Zum einen weil sich aus unserem Verständnis hier keine Einigung ergeben hatte - beantragt war der 08.02.2013 ab 13 Uhr ohne die Kindesmutter und mit Umgangspflegschaft, die KM dagegen hat behauptet es wäre ein Termin an dem Tag um 14 Uhr geregelt, obwohl kein Kontakt mehr zu ihr bestand (zu Ort und Begleitung hat sie kein Wort verloren). Wir haben ihre kurze Mitteilung, ein Umgangstermin sei geregelt, nicht als Einverständnis zu unserem Begehren gesehen, sondern einfach als Lüge um die Anordnung zu verhindern.
Zum anderen möchte ich persönlich - und seitens der Polizei wurde uns auch davon abgeraten - nicht, dass mein LG allein zu diesem Umgang geht und dann der LG der KM tatsächlich auftaucht und Stunk macht.
Abseits dessen ging auch aus ihren vorangegangen E-Mails hervor, dass sie keinerlei Einigung erzielen will - das Gericht sieht das aber offensichtlich nicht.
Zum anderen möchte ich persönlich - und seitens der Polizei wurde uns auch davon abgeraten - nicht, dass mein LG allein zu diesem Umgang geht und dann der LG der KM tatsächlich auftaucht und Stunk macht.
Abseits dessen ging auch aus ihren vorangegangen E-Mails hervor, dass sie keinerlei Einigung erzielen will - das Gericht sieht das aber offensichtlich nicht.