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Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern
(23-04-2013, 09:52)p schrieb: Ob ich das Verfahren dann bis zu einem Gerichtstermin begtreibe ist eine andere Sache.
Da stimme ich Ibykus zu ...
Wenn Du schon im Vorfeld ein Gerichtsverfahren ausschließt, kannst Du es auch gleich bleiben lassen.
Alles, was mann mit einem erfolglosen, nicht weiter gerichtlich betriebenen Antrag erreichten wird, ist ein händereibendes Triumphgeheul der KM.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel
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RE: Gesetzentwurf §1626a BGB, gemeinsames Sorgerecht nichteheliche Eltern - von Pistachio 00 - 23-04-2013, 12:43

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