21-10-2012, 17:08
(21-10-2012, 15:51)Jessy schrieb: Auch die Beratung durch einen Kinderpsychologen halte ich für eine gute Idee.Ist bzgl. Zeit und Kostenaufwand in eurem Fall wahrscheinlich ähnlich anzusehen, wie BU. Das würde dann in der Nähe des Kindes stattfinden. Nach BU und Gutachten wäre das die nächste Stufe der Entsorgung, bis dann wirklich mal etwas "handfestes" entschieden würde.
Würde ich nicht als sinnvoll erachten.
Dann wirklich erher das, was @karlma schrieb:
An das Gericht: genau das, was Du gesagt hast, Antrag auf weitgehenden Umgang und ansonsten alleiniges ABR für den Vater. Begründung: Erziehungsunfähigkeit der Mutter, die sich genau darin zeigt, was die Kinder vor Zeugen gesagt haben.
Irgendwann ist wirklich mal aus der Windmühle auszutreten. Ein guter grund wäre, wenn sich das Gericht wirklich durch ein Urteil völlig gegen den Vater stellt.