28-03-2013, 11:02
(28-03-2013, 10:46)Ibykus schrieb: Was ich noch nie erlebt habe ist, dass ein Gericht etwas beschließt, was keine der streitenden Parteien beantragt haben.
Ich auch nicht. Was ich jedoch regelmässig erlebt habe, ist (etwas ausführlicher formuliert) die richterliche Antwort "das mache ich nicht" zum Antrag/Aufforderung, XY zu beschliessen. Der Richter kündigt mehr oder weniger an, dass der Vater die strittige Antragsschnittmenge verliert. Den Rest macht er dann ungefragt zum Vergleich. Vergleich ist der absolute Defaultfall und Richter leiden zumeist an akuter Beschlussallergie.
Wenn der Antragsteller da nicht äussert gradlinig eine "Kopf durch die Wand" Methode praktiziert, geht er unter oder es endet in Wischiwaschi. Kann er es, geht es trotzdem oft unter, denn er säuert den Richter damit ein und stellt sich als jemand dar, dem es nur um persönliche Durchsetzung geht. Ein Anwalt ist meist keine grosse Hilfe, das bekannte Stichwort lautet "Vergleichsgebühr".
Diese Mechanismen sind subtil, aber vorhanden, keinesfalls ungewöhnlich und sehr wirksam. In den Juravorlesungen funktioniert Recht freilich anders.
Wir haben viel Rückschau und Erklärungen geschrieben. Konzentrieren wir uns auf den tatsächlichen Status quo und eventuelle nächste Schritte.