

Es wird vom JC hie und dort darauf verwiesen, das der KU durch den Pflichtigen auf dem Weg der Abänderungsklage verringert werden soll.

Am 20.06.2012 ist eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit
an die Jobcenter ergangen, das Unterhaltsverpflichtete im Leistungsbezug nicht mehr zur Titelabänderung verpflichtet werden dürfen.
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#7
Da man als Unterhaltspflichtiger ja sowieso keinen Datenschutz geniest ist das die logische Konsequenz. Einfach noch mal bei der ARGE/Jobcenter etc. finanziell "die Hose runterlassen".

Das Problem: Die Arbeitsmotivation ist völlig weg, wenn man stets die gleiche Geldsumme zum Leben hat, egal wie sehr man sich anstrengt oder nicht. Und irgendwie gab es in einem teil von Deutschland auch schon mal so ein ähnliches Modell... hat aber nicht auf Dauer funktioniert, weil die guten Leute auf den "Sozialknast" geschissen haben und sich verdrückt haben.
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#8
Ein Trick ist das eben nicht. Wurde hier schon ausgiebig erklaert. Sexy daran ist, dass der Staat sich selbst bezahlt, aber unterm Strich hat der Unterhaltspflichtige nicht mehr Geld.
Das Männermagazin www.das-maennermagazin.com 
Mein Blog www.detlef-braeunig.com
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#9
wenn jemand von dem verfahren profitieren kann ist das natürlich aus seiner sicht zu begrüßen. dass diese elende subventionsschieberei einen enormen bürokratischen wasserkopf verursacht und gesamtwirtschaftlich wenig sinnvoll ist, interessiert in den ämtern ohnehin niemanden.
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#10
Moin.

Nach SGB erhält Hilfen von der Gemeinschaft, wer seine Bedürfigkeit nachweist. Mit Datenschutzverletzung und Unterhaltspflicht hat das zunächst wenig zu tun.

Wer seinen Bedarf nicht mit bereinigtem Einkommen decken kann, der erhält eine Aufstockung.

Berücksichtigt wird dabei nicht nur die strenge Pflicht zum KU, sondern auch die gewaltige Belastung der Familie aus dem Umgangspflichtrecht.

Damit setzt sich das SGB wohltuend vom OLG-Unterhaltsleitlinien-Murks ab.
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#11
Nicht mehr Geld als was? Als ohne Unterhaltszahlung?
Natürlich ist die Formulierung "Zum Nulltarif" überspitzt.
Besser als das Wohlfühlprogramm der Rückstandsbeitreibungsexekutive ist es aber allemal. Das ist auch volkswirtschaftlich schädlich.

(26-09-2012, 15:53)Leutnant Dino schrieb: Ein Trick ist das eben nicht. Wurde hier schon ausgiebig erklaert. Sexy daran ist, dass der Staat sich selbst bezahlt, aber unterm Strich hat der Unterhaltspflichtige nicht mehr Geld.
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