21-05-2013, 07:45
Du kannst dich beim Richter selbst beschweren und der kann sich dann überlegen ob er auf sich sauer ist oder doch lieber auf dich.
Das Beschleunigungsgebot nach FamFG ist so formuliert, dass innerhalb von 4 Wochen terminiert werden soll.
Aber nur wenn es geht.
Immer wenn es länger dauert, ging es eben nicht schneller.
Das ist wie bei Otto und seinem Hund der immer aufs Wort gehorcht.
Wenn man sagt, "Kommst du jetzt oder nicht?"
Dann kommt er oder nicht.
Irgendeine Wirkung als Gelächter oder eine stärkere Abneigung gegen dich hat das nicht.
Das Beschleunigungsgebot nach FamFG ist so formuliert, dass innerhalb von 4 Wochen terminiert werden soll.
Aber nur wenn es geht.
Immer wenn es länger dauert, ging es eben nicht schneller.
Das ist wie bei Otto und seinem Hund der immer aufs Wort gehorcht.
Wenn man sagt, "Kommst du jetzt oder nicht?"
Dann kommt er oder nicht.
Irgendeine Wirkung als Gelächter oder eine stärkere Abneigung gegen dich hat das nicht.