Themabewertung:
  • 4 Bewertung(en) - 3.25 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Schwieriges Umgangsverfahren beginnen und betreiben
(09-07-2013, 14:43)p schrieb: Wie der BGH betont hat, spielt es überhaupt keine Rolle, wenn nur ein Elternteil Terror ausübt, er reicht fürs Konstatieren einer Kindeswohlgefährdung, wenn die Diagnose "Terror" gestellt ist. Wer Schuld daran hat, spielt keine Rolle.

Das ist aber nicht der eigentliche Knackpunkt. Dieser liegt m. E. vielmehr da, dass diese Feststellung nach meiner Erinnerung aus einer Zeit stammt, in der es dem BGH nach eigener Darstellung (sinngemäß) nicht möglich war zu erkennen, dass die geS grundsätzlich am ehesten dem Kindeswohl dient.

Insofern müssen die seinerzeitigen Schlußfolgerungen nicht auch die heutigen sein...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
Grundsätzlich bleibt uns nichts anderes übrig, als unsere Argumentation darauf aufzubauen, dass zwar tatsächlich "Krieg" herrscht, das aber einseitig ein Verschulden der KM ist.
Wir können wirklich niemanden darüber hinwegtäuschen, dass eine Kommunikation zwischen KV und KM tatsächlich aktuell beinahe unmöglich ist; das zu versuchen wäre meiner Ansicht nach kontraproduktiv. Also muss es zwangsläufig in die Richtung gehen, die ja auch der springende Punkt ist: Die KM muss sich ändern.

Soweit ich es richtig verstanden habe, ist inzwischen ja auch nicht mehr egal, wer Streitigkeiten verursacht. Letztlich hätte sich ja sonst auch faktisch nichts verändert mit der Reform der Sorge - dann können KMs weiterhin Terror machen, um ihre Alleinsorge zu behalten, weil die Gericht nur schauen OB es Streit gibt und nicht von WEM der verursacht wird.
Zitieren
(09-07-2013, 15:36)wackelpudding schrieb: Dieser liegt m. E. vielmehr da, dass diese Feststellung nach meiner Erinnerung aus einer Zeit stammt, in der es dem BGH nach eigener Darstellung (sinngemäß) nicht möglich war zu erkennen, dass die geS grundsätzlich am ehesten dem Kindeswohl dient.

Es handelt sich um folgendes Urteil: http://www.trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=26
Leider steht das unwidersprochen weiter als Referenz da, wenn eine Seite Streit erzeugt.
Zitieren
@p
Nun ist durch den Gesetzgeber inzwischen eine Höherbewertung der geS vorgenommen worden - der BGH müßte m. E. heute zu anderen Schlußfolgerungen kommen. Das hat gar nichts damit zu tun, dass "Elternkrieg" Gift für Kinder ist - nur das Mittel "einseitiges Vorenthalten/einseitiger Entzug der elterlichen Sorge" ist in der Kritik. Die FG sind herausgefordert, "Kriege" anders als bisher zu beenden und ich denke, das wird sie zwingen, an die Ursachen zu gehen...

@Jessy
Ich will es ´mal so sagen: Betone nicht den Krieg, sondern den Willen zum Frieden... um der Zukunft der Kinder willen!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
(09-07-2013, 14:43)p schrieb: Insgesamt ist der Text viel zu erregt formuliert. Das liest man ungern. Zudem beweist er eigentlich, dass zwischen den Eltern Krieg herrscht. Wie der BGH betont hat, spielt es überhaupt keine Rolle, wenn nur ein Elternteil Terror ausübt, er reicht fürs Konstatieren einer Kindeswohlgefährdung, wenn die Diagnose "Terror" gestellt ist. Wer Schuld daran hat, spielt keine Rolle.
So ist das!
Ich vermute auch nach der Neuregelung noch! Im letzten Verfahren von mir darauf hingewiesen, dass ich entweder um Umgang streiten muss oder infolge der Kontaktlosigkeit zu meiner Tochter im Anschluß auch kein gemSR erhalte, kam der Vorsitzende ins Stottern und stellte lapidar fest, dass das Kindeswohl unabhängig von den Verursachern des Elternstreites zu würdigen sei.
Eine Logik und Geisteshaltung, die immerhin zeigt, mit wessen Geistes Kindern man es vor deutschen Familiengerichten und -senaten zu tun hat.

Heute nach der Neuregelung folgt das OLG Hamm einer Theorie, die für uns Väter nicht weniger verfänglich sein dürfte:
Findet der Streit (nur) auf der Paarebene statt oder ist er aus dieser Richtung kommend motiviert, dann ist es den Eltern abzuverlangen, dass sie sich zum Wohle des Kindes zusammenraufen, was das gemSR unterstützen könnte.

Dumm ist nur, dass es bei der abgrenzenden Beurteilung von Elternstreit oder Beziehungsstreit (wenigstens auch) auf den Standpunkt des Betrachters an kommt.

Es sieht sehr danach aus, als wenn die junge Richterin am Familiengericht Tecklenburg weder den erforderlichen Überblick noch über genügend Erfahrung im Familienrecht verfügt, die Sach- und Rechtslage zu überschauen.

Ich gehe davon aus, dass ich dem OLG Hamm eine weitere Möglichkeit einräumen muss, uns Vätern zu zeigen, dass Recht und Verantwortung ggü unehelichen Kindern nicht das Gleiche sind.
Zitieren
Die pochen ja ziemlich wegen der Entfernung.

Nimm ein langes Seil und zwei Joghurtbecher zur Verhandlung mit und sage, du wirst ein Dosentelefon installieren bis endlich jemand den elektrischen Strom entdeckt...
Scheidung 2014 - Arm aber glücklich.
Zitieren
Oh Mann, ihr macht mir ja Mut. Wink

Tatsächlich verstehe ich (als Frau) nicht, warum derjenige Elternteil, der die ganzen Streits verursacht, besser zur Erziehung geeignet sein soll als der Elternteil, der seit Jahren auf allen möglichen Wegen versucht ein Einvernehmen zu finden.

Naja, am Donnerstag sind wir schlauer. Wobei ich fest damit rechne, dass die Richterin die Alleinsorge bei der KM belässt. Mag vielleicht sein dass sie feststellt, dass die KM teilweise erziehungsunfähig ist. Dem entgegen steht aber immernoch, dass die Streitereien eine gemeinsame Sorge vermutlich in den Augen der Richterin unmöglich machen, und die Alleinsorge dem Vater nicht übertragen werden kann, weil die Kids ja immer schon bei der KM wohnen, blablubb.
Eigentlich ein Armutszeugnis für unsere Gesetzgebung - da muss die alleinige Entscheidungsbefugnis über Kinder bei ihrer erzieherisch eingeschränkten Mutter bleiben, weil das besser ist als dem nachweislich uneingeschränkt einziehungsfähigen Vater eine Chance zu geben, es besser zu machen.

Was sendet das für ein Signal an Mütter? "Macht reichlich Ärger, und ihr werdet dafür vom Gericht belohnt!"
Speziell unserer KM wird es sagen "Mach bloss keine Mediation, denn dann könnte sich ja das Verhältnis zum KV verbessern und du müsstest die Sorgeberechtigung womöglich teilen!"

@ Popo - *lach* Der war gut !
Zitieren
Irgendwie limitieren ja die mütterlichen Defiizite kindliche Entwicklungsmöglichkeiten, obwohl es eine bessere Alternative gäbe. Ich frage mich schon, ob das nicht etwas für eine Individualbeschwerde zur UNKRK sein könnte. Weiss eigentlich jemand, ob berets 10 Staaten ratifiziert haben?
(Sorry, @Jessy, ich wiil Deinen thread nicht kapern, will dafür aber keinen eigenen aufmachen und finde da auch gerade nix.)
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
(09-07-2013, 13:06)Jessy schrieb: Wuah, Leute :-D Meine Rohfassung der Erwiderung ist fertig, und ich muss voller Schande gestehen, dass ich nicht in der Lage bin, mich kurz und bündig zu fassen: Es sind fünf Seiten geworden.
Und jeder geneigte Leser (die LeserInnen schließe ich jetzt mal aus), möge sich in die Position eines Richters (oder einer Richterin) versetzen.

Wenn dann Eilanträge auf dem Tisch liegen, welchen würde ich nehmen?
Den, der kurz und knackig verfasst wurde, oder den, den "ich nicht nochmal" lesen möchte?

@Jessy, voll daneben!
Zitieren
@ wackelpudding - kein Problem. Was ist UNKRK?

@ blue - Mag sein. Allerdings geht es ja nicht um einen Eilantrag, sondern um die schriftliche Ausführung dessen, was im Verfahren mündlich verargumentiert werden soll. Da unsere Richterin aber gerne auf das Protokollieren wichtiger Vorträge verzichtet, schadet es sicher nicht, der Richterin (und sei es nur für die Akten) als kleine Erinnerung auch was Schriftliches in die Hand zu geben. Auch zur Vorbereitung einer Argumentationslinie schadet es sicherlich nicht, mal alle Gedanken zum Thema zusammenzutragen.
Zitieren
Guckst Du hier: http://www.unicef.de/projekte/themen/kin...eschwerde/
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
(09-07-2013, 22:55)wackelpudding schrieb: Guckst Du hier:

Hast Du das eigentlich gelesen, was Du hier zitierst?

Wo hapert es in Deutschland noch besonders bei der Umsetzung der Kinderrechte?

Hier im Forum geht es in aller Regel um Kinder, die "hier" geboren wurden!

Und kein Recht auf ihren Vater haben.

Sich zu erdreisten, sich um andere Kinder aus anderen Religionen oder Kulturen kümmern zu wollen, bedarf es, sich zuerst um den "eigenen Mist" zu kümmern!
Zitieren
@blue

Schön, wie Du immer etwas beizutragen versuchst; es ist Dir aber niemand böse, wenn Du es läßt, wo Du überfordert bist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
Auch ich wäre deswegen nicht böse - übrigens nicht nur ihm nicht!

Wie ich überhaupt der Meinung bin, dass es in Threads wie diesem besser ist, bei der Sache zu bleiben.

Es kostet mich immer sehr viel Zeit, mich wieder einzulesen.
Zitieren
(10-07-2013, 11:48)Ibykus schrieb: Es kostet mich immer sehr viel Zeit, mich wieder einzulesen.
Ist bei Deinen Beiträgen weniger kompliziert. Spätestens als Du die Lohnlügen der gleichgeschalteten Presse für gerechtfertigt hielst, ist dieses Forum für mich uninteressant geworden.

Und solange so einige Dich hier des Lobes hervorherben, werde ich dieses Forum auf keinen Fall mehr erwähnen.

Wegen Leute wie Dir wird dieses Forum, ähnlich wie pappa.com irgendwann vom Horizont verschwinden.

Eigentlich schade!
Nachtrag: Ein selbstgefälligeres [Unterschreitung des Mindestniveaus] wie Du es bist, ist kaum zu finden!
Zitieren
Was soll das jetzt wieder? Wegen einer irrigen Ansicht im Offtopic-Bereich stirbt ein Forum nicht.

(10-07-2013, 11:48)Ibykus schrieb: besser ist, bei der Sache zu bleiben.

Völlig richtig.
Zitieren
Letzter Zwischenstand vor morgen: Mein LG möchte zum einen die ausführliche Version mit in die Verhandlung nehmen, zum anderen hat die Richterin ihn für morgen zum Vorab-Gespräch gebeten. Bin hochgradig gespannt, was es da vor der Verhandlung noch unter vier Augen zu besprechen gibt.
Zitieren
(10-07-2013, 23:33)Jessy schrieb: ...zum anderen hat die Richterin ihn für morgen zum Vorab-Gespräch gebeten.

Was ist denn dafür die Rechtsgrundlage?

Und natürlich: Viel Erfolg!
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
ja, da staunt der Laie!
Aber das ist im Rahmen des FGG durchaus rechtens!

Es gibt Richter, die vertreten den Standpunkt, sich nicht die Streitereien der Eltern anhören zu müssen und befragen die Beteiligten in Abwesenheit des Anderen. Sowas habe ich auch schon erlebt.

Soweit sich das Gericht dann in seinem Beschluss auf die entscheidungserheblichen Fakten beschränkt, ist es gar nicht so verkehrt.
Man selbst muss sich das Gegacker und die dummen Vorwürfe auch nicht anhören - entsprechend nicht reagieren.

Und Streit vor Gericht hat's dann auch nicht gegeben, womit sich die Chancen auf ein gemeinsames Sorgerecht jedenfalls nicht verschlechtert haben.

@blue
*kopfschüttel*
Zitieren
Wird man dazu dann gebeten oder geladen und gibt´s ein Protokoll?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
§159 ZPO, Protokollaufnahme. Kein Protokoll.
Zitieren
Na, dann ist ja gut, dass der LG von Jessy die ausführliche Darstellung in die Verhandlung einbringen kann, wenn sich die Notwendigkeit eines Beschwerdeverfahrens nicht ausschliessen läßt.

Aber interessehalber noch einmal: Gibt´s zum Vorgespräch eine Einladung oder eine Ladung?
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren
(11-07-2013, 08:47)p schrieb: §159 ZPO, Protokollaufnahme. Kein Protokoll.
§ 28 IV FamFG !
Lex spezialis derogat legi generalis!

Allerdings weise ich ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendung einzelner Normen des FamFG -mir jedenfalls- gelegentlich Probleme macht, da sie obwohl als "allgemeine Vorschriften" deklariert, nicht immer für "Familienstreitsachen" gelten.

off topic:
Wer mit diesem Hinweis nicht zufrieden ist (ich hatte von @blue irgendwo gelesen, dass Sympathieverluste drohen könnten, wenn für -auch für Offensichtliches- keine Nachweise eingereicht würden) sollte sich die Mühe machen und googeln oder die einschlägigen Gesetze bemühen. Ich bin nicht im Netz, um mich von Besserwisserei sympathieabhängig zu machen!

Auch hinsichtlich der nachgeschobenen Frage des wackelpudding (ob Ladung oder Einladung) kann man wohl nur grundsätzlich sagen, dass die Wahl der Worte letztendlich nicht das Entscheidende ist (solange mir nicht ein "Nachladen" angedroht wird, würde ich keine Rechtsfolgen daheraus ableiten).
Vielleicht gibts bei einer Einladung Kaffee und Kuchen ....
Zitieren
(11-07-2013, 13:22)Ibykus schrieb: § 28 IV FamFG !

Ist bekannt, allerdings sehe ich einen "Vermerk" keinesfalls als Protokoll, das den strengen formalen Kriterien des §160 ZPO genügen muss.

(11-07-2013, 13:22)Ibykus schrieb: Wer mit diesem Hinweis nicht zufrieden ist

Ganz allgemein gesprochen, auf niemand bezogen: Am besten, wir alle kommen jetzt mal wieder runter und fangen nicht noch an, Disclaimer zu formulieren. Die Mühe ist doch sicherlich an anderer Stelle besser investiert.

Muss halt alles stehen bleiben, weil Löschungen nach Kräften zu vermeiden sind.
Zitieren
Oh je, oh je... und ich habe gedacht, da frage ich ´was Einfaches.

Ist schon klar, dass die "Ein"ladung eines Gerichts auszuschlagen nur Sinn macht, wenn man es als Durchgangsstation auf dem Weg zum Recht betrachtet...

Außer, dass man unbedarfte Rechtsuchende verwirren will, fällt mir auch kein so richtiger Grund ein, weshalb man die in der rechtlichen Bedeutung wohl unterschiedlichen Schriftformen Protokoll und Vermerk unterscheidet. Beide, hätte ich bisher vermutet, sollen doch einen Sachstand dokumentieren...
Wer nicht taktet, wird getaktet...
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 3 Gast/Gäste