07-02-2013, 15:36
@wackelpudding
Nun bin ich andere Wege gegangen.
Bei Strafanzeigen in Familienrechtsstreitigkeiten zieht man meist eine Niete.
Ich habe jetzt über meinen Rechtsanwalt u.A. der KM eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung geschickt.
Nachdem die Frist abgelaufen war geht es nun zum Schiedsmann.
Erfolgt dort keine Klärung(was zu erwarten ist), kommt die Zivilklage.
Dort muss Sie dann beweisen, ob ihre Behauptungen Bestand haben.
Das Zivilrecht eröffnet neue Möglichkeiten.
In meinem Fall geht es um eine (weitere) Strafanzeige gegen mich.
Zitat:So etwas regt natürlich auf, ich sehe aber nicht, wo Euch das jetzt schaden könnte. Eher bin ich der Meinung von @p und @DNO, da einfach ´mal was geschehen zu lassen...Ich habe immer etwas "geschehen" lassen, bis ich gemerkt habe, dass JA, Richter sich davon was angenommen hatten.
Nun bin ich andere Wege gegangen.
Bei Strafanzeigen in Familienrechtsstreitigkeiten zieht man meist eine Niete.
Ich habe jetzt über meinen Rechtsanwalt u.A. der KM eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung geschickt.
Nachdem die Frist abgelaufen war geht es nun zum Schiedsmann.
Erfolgt dort keine Klärung(was zu erwarten ist), kommt die Zivilklage.
Dort muss Sie dann beweisen, ob ihre Behauptungen Bestand haben.
Das Zivilrecht eröffnet neue Möglichkeiten.
In meinem Fall geht es um eine (weitere) Strafanzeige gegen mich.